Zum Hauptinhalt springen
ProXWorks® - Ihr DigitalpartnerProXWorks® - Ihr Digitalpartner
  • Über ProXWorks®
  • Blog
  • Wissen
  • FAQ
Kontakt
Kontakt
  1. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ergänzende Leistungsbedingungen

Für bestimmte Leistungsbereiche gelten zusätzlich unsere besonderen Leistungsbedingungen:

  • Website / Entwicklung
  • Programmierung & Systeme
  • Hosting / Wartung / Betrieb

Inhaltsverzeichnis

  1. 1.Geltungsbereich
  2. 2.Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
  3. 3.Leistungsgegenstand und Leistungsarten
  4. 4.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. 5.Termine, Fristen und Leistungshindernisse
  6. 6.Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit
  7. 7.Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
  8. 8.Abnahme bei Werkleistungen
  9. 9.Änderungswünsche und Change Requests
  10. 10.Content, Medienproduktion, SEO und GEO
  11. 11.KI- und Automatisierungsleistungen
  12. 12.Nutzungsrechte und Referenznennung
  13. 13.Rechte Dritter, Freistellung
  14. 14.Mängelrechte
  15. 15.Haftung
  16. 16.Vertraulichkeit
  17. 17.Datenschutz und Auftragsverarbeitung
  18. 18.Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
  19. 19.Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen ProXWorks®, eine Unit der Firma Pro-Discount Import Export e.K. (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen, insbesondere in den Bereichen Content-Erstellung, Medienproduktion, SEO-/GEO-Leistungen, KI-, Automatisierungs- und prozessbezogene Leistungen sowie sonstige digitale, technische, kreative und beratungsnahe Leistungen. Für Leistungen in den Bereichen Website / Entwicklung, Programmierung & Systeme sowie Hosting / Wartung / Betrieb gelten ergänzend die jeweils einschlägigen Besonderen Leistungsbedingungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers mit der Leistungserbringung vorbehaltlos beginnt.

1.4 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen, Angaben im Angebot, in Leistungsbeschreibungen, Projektunterlagen, Servicebeschreibungen oder in Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor.

1.5 Ergänzend zu diesen AGB gelten – soweit einschlägig – die jeweiligen Besonderen Leistungsbedingungen des Auftragnehmers. Im Kollisionsfall gehen die einschlägigen Besonderen Leistungsbedingungen diesen allgemeinen AGB vor.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

2.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Präsentationen oder Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot dar.

2.2 Verträge kommen durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers, durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Vertragsunterzeichnung oder durch Leistungsbeginn zustande.

2.3 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung sind in folgender Reihenfolge: 1. individuelle Vereinbarungen, 2. Angebot / Auftragsbestätigung, 3. Leistungsbeschreibung / Projektbeschreibung / Servicebeschreibung, 4. einschlägige Besondere Leistungsbedingungen, 5. diese AGB.

2.4 Angaben zu Terminen, Umsetzungszeiten, Verfügbarkeiten, technischen Parametern, Reaktionszeiten oder Leistungsergebnissen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsarten

3.1 Der Auftragnehmer erbringt – je nach Vereinbarung – Werkleistungen, Dienstleistungen oder laufende Betriebs-/Supportleistungen.

3.2 Soweit eine konkrete, abnahmefähige Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses geschuldet ist, handelt es sich um eine Werkleistung.

3.3 Soweit der Auftragnehmer beratend, unterstützend, konzeptionell, strategisch, optimierend, betreuend oder fortlaufend tätig wird, ohne einen bestimmten Erfolg zu schulden, handelt es sich um eine Dienstleistung.

3.4 Bei Dauerschuldleistungen schuldet der Auftragnehmer – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Erfolgs, sondern die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem vertraglich vereinbarten Standard.

3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte, Subunternehmer, technische Dienstleister, Hosting-Provider, Softwareanbieter, Plattformen, KI-Anbieter, CDN-, Analyse- und sonstige Infrastruktur- oder Tool-Anbieter einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bei der Leistungserbringung.

4.2 Zu den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gehören insbesondere: die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Zugänge; die Benennung eines fachlich entscheidungsbefugten Ansprechpartners; die rechtzeitige Prüfung von Konzepten, Zwischenergebnissen und sonstigen Arbeitsergebnissen; die rechtzeitige Erteilung von Freigaben; die Mitwirkung bei Tests, Abnahmen und technischen Abstimmungen; die Sicherung eigener Datenbestände, soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurde; sowie die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von durch den Auftraggeber gelieferten Inhalten, Daten, Marken, Aussagen, Werbeaussagen, Bildern, Videos und sonstigen Materialien.

4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Nutzungsrechte, Einwilligungen und Gestattungen vorliegen.

4.4 Verzögerungen, Mehraufwand und Schäden, die aus verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender Zusatzaufwand kann nach den vereinbarten oder üblichen Vergütungssätzen gesondert berechnet werden.

4.5 Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich angemessen um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

5. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

5.1 Leistungsfristen und Termine beginnen nicht, bevor sämtliche kaufmännischen, technischen und organisatorischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht hat.

5.2 Bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Leistungshindernissen, insbesondere höherer Gewalt, Ausfällen von Telekommunikationsverbindungen, Stromausfällen, Cyberangriffen, behördlichen Maßnahmen, Streiks, Ausfällen oder Änderungen von Drittanbietern, Plattformen, APIs, Hostern, Software- oder KI-Diensten, verlängern sich Fristen und Termine angemessen.

5.3 Dauert ein solches Hindernis länger als zwölf Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertragsteil hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

6. Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit

6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der jeweils vereinbarten Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer Leistungen nach Aufwand, als Pauschale, nach Meilensteinen, als monatliche Vergütung oder in einer Kombination dieser Modelle abrechnen.

6.3 Zusatzleistungen, Änderungsleistungen, Mehraufwand infolge geänderter Anforderungen oder Zusatzaufwand aufgrund fehlender oder verzögerter Mitwirkung des Auftraggebers werden gesondert vergütet.

6.4 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen und Meilensteinzahlungen zu verlangen.

6.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.

6.7 Der Auftragnehmer kann laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen nicht nur unerheblich in Verzug ist und eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

7.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

7.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aus demselben Vertragsverhältnis und nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

7.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, soweit nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

8. Abnahme bei Werkleistungen

8.1 Soweit Werkleistungen geschuldet sind, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.

8.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8.3 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Fertigstellung anzeigen und ihn zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.

8.4 Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Abnahme unter Benennung mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse produktiv nutzt oder die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert, ohne hierzu wegen wesentlicher Mängel berechtigt zu sein.

8.5 Soweit sinnvoll oder vereinbart, können Teilabnahmen für abgrenzbare Leistungsabschnitte, Meilensteine oder Teilleistungen durchgeführt werden.

9. Änderungswünsche und Change Requests

9.1 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Abstimmung.

9.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, soweit diese technisch, organisatorisch, wirtschaftlich oder kapazitiv unzumutbar sind oder die Systemstabilität, Sicherheit oder Projektplanung beeinträchtigen.

9.3 Änderungswünsche können zu Anpassungen von Vergütung, Fristen, Terminen, Leistungsumfang und Projektplanung führen.

9.4 Bis zur Klärung eines Änderungswunsches ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Leistungen nach dem bisherigen Stand fortzuführen oder insoweit zu unterbrechen, soweit dies sachlich erforderlich ist.

10. Besondere Bestimmungen für Content, Medienproduktion, SEO und GEO

10.1 Inhalte, Texte, Bilder, Videos, Medien und sonstige Kommunikationsmittel werden auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie der gemeinsam abgestimmten Zielsetzung erstellt.

10.2 Der Auftragnehmer schuldet – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – keine rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Kennzeichen, Marken, Wettbewerbsrecht, presserechtlicher Zulässigkeit, branchenspezifischer Regulierung oder sonstiger inhaltlicher Zulässigkeit des eingesetzten Contents.

10.3 SEO- und GEO-Leistungen sind von zahlreichen Faktoren abhängig, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Der Auftragnehmer schuldet daher insbesondere keine bestimmte Rankingposition, keine bestimmte Sichtbarkeit, keine Indexierung, keine bestimmte Traffic-Entwicklung, keine bestimmte Lead-Anzahl und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

10.4 Gleiches gilt für die Sichtbarkeit oder Auffindbarkeit in Suchmaschinen, KI-Systemen, Antwortmaschinen, Plattformen, Verzeichnissen, Social-Media-Diensten oder sonstigen Systemen Dritter.

11. Besondere Bestimmungen für KI- und Automatisierungsleistungen

11.1 Soweit der Auftragnehmer KI-gestützte, automatisierte oder datenverarbeitende Leistungen erbringt, erfolgt dies auf Basis des jeweils vereinbarten Leistungsumfangs sowie der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten der eingesetzten Systeme, Modelle, Plattformen, APIs, Software- und Drittanbieter.

11.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Software, Modelle, APIs, Plattformen und sonstige Systeme externer Anbieter („KI-Tools") einzusetzen, zu wechseln, zu kombinieren, durch funktional vergleichbare Systeme zu ersetzen oder ergänzend Dritte einzubinden, soweit hierdurch keine wesentliche Abweichung des ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfangs eintritt.

11.3 Der Auftragnehmer schuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, insbesondere nicht, dass KI-generierte, automatisiert erzeugte oder datenbasiert abgeleitete Ergebnisse sachlich richtig, vollständig, frei von Rechten Dritter, diskriminierungsfrei, dauerhaft reproduzierbar, jederzeit verfügbar oder für einen bestimmten rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen, gestalterischen oder technischen Zweck geeignet sind.

11.4 Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, sämtliche durch KI, Automatisierungen oder datenbasierte Prozesse erzeugten Ergebnisse, Entwürfe, Inhalte, Ausgaben, Analysen, Empfehlungen, Konfigurationen und sonstigen Arbeitsergebnisse vor ihrer produktiven, rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen oder öffentlichen Nutzung eigenverantwortlich fachlich, tatsächlich und rechtlich zu prüfen.

11.5 Änderungen, Einschränkungen, Abschaltungen, Preisänderungen, Modellwechsel, API-Änderungen, Richtlinienänderungen, Nutzungsbedingungen, Moderationsentscheidungen, Qualitätsabweichungen, Verfügbarkeitsstörungen oder sonstige Änderungen eingesetzter Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Hieraus folgen keine Ansprüche des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer hat die daraus resultierende Beeinträchtigung selbst zu vertreten oder ausdrücklich eine abweichende Beschaffenheit zugesagt.

11.6 Soweit der Auftraggeber Daten, Briefings, Referenzmaterialien, Bilder, Videos, Audiodateien, Texte, Marken, Logos, personenbezogene Daten, Produktinformationen, Zugangsdaten, Prozessvorgaben oder sonstige Inhalte bereitstellt oder deren Verwendung veranlasst, ist er dafür verantwortlich, dass deren Nutzung, Bearbeitung, Übermittlung und Verarbeitung im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen rechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter, Geheimhaltungspflichten, Datenschutzvorgaben, Vertragsbindungen oder sonstigen rechtlichen Beschränkungen verletzt.

11.7 Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte, Nutzungsrechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Freigaben und sonstigen Befugnisse verfügt, die erforderlich sind, damit der Auftragnehmer die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen auch unter Einsatz externer KI-Tools verarbeiten, bearbeiten, speichern, analysieren, übermitteln und ausgeben lassen darf.

11.8 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Nutzung externer KI-Tools vom Auftraggeber bereitgestellte oder durch das Projekt veranlasste Inhalte sowie im Rahmen der Leistungserbringung erzeugte oder bearbeitete Ergebnisse ganz oder teilweise auf Systemen externer Anbieter verarbeitet, gespeichert, analysiert oder nach den Bedingungen, Produktfunktionen oder technischen Gegebenheiten des jeweils eingesetzten Anbieters weiterverwendet werden können.

11.9 Dies kann insbesondere vom Auftraggeber bereitgestelltes Ausgangs-, Referenz-, Marken-, Bild-, Audio- und Videomaterial, Eingaben, Metadaten, Zwischenergebnisse, Varianten, Bearbeitungsstände sowie finale Arbeitsergebnisse umfassen. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer auf Datenverarbeitungsvorgänge externer Anbieter regelmäßig keinen vollständigen Einfluss hat.

11.10 Dem Auftraggeber ist ferner bekannt, dass einzelne Anbieter sich nach ihren Bedingungen oder Produktfunktionen das Recht vorbehalten können, Eingaben, Uploads, Ausgaben oder daraus abgeleitete Inhalte ganz oder teilweise öffentlich anzuzeigen oder zu Demonstrations-, Referenz-, Marketing- oder Werbezwecken zu verwenden, sofern nicht eine abweichende Produkteinstellung, ein anderer Tarif oder eine ausdrückliche Individualvereinbarung etwas anderes vorsieht.

11.11 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass einzelne Anbieter sich nach ihren Bedingungen das Recht vorbehalten können, Eingaben, Uploads, Ausgaben oder daraus abgeleitete Inhalte zum Training, zur Weiterentwicklung, zur Verbesserung, zur Klassifizierung, zur Qualitätssicherung oder zur Inhaltsmoderation der Modelle, Algorithmen und Systeme des jeweiligen Anbieters oder seiner verbundenen Unternehmen zu verwenden, sofern nicht eine abweichende Produkteinstellung, ein anderer Tarif oder eine ausdrückliche Individualvereinbarung etwas anderes vorsieht.

11.12 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer insbesondere nicht

  • a) den Einsatz ausschließlich solcher KI-Tools, die eine bestimmte Art der Datenverarbeitung oder Datennutzung ausschließen,
  • b) eine Verarbeitung ausschließlich innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums,
  • c) eine Verarbeitung ausschließlich innerhalb einer bestimmten datenschutzrechtlichen Rollen- oder Verantwortlichkeitsstruktur,
  • d) eine vollständige Geheimhaltung gegenüber dem jeweiligen KI-Anbieter oder sonstigen technischen Dienstleistern,
  • e) den Ausschluss bestimmter Anbieter, Systeme, Länder, Hosting-Orte, Modellversionen oder Infrastrukturkomponenten, oder
  • f) die dauerhafte Verfügbarkeit identischer Modelle, Ergebnisse, Schnittstellen oder Funktionalitäten.

11.13 Verlangt der Auftraggeber besondere Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenverarbeitung, Datenlokalisierung, Tool-Auswahl, Modellnutzung, Freigabeprozesse oder technische Architektur, bedarf dies einer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Hierdurch entstehender Mehraufwand, Mehrkosten, längere Produktionszeiten, funktionale Einschränkungen, Qualitätsabweichungen oder Verzögerungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten bzw. hinzunehmen.

11.14 Für Inhalte, Daten und Informationen, die besonderen Geheimhaltungsanforderungen unterliegen, insbesondere NDA-Inhalte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, unveröffentlichte Produktinformationen, vertrauliche Kundeninformationen, sicherheitsrelevante Informationen oder sonstige hochsensible Informationen, ist der Einsatz externer KI-Tools nur geschuldet, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich freigegeben oder in einer gesonderten Individualvereinbarung geregelt wurde.

11.15 Soweit der Auftraggeber eine solche Freigabe nicht erteilt hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verarbeitung der betreffenden Inhalte über externe KI-Tools abzulehnen, auszusetzen oder auf alternative, gegebenenfalls weniger leistungsfähige, langsamere oder teurere Umsetzungswege zu verweisen.

11.16 Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten, Materialien oder Inhalte bereitstellt oder deren Verarbeitung veranlasst, sichert er zu, dass hierfür eine hinreichende Rechtsgrundlage besteht und erforderliche Informations-, Einwilligungs- oder Freigabepflichten erfüllt wurden, soweit diese rechtlich in seinen Verantwortungsbereich fallen. Die datenschutzrechtlichen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

11.17 Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass eingesetzte KI-Tools regelmäßig auf Servern außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in den USA, betrieben werden und Datenübermittlungen in Drittländer im Sinne des Kapitels V DSGVO erfolgen können. Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten oder Materialien mit Personenbezug bereitstellt oder deren Verarbeitung veranlasst, sichert er zu, dass eine Übermittlung in solche Drittländer auf Grundlage einer geeigneten Rechtsgrundlage und Garantie nach Art. 44 ff. DSGVO zulässig ist. Andernfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, dies vor Leistungsbeginn schriftlich mitzuteilen, damit alternative Verarbeitungswege geprüft werden können.

11.18 Der Auftragnehmer ist bei der Auswahl und dem Einsatz von KI-Tools in der Wahl der technischen Mittel grundsätzlich frei, sofern keine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

11.19 Für die Haftung des Auftragnehmers gelten ergänzend die Haftungsregelungen dieser AGB. Entscheidungen, Ausgaben, Beschränkungen oder Verarbeitungsweisen externer KI-Anbieter gelten dabei grundsätzlich als Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, soweit dieser sie nicht selbst veranlasst oder zu vertreten hat.

11.20 Der Auftragnehmer ist berechtigt, projektbezogene Prompts, Prozesslogiken, Workflows, Automatisierungslogiken, Konfigurationsmuster, Produktionsmethoden, Systemarchitekturen, Qualitätssicherungsprozesse, allgemeine Know-how-Bausteine und nicht kundenspezifisch geschützte Verfahrensweisen unabhängig vom einzelnen Projekt weiterzuentwickeln und für andere Projekte zu nutzen, sofern hierdurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden und keine ausdrücklich exklusiv vereinbarte Leistung verletzt wird.

12. Nutzungsrechte und Referenznennung

12.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an individuell erstellten und vergüteten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein, soweit im Angebot oder einer Individualvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.

12.2 Bei Arbeitsergebnissen, die ganz oder teilweise unter Einsatz von KI-Tools erzeugt wurden, ist die Einräumung von Nutzungsrechten auf den Umfang beschränkt, der dem Auftragnehmer selbst nach den Bedingungen des jeweiligen KI-Anbieters zusteht. Eine ausschließliche Nutzungsrechtseinräumung, eine Garantie der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit oder eine Garantie der Freiheit von Rechten Dritter wird insoweit nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

12.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung.

12.4 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

12.5 Nicht auf den Auftraggeber übertragen werden insbesondere Rechte an allgemeinen Methoden, Konzepten und Know-how, Entwicklungswerkzeugen, Standardbausteinen, Bibliotheken, Frameworks, Skripten, Templates, wiederverwendbaren Modulen sowie Open-Source-Bestandteilen und Drittsoftware, sofern und soweit deren Übertragung nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder rechtlich nicht möglich ist.

12.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber sowie das Projekt in branchenüblicher Weise als Referenz zu benennen und zu diesem Zweck Name, Firma, Marke und eine kurze Projektbeschreibung zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht.

13. Rechte Dritter, Freistellung

13.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Zugangsinformationen, Marken, Logos, Bilder, Videos, Texte, Briefings, Vorgaben und sonstigen Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.

13.2 Verletzt der Auftraggeber hierdurch Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften, stellt er den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

14. Mängelrechte

14.1 Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung hat.

14.2 Der Auftraggeber hat Mängel nachvollziehbar zu dokumentieren und in Textform unter Beschreibung der Auswirkungen mitzuteilen.

14.3 Bei Dienstleistungen bestehen Mängelrechte nur insoweit, als die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden; ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.

14.4 Für von Dritten verursachte Störungen, Mängel oder Einschränkungen haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe dieser AGB und nur, soweit er die Ursache selbst zu vertreten hat.

15. Haftung

15.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.

15.5 Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, soweit diese bei ordnungsgemäßer und angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber vermeidbar gewesen wären, Ausfälle, Fehlfunktionen oder Änderungen von Drittanbietern, Suchmaschinen-, Plattform- oder KI-seitige Entscheidungen sowie wirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers auf Basis erstellter Inhalte, Analysen oder Automatisierungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände entgegenstehen.

16. Vertraulichkeit

16.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

16.2 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem Dritten rechtmäßig ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

17.1 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV).

17.2 Der Auftraggeber bleibt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Erteilung etwaiger Informationen an Betroffene, die Einholung erforderlicher Einwilligungen und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitungsvorgänge verantwortlich.

17.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie der Datenschutzhinweise des Auftragnehmers zu verarbeiten, soweit dies für die Vertragsdurchführung, Abrechnung, Sicherheit, Dokumentation und Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

18. Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

18.1 Laufende Leistungen, insbesondere Betreuung, Pflege, Monitoring, Support, SEO, GEO, Automatisierungs- oder sonstige Serviceleistungen, werden für die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen.

18.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist für laufende Leistungen vier Wochen zum Ende der vereinbarten Laufzeit.

18.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

18.4 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

18.5 Nach Vertragsende ist der Auftragnehmer nur insoweit zur Herausgabe, Migration, Übertragung oder Unterstützung beim Systemwechsel verpflichtet, wie dies ausdrücklich vereinbart ist. Solche Leistungen sind gesondert zu vergüten.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben.

19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

ProXWorks®

Premium Web Services und Agenturleistungen für den Mittelstand.

kontakt@proxworks.de +49 (0) 5121 934796-0
Hansering 106, 31141 Hildesheim
Deutschland
  • Mo–Do · 9–17:45 · Fr · 9–15:45 Uhr
  • DSGVO-konform · Hosting in Deutschland

Leistungen

  • Web-Entwicklung
  • Marketing
  • Consulting
  • KI-Integration
  • Website-Projektablauf
  • Alle Leistungen

Unternehmen

  • Über uns
  • Fachbereiche
  • Whitepaper
  • Blog
  • FAQ
  • Karriere
  • Kontakt

Wissen

  • Alle Begriffe
  • Web-Entwicklung
  • SEO
  • Hosting
  • Recht & Datenschutz

Nachricht senden

Ein paar Zeilen genügen. Sie hören umgehend eine Rückmeldung.

Noch nötig: Name, E-Mail, Nachricht (mind. 5 Zeichen), Datenschutz-Zustimmung.

Bundesweit & europaweit tätig – regional vor Ort in:
Internetagentur HildesheimInternetagentur HannoverInternetagentur BraunschweigInternetagentur SalzgitterInternetagentur GöttingenInternetagentur PeineInternetagentur Wolfsburg… und digital in ganz DACH

© 2026 ProXWorks®. Alle Rechte vorbehalten. Genannte Marken, Logos und Produktnamen sind Eigentum ihrer jeweiligen Rechteinhaber; ihre Nennung erfolgt ausschließlich zu redaktionellen Zwecken.

Animation Lab
ImpressumDatenschutzAGB