Recht & Pflichten

Darf ich Fotos von Kundenprojekten ohne Zustimmung veröffentlichen?

5 Min. Lesezeit | 4. Juli 2026

Bei erkennbaren Privatobjekten sollten Sie nicht ohne Zustimmung veröffentlichen. Das Fotografieren für die Projektdokumentation und das öffentliche Zeigen sind zwei verschiedene Schritte – für den zweiten braucht es das dokumentierte Einverständnis des Auftraggebers, am einfachsten als Klausel im Auftrag. Ohne Zustimmung gilt: keine Adresse, keine eindeutige Zuordnung des Objekts.

Projektfotos veröffentlichen: die Zustimmungsfrage

Die Aufnahme entsteht rechtmäßig im Rahmen des Auftrags – die Veröffentlichung auf der Website ist rechtlich ein eigener Schritt. Diese Unterscheidung ist der Kern des Themas: Wer im Kundenauftrag fotografiert, dokumentiert zunächst nur seine Arbeit. Öffentlich gezeigt wird das Ergebnis erst mit Einverständnis.

Wann eine Zustimmung nötig ist

Maßgeblich ist die Zuordenbarkeit. Kritisch wird es, wenn das Objekt als konkretes Grundstück oder Wohnhaus erkennbar ist – über die Straßenansicht, markante Merkmale oder eine Ortsangabe, die genauer ist als die Region. Der Auftraggeber hat ein berechtigtes Interesse daran, dass sein Zuhause nicht öffentlich präsentiert wird, ohne dass er zugestimmt hat.

Unkritischer sind Aufnahmen, die kein zuzuordnendes Objekt zeigen: das Detail einer Pflasterfläche, die Nahaufnahme einer Holzverbindung, ein Werkstück vor der Montage.

So holen Sie die Zustimmung praktikabel ein

WegVorteil
Klausel im AuftragVon Anfang an geregelt, kein zweiter Anlauf nötig
Kurze Bestätigung bei der AbnahmeDer beste Moment – das Ergebnis überzeugt gerade
Nachträgliche AnfrageMöglich, aber aufwendiger und mit offenem Ausgang
In der Praxis stimmen die meisten Auftraggeber gern zu, wenn die Anfrage transparent ist und die Adresse unerwähnt bleibt – viele verstehen die Veröffentlichung als Auszeichnung ihres Projekts. Entscheidend ist die Schriftform: Eine mündliche Zusage lässt sich Jahre später nicht mehr belegen.
Auch die Bilddatei selbst kann die Zusage unterlaufen: Smartphone-Fotos tragen häufig GPS-Koordinaten in den Metadaten. Vor dem Upload gehören diese Daten entfernt, sonst ist die Anschrift trotz vorsichtiger Ortsangabe auslesbar.

Personen im Bild

Sind Mitarbeitende oder gar Kunden erkennbar, kommt die datenschutzrechtliche Ebene hinzu – hier braucht es eine dokumentierte Einwilligung der abgebildeten Personen, unabhängig von der Objekt-Frage. Die Grundzüge des Datenschutzes auf der Website fasst Was bedeutet die DSGVO für meine Website? zusammen; die Rechtefragen rund um Websitebilder vertieft unser Beitrag zu Bildrechten zwischen Stockfoto, KI-Bild und eigenem Shooting.

Was ohne Zustimmung bleibt

Auch ohne Einverständnis lässt sich ein Projekt zeigen – reduziert: Detailaufnahmen ohne Objektbezug, grobe Regionsangabe, keine Straßenansicht. Für den vollwertigen Auftritt im Referenzbereich führt an der dokumentierten Zustimmung jedoch kein Weg vorbei – sie ist schnell eingeholt und schützt die Kundenbeziehung, auf der jede Referenz beruht.