Wem gehören der Quellcode und die Zugänge zu meiner Website?
Das hängt vom Vertrag und von der Registrierung ab. Die Domain gehört dem im Register eingetragenen Inhaber, nicht dem, der sie bestellt hat. Am Quellcode entstehen zunächst Rechte beim Entwickler; der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte, die im Vertrag eingeräumt sind. Hosting-, Entwickler- und Dienstkonten gehören dem, auf dessen Namen sie laufen.
Vier Dinge, die auseinandergehalten werden müssen
Die Frage nach dem Eigentum an einer Website ist in Wahrheit vier getrennte Fragen. Sie werden im Alltag vermischt, und genau daraus entstehen die Probleme beim Wechsel des Dienstleisters.
| Gegenstand | Wem gehört er | Woran man es erkennt |
|---|---|---|
| Domain | Dem eingetragenen Inhaber | Eintrag im Register, nicht die Rechnung |
| Quellcode | Rechte entstehen beim Entwickler | Nutzungsrechte-Klausel im Vertrag |
| Inhalte und Daten | Dem Auftraggeber | Er hat sie erstellt oder erhoben |
| Zugangskonten | Dem Kontoinhaber | Auf welchen Namen das Konto läuft |
Die Domain
Für eine Domain führt die zuständige Vergabestelle ein Register. Dort steht ein Inhaber, im Fachgebrauch Domaininhaber genannt. Diese Eintragung entscheidet, wer über die Domain verfügt, und sie ist unabhängig davon, wer die Rechnung bezahlt. Steht dort die Agentur, kann der Auftraggeber die Domain nicht ohne deren Mitwirkung umziehen. Die Einzelheiten dazu behandeln wir in der Frage, wem die Domain gehört.
Praktisch heißt das: Vor Projektbeginn prüfen, auf welchen Namen die Domain registriert ist, und die Eintragung notfalls ändern lassen. Der Dienstleister braucht Verwaltungszugriff, keine Inhaberschaft.
Der Quellcode
Quellcode ist die vom Menschen lesbare Fassung einer Software, aus der das ausführbare Programm erzeugt wird. An ihm entstehen urheberrechtliche Rechte beim Entwickler; übertragbar ist im deutschen Recht die Nutzung, nicht das Urheberrecht selbst. Entscheidend ist deshalb, welche Nutzungsrechte der Vertrag einräumt. Drei Punkte gehören hinein:
- Umfang: einfach oder ausschließlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt
- Bearbeitung: darf der Auftraggeber den Code ändern oder ändern lassen
- Weitergabe: darf er den Code einem anderen Dienstleister übergeben
Fehlt die Bearbeitungsbefugnis, nützt der Besitz des Codes wenig, weil jede Weiterentwicklung eine neue Einwilligung braucht. Fehlt die Weitergabebefugnis, ist ein Wechsel des Dienstleisters blockiert, obwohl der Code vorliegt.
Inhalte und Daten
Texte, Bilder, Produktdaten, Kundendaten und alles, was Besucher über Formulare hinterlassen, gehören dem Auftraggeber oder werden von ihm verantwortet. Der Dienstleister verarbeitet sie für ihn. Bei personenbezogenen Daten kommt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hinzu, die regelt, was mit den Daten nach dem Ende der Zusammenarbeit geschieht.
Die Zugangskonten
Hier entsteht der häufigste Streit, weil niemand darüber nachdenkt, solange alles läuft. Betroffen sind:
- Hosting- und Serverzugang
- Verwaltung der Domain
- Konto der Versionsverwaltung, in der der Quellcode liegt
- Konten bei eingebundenen Diensten, etwa für Zahlung, Versand oder Kartendarstellung
- Zertifikate und Schlüssel
Läuft eines dieser Konten auf den Dienstleister, hängt jede Änderung daran an dessen Mitwirkung. Der saubere Aufbau: Alle Konten laufen auf den Auftraggeber, der Dienstleister erhält Zugriff als Benutzer mit den Rechten, die er für seine Arbeit braucht. Wie ein solches Rechtekonzept aussieht, beschreibt unser Wissensbeitrag zur Übergabefähigkeit.
Was Sie konkret prüfen können
- Auf welchen Namen ist die Domain im Register eingetragen?
- Wem gehört das Hosting-Konto, und haben Sie selbst Zugang?
- Liegt der Quellcode in einer Versionsverwaltung, deren Konto auf Sie läuft?
- Welche Nutzungsrechte nennt der Vertrag, und ist die Bearbeitung ausdrücklich eingeschlossen?
- Gibt es eine Liste aller eingebundenen Dienste mit den zugehörigen Konten?
Wie wir das handhaben
Bei uns laufen Domain, Hosting und Entwicklerkonto von Anfang an auf den Auftraggeber. Wir arbeiten mit Zugriff, nicht mit Inhaberschaft. Der Quellcode liegt in einer Versionsverwaltung mit vollständiger Historie, und die Nutzungsrechte einschließlich Bearbeitung und Weitergabe stehen im Vertrag. So beruht die Zusammenarbeit auf Leistung und nicht darauf, dass ein Wechsel technisch versperrt ist.