Wem gehört meine Domain?
Verfügen darf, wer im Register der Vergabestelle als Inhaber steht. Weder die Bezahlung der Rechnung noch die Nennung im Impressum begründen diese Stellung. Steht dort eine Agentur, ein früherer Dienstleister oder eine Privatperson, kann Ihr Betrieb weder umziehen noch die Adresse übertragen, ohne dass diese Stelle zustimmt.
Drei Rollen, die regelmäßig verwechselt werden
An einer Adresse hängen drei Beteiligte, und nur einer davon hat das letzte Wort:
| Rolle | Aufgabe | Verfügungsgewalt |
|---|---|---|
| Inhaber | Im Register eingetragen | Ja |
| Anbieter | Wickelt Registrierung und Abrechnung ab | Nein |
| Technische Betreuung | Pflegt die Einträge | Nein |
Wer die Jahresgebühr überweist, wird davon nicht zum Inhaber. Auch die Angabe im Impressum sagt nichts über den Registereintrag aus, obwohl beide oft dieselbe Firma nennen.
Wann der Eintrag zum Problem wird
Spürbar wird die Frage erst im Konfliktfall. Beim Wechsel des Dienstleisters braucht ein Umzug die Freigabe des Inhabers. Verweigert oder verzögert er sie, steht Ihr Außenauftritt still. Beim Unternehmenskauf geht eine Adresse nicht automatisch mit über; fehlt sie im Vertrag, bleibt sie beim Verkäufer. Und wenn die Person, die den Auftritt einst eingerichtet hat, den Betrieb verlässt, verlässt im schlechtesten Fall die Verfügungsgewalt das Haus mit.
So stellen Sie den Zustand her
Lassen Sie den Eintrag auf Ihr Unternehmen umschreiben, hinterlegen Sie eine Kontaktadresse, die dauerhaft gelesen wird, und nehmen Sie die Übertragung bei jedem Dienstleisterwechsel schriftlich in die Vereinbarung auf. Wie ein Wechsel danach abläuft, beschreibt Was ist beim Domain-Umzug zu einem anderen Anbieter zu beachten?. Welche Angaben unabhängig davon rechtlich auf jede geschäftliche Website gehören, fasst Welche Pflichtangaben muss ein Impressum enthalten? zusammen.