1. Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Leistungsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers für sämtliche Leistungen von ProXWorks, eine Unit der Firma Pro-Discount Import Export e.K. (nachfolgend „Auftragnehmer") im Bereich Website-Konzeption, Webdesign, Webentwicklung, Frontend-/Backend-Entwicklung, technische Umsetzung, CMS-Einrichtung, Template-/Theme-Anpassung, Programmierung, Schnittstellenanbindung, Relaunch, Systemerweiterung, Testing, Go-Live, Liveschaltung und vergleichbare Entwicklungsleistungen.
1.2 Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Leistungsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den jeweiligen Leistungsbereich vor.
2. Leistungsumfang
2.1 Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind ausschließlich Angebot, Leistungsbeschreibung, Projektunterlagen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
2.2 Der Auftragnehmer schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Funktionen, Inhalte, Integrationen, Darstellungen, Übergaben und technischen Spezifikationen.
2.3 Nicht geschuldet sind insbesondere, soweit nicht ausdrücklich vereinbart:
- die rechtliche Prüfung der Website oder einzelner Inhalte,
- die Erstellung von Rechtstexten,
- die dauerhafte Anpassung an geänderte gesetzliche Anforderungen,
- die Suchmaschinen- oder Conversion-Optimierung,
- die barrierefreie Umsetzung nach speziellen Standards,
- die Migration oder Bereinigung von Altbeständen,
- die Dokumentation des Quellcodes über das fachübliche Maß hinaus,
- Schulungen, Support- oder Wartungsleistungen nach Abnahme,
- die Herstellung vollständiger Kompatibilität mit sämtlichen Endgeräten, Browsern, Browserversionen, Betriebssystemen oder Drittumgebungen.
3. Projektgrundlagen und Mitwirkung
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Daten, Zugangsdaten, Logos, CI-Vorgaben, Bild-/Videomaterialien, technischen Informationen, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Der Auftraggeber ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Materialien und Freigaben auch insoweit rechtmäßig genutzt werden dürfen, als diese im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung unter Einsatz externer KI-Tools, Softwaredienste, APIs oder sonstiger technischer Drittkomponenten verarbeitet, bearbeitet, analysiert, gespeichert oder ausgegeben werden.
3.2 Soweit Inhalte, Texte, Produktdaten, Bilder, Videos, rechtliche Hinweise, Pflichtangaben oder sonstige Materialien vom Auftraggeber zu liefern sind, ist deren rechtzeitige Bereitstellung Voraussetzung für die termingerechte Umsetzung. Dies setzt voraus, dass die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte und Materialien für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung, einschließlich einer etwaigen Verarbeitung im Rahmen externer KI-Tools, Softwaredienste, APIs oder sonstiger technischer Drittkomponenten, rechtlich zulässig bereitgestellt werden.
3.3 Der Auftraggeber prüft Konzeptstände, Designentwürfe, Funktionsbeschreibungen, Teststände und sonstige Zwischenergebnisse unverzüglich und teilt Änderungswünsche oder Beanstandungen konkretisiert mit.
3.4 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und werden gesondert vergütet.
4. Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung
4.1 Soweit Design-, Struktur- oder UX-/UI-Leistungen geschuldet sind, erfolgt deren Ausarbeitung auf Grundlage der abgestimmten Zielsetzung und nach fachlichen Gestaltungsmaßstäben. Ein subjektives Gefallen ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch oder gestalterisch gleichwertige Lösungen umzusetzen, sofern die vereinbarte Funktion und der Vertragszweck hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
4.3 Muster, Entwürfe, Wireframes, Screendesigns, Prototypen und Testumgebungen dienen, soweit nicht anders vereinbart, der Projektabstimmung und stellen noch nicht das endgültige Werk dar.
5. Drittsoftware, CMS, Plugins, APIs und Fremdsysteme
5.1 Soweit für die Leistungserbringung Content-Management-Systeme, Plugins, Themes, Bibliotheken, Frameworks, APIs, KI-gestützte Drittkomponenten, Shop-Systeme, Hosting-Umgebungen oder sonstige Komponenten Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Lizenz-, Nutzungs-, Datenschutz- und Systembedingungen.
5.2 Der Auftragnehmer schuldet nicht, dass Drittkomponenten dauerhaft unverändert verfügbar, fehlerfrei, updatefähig, kompatibel oder wirtschaftlich einsetzbar bleiben.
5.3 Änderungen, Abschaltungen, Preisänderungen, Sicherheitslücken, Kompatibilitätsprobleme oder Leistungsanpassungen bei Drittanbietern liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
5.4 Leistungen zur Fehleranalyse, Anpassung, Migration oder Neuimplementierung infolge von Änderungen bei Drittanbietern sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; andernfalls handelt es sich um gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.
6. Testphase und Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung oder nach vereinbarten Projektabschnitten stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Leistung zur Prüfung und Abnahme bereit.
6.2 Der Auftraggeber hat die bereitgestellten Leistungen innerhalb von 7 Kalendertagen ab Bereitstellung fachlich und technisch im Rahmen seiner Möglichkeiten zu prüfen und entweder abzunehmen oder mindestens einen wesentlichen Mangel in Textform nachvollziehbar mitzuteilen.
6.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine berechtigte Abnahmeverweigerung wegen eines wesentlichen Mangels, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftraggeber die Website, das System oder Teile hiervon produktiv nutzt oder die Abnahme aus anderen Gründen nicht sachlich berechtigt verweigert.
6.4 Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für abgeschlossene und sinnvoll abgrenzbare Projektabschnitte Teilabnahmen zu verlangen.
7. Go-Live / Liveschaltung
7.1 Die Liveschaltung erfolgt nach Freigabe durch den Auftraggeber oder nach Maßgabe der vertraglichen Abstimmung.
7.2 Mit der Liveschaltung geht die Verantwortung für die inhaltliche Endkontrolle, insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit, rechtlicher Pflichtangaben, Impressum, Datenschutztexten, Preisangaben, Kennzeichnungen und branchenspezifischen Informationspflichten, auf den Auftraggeber über, soweit deren rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Vertrags ist. Dies gilt auch für Inhalte, Ausgaben oder Bestandteile, die unter Einsatz von KI-gestützten Systemen erstellt, bearbeitet, ergänzt oder strukturiert wurden.
7.3 Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass vom Auftraggeber freigegebene Inhalte rechtlich zulässig, sachlich richtig oder wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind.
8. Änderungen nach Freigabe / Change Requests
8.1 Änderungswünsche nach bereits erfolgter Freigabe eines Konzepts, Designs, Funktionsumfangs oder Entwicklungsstands stellen Zusatzleistungen dar, sofern sie nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel beruhen.
8.2 Der Auftragnehmer kann für die Prüfung und Umsetzung solcher Änderungswünsche eine gesonderte Vergütung verlangen und hierdurch entstehende Terminverschiebungen berücksichtigen.
9. Vergütung bei Entwicklungsleistungen
9.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, Entwicklungsleistungen nach Projektfortschritt, Meilensteinen, Teilabnahmen oder in Abschlägen abzurechnen.
9.2 Zusatzaufwände aufgrund geänderter Anforderungen, technischer Mehrkomplexität, fehlender Mitwirkung, zusätzlicher Testzyklen oder nachträglicher Änderungswünsche werden gesondert vergütet.
10. Nutzungsrechte an Websites, Designs und Quellcode
10.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten und vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
10.2 Eine Übertragung von ausschließlichen Rechten, Rohdaten, offenen Arbeitsdateien, Editierdateien, Quellcode, Repository-Zugängen, Entwicklungsdokumentationen oder Administrationszugängen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.3 Der Auftragnehmer bleibt Inhaber aller Rechte an allgemeinen Konzepten, Methoden, technischen Lösungen, Standards, Frameworks, Modulen, Skripten, Bibliotheken, Tools und wiederverwendbaren Bestandteilen, die nicht ausschließlich für den Auftraggeber erstellt wurden.
10.4 Soweit Open-Source-Software oder Drittsoftware Bestandteil der Leistung ist, richtet sich die Nutzbarkeit zusätzlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
10.5 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Arbeitsergebnisse unter Einsatz externer KI-Tools oder sonstiger Drittkomponenten erstellt oder bearbeitet werden, stehen eingeräumte Nutzungsrechte zusätzlich unter dem Vorbehalt etwaiger zwingender Rechte, Lizenzbedingungen oder Nutzungsbeschränkungen dieser Drittanbieter.
11. Gewährleistung und Betrieb nach Abnahme
11.1 Für Mängel an Werkleistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist.
11.2 Keine Mängel sind insbesondere:
- nur unerhebliche Abweichungen von Gestaltung, Struktur oder Darstellungsdetails,
- Einschränkungen infolge geänderter Browser-, CMS-, Plugin-, Theme-, API- oder Hosting-Umgebungen nach Abnahme,
- Störungen durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter,
- Einschränkungen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten fehlerhaften Inhalten, Daten oder Systemen beruhen.
11.3 Nach Abnahme besteht ohne gesonderte Vereinbarung keine Pflicht des Auftragnehmers zur laufenden Aktualisierung, Wartung, Sicherheitsüberwachung, Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen, Weiterentwicklung oder Kompatibilitätssicherung.
12. Referenznutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Projekte nach Liveschaltung in branchenüblicher Weise als Referenz zu nutzen, insbesondere durch Nennung des Unternehmensnamens, Darstellung eines Screenshots der Website sowie einer kurzen Beschreibung der erbrachten Leistungen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht.