Muss auf einem Datenblatt ein Ausgabestand stehen?
Fachlich ja. Fehlen Datum und Ausgabenummer, lässt sich eine abgelegte Fassung nicht gegen die aktuelle prüfen. Gerade bei langlebigen Anlagen hängt daran, ob eine Ersatzbeschaffung Jahre später glattgeht oder in Rückfragen beim Vertrieb endet.
Was der Ausgabestand beantwortet
Ein Datenblatt liegt beim Kunden oft jahrelang in der Anlagendokumentation. Wenn dort eine Fassung von 2019 liegt und auf Ihrer Website eine neuere steht, braucht der Instandhalter eine Möglichkeit, beide auseinanderzuhalten. Zwei Angaben genügen dafür: ein Datum und eine fortlaufende Ausgabenummer, beide auf der Produktseite und im erzeugten Dokument.
Wo die Angabe hingehört
| Ort | Angabe |
|---|---|
| Produktseite | Stand mit Datum, sichtbar am Ende der Wertetabelle |
| Erzeugtes Dokument | Datum und Ausgabenummer in Kopf- oder Fußzeile |
| Dateiname des Downloads | Ausgabestand mitführen, damit Ablagen sortierbar bleiben |
Die Voraussetzung dahinter
Ein belastbarer Ausgabestand setzt eine einzige Pflegestelle je Angabe voraus. Wird ein Wert an zwei Orten von Hand geführt, laufen Seite und Dokument früher oder später auseinander, und das Datum belegt dann nur noch, wann jemand zuletzt an der jeweiligen Fassung gearbeitet hat. Welche Angaben überhaupt auf die Seite gehören, klärt Welche technischen Werte gehören in den Seitentext?. Wie oft ein Auftritt im Ganzen durchgesehen werden sollte, beschreibt Wie oft sollte eine Website aktualisiert werden?