Müssen KI-geschriebene Texte gekennzeichnet werden?
In den meisten Unternehmens-Fällen nicht: Die KI-Verordnung nimmt Texte von der Kennzeichnung aus, sobald ein Mensch sie inhaltlich geprüft hat und jemand Benennbares – im Betrieb typischerweise das Unternehmen selbst – für den Inhalt einsteht. Diese Prüfung muss allerdings tatsächlich stattfinden und belegbar sein – wer KI-Texte ungelesen durchwinkt, kann sich auf die Ausnahme nicht berufen.
Die Text-Ausnahme der KI-Verordnung
Während KI-erzeugte Bilder und Videos ab dem 2. August 2026 unter eine breite Transparenzpflicht fallen, behandelt die KI-Verordnung geschriebene Inhalte milder. Der Grund: Bei Texten existiert ein etabliertes Korrektiv – die redaktionelle Verantwortung. Wo ein Mensch prüft und ein Unternehmen für den Inhalt geradesteht, braucht es keinen zusätzlichen Maschinen-Hinweis.
Die zwei Voraussetzungen der Ausnahme
Damit ein KI-gestützter Text ohne Kennzeichnung veröffentlicht werden darf, müssen zwei Dinge zusammenkommen:
- Inhaltliche Prüfung durch einen Menschen – jemand liest den Text, korrigiert Fehler und entscheidet, was stehen bleibt. Gemeint ist eine echte Auseinandersetzung mit dem Inhalt, keine Formalie.
- Ein benennbarer Verantwortlicher – eine Person oder das Unternehmen selbst steht für die Veröffentlichung gerade, wie bei jedem anderen Firmentext auch.
Woran die Ausnahme in der Praxis scheitert
Der Aufwand dafür ist gering – eine Zeile in einem Redaktions-Werkzeug oder eine Spalte in der Inhalts-Übersicht genügt. Entscheidend ist die Gewohnheit: Die Dokumentation entsteht bei jeder Veröffentlichung mit, statt nachträglich rekonstruiert zu werden.
Wo trotzdem Vorsicht gilt
Drei Konstellationen verdienen einen zweiten Blick:
- Vollautomatische Veröffentlichung – Texte, die ohne menschlichen Zwischenschritt generiert und publiziert werden, können sich nicht auf die Ausnahme stützen.
- Erfundene Autorennamen – unter einen rein maschinell erzeugten Text gehört kein menschlicher Autorenname; das wäre eine Irreführung nach dem Wettbewerbsrecht, unabhängig von der KI-Verordnung.
- Fachliche Fehler – die redaktionelle Verantwortung umfasst auch die inhaltliche Richtigkeit. Sprachmodelle erzeugen plausibel klingende Falschaussagen; die Prüfung muss genau darauf zielen.
Abgrenzung zu Bild und Ton
Die milde Behandlung gilt nur für Geschriebenes. Sobald derselbe Beitrag ein fotorealistisches KI-Bild oder eine künstliche Stimme enthält, greifen die strengeren Regeln – die Einzelheiten stehen im Eintrag zur Kennzeichnung von KI-Bildern und -Videos. Ein Beitrag kann also einen kennzeichnungsfreien Text und ein kennzeichnungspflichtiges Bild zugleich enthalten.
So verankern Sie die Regel im Betrieb
Der sinnvollste Ort für die Text-Regel ist die betriebliche KI-Richtlinie: Dort steht, welche Werkzeuge freigegeben sind, wer generierte Entwürfe prüft und wie der Prüf-Nachweis aussieht. Was eine solche Richtlinie insgesamt regeln sollte, beschreibt der Eintrag zum Inhalt einer KI-Richtlinie. Damit wird aus der Einzelfall-Frage „Müssen wir das kennzeichnen?" ein eingespielter Ablauf, der nebenbei die Textqualität hebt – geprüfte Texte sind bessere Texte.
Freiwillige Transparenz als Option
Jenseits der Pflicht steht es jedem Unternehmen frei, den KI-Einsatz offen zu benennen – etwa mit einem Hinweis im Redaktions-Standard oder auf einer Transparenz-Seite. Gerade Betriebe, die KI sichtbar in ihrer Außendarstellung einsetzen, gewinnen damit eher Vertrauen, als dass sie es riskieren.