Bildrechte auf der Website:
Stockfoto, KI-Bild oder eigenes Shooting?
Drei Bildquellen, drei rechtliche Welten – und drei sehr unterschiedliche Wirkungen auf Vertrauen und Conversion. Was Sie nutzen dürfen, was teuer wird und welche Quelle für welchen Zweck wirklich passt.
„Wir hatten ein schönes Bild über die Suchmaschinen-Bildersuche gefunden, ein paar Wochen später kam die Abmahnung." Sätze in dieser Form gehören zu den klassischen Bildrechte-Geschichten – und zu den teuersten. Bildrechte sind 2026 das Compliance-Thema, das die meisten KMU am meisten unterschätzen. Mit den höchsten Schadensummen pro Vorfall.
Gleichzeitig sind die Möglichkeiten, gute Bilder zu bekommen, noch nie so groß gewesen wie heute. Stockfoto-Datenbanken sind riesig, KI-Bilder werden innerhalb von Sekunden erzeugt, lokale Fotografen sind über Plattformen schnell buchbar. Die Frage ist also nicht mehr „Wo bekomme ich Bilder?", sondern „Welche Quelle passt zu welchem Zweck – und was muss ich rechtlich beachten, damit es nicht teuer wird?". Wer dabei auch über Luftaufnahmen mit Drohne oder den Aufbau einer eigenen Bildwelt aus Luftaufnahmen nachdenkt: das gleiche Prinzip gilt – nur mit einem Genehmigungs-Layer obendrauf.
Vom Bildbedarf zum rechtssicheren Einsatz
Vier Schritte, die jedes Bild auf Ihrer Website durchlaufen sollte
Schritt 4 wird am häufigsten übersprungen – und ist der Schritt, der im Streitfall zählt
Warum Bildrechte 2026 entscheidender sind als je
Drei Entwicklungen treffen 2026 zusammen und machen Bildrechte zum Top-Thema für jede Website-Pflege. Erstens: KI-Bilder fluten das Netz, gleichzeitig wachsen Reverse-Image-Search-Tools mit. Bilder lassen sich heute in Sekunden dem Ursprung zuordnen. Zweitens: Spezialisierte Kanzleien crawlen systematisch und automatisiert. Drittens: KMU werden gezielt adressiert, weil sie meist ohne Anwalt zahlen, statt zu klagen.
Das Ergebnis: Die typische Abmahnung kostet zwischen 750 und 2.500 € pro Bild – plus Anwaltsgebühren und Unterlassungserklärung. Eine kleine Website mit fünf unlizenzierten Stockfotos kann eine Rechnung jenseits der 10.000 € produzieren. Dabei ist die Vermeidung deutlich billiger als die Heilung: Sauberes Bildrechte-Setup kostet einmalig ein paar Stunden Aufwand und schützt für Jahre.
Die rechtliche Grundlage in Deutschland ist klar: Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt, sobald es eine Schöpfungshöhe hat – und das haben praktisch alle Fotos. Wer ein Bild ohne Lizenz nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. „Ich wusste das nicht" ist keine Verteidigung. Die einzige Frage ist: Habe ich eine Lizenz, und kann ich sie nachweisen?
Bei unlizenzierten Stockfotos auf KMU-Websites bewegen sich die typischen Streitwerte zwischen 750 und 2.500 € pro Bild – je nach Bekanntheit des Urhebers, Auflösung und Nutzungsdauer. Mit Anwaltskosten und Unterlassungs- erklärung kommt häufig der doppelte Betrag dazu.
Stockfoto, KI-Bild, Shooting im Überblick
Die drei Hauptquellen unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern in Lizenzmodell, Wirkung und Risiko. Wer das versteht, trifft schneller die richtige Wahl pro Bedarf.
Stockfoto-Datenbanken
Etablierte Anbieter wie Adobe Stock, Shutterstock, iStock, Getty Images. Riesige Auswahl, klare Lizenzbedingungen, sofort verfügbar. Schwächen: Die Bilder erkennen Besucher fast immer als Stock – das gleiche Headset-Lächeln taucht in der Konkurrenzwerbung auf, oder sogar in der überregionalen Presse. Stockfotos liefern austauschbare Klischees, keine Identität.
KI-Bilder
Midjourney, DALL·E, Adobe Firefly, Stable Diffusion. Innerhalb von Sekunden ein passgenaues Motiv – inklusive Stilen, die als Stockfoto nicht existieren. Schwächen: rechtliche Grauzone (siehe weiter unten), oft sichtbar künstlich („KI-Hände", glatte Haut), und für Authentizitäts-relevante Inhalte (Team, Räume, Produkte) ungeeignet.
Eigenes Shooting
Lokaler Fotograf, halbtags oder ganztags. Echte Räume, echtes Team, echte Kunden – wenn sie einwilligen. Schwächen: höchster Aufwand, höchste Einmal-Investition. Stärken: Bilder, die Besucher sofort als „echt" erkennen und die kein Wettbewerber hat. Wer lange auf der Website bleibt – Vertrauen, Über-uns-Seite, Produkt-Detailseiten – sollte hier investieren. Mehr dazu im Beitrag Vertrauen auf den ersten Blick.
Stockfotos rechtssicher einsetzen
Stockfotos sind auf KMU-Websites breit im Einsatz – und gleichzeitig ein typischer Auslöser für Abmahnungen. Der Hauptgrund: Lizenzen werden gekauft, aber nicht dokumentiert. Wer den Lizenzschein im Streitfall nicht vorlegen kann, hat keine Lizenz, juristisch gesehen.
Royalty-Free vs. Rights-Managed
Royalty-Free (RF) ist der Standard für Standard-Websites: Einmalzahlung, danach beliebige Nutzung im Rahmen der Lizenzbedingungen. Rights-Managed (RM) wird pro Verwendung kalkuliert – Auflage, Zeitraum, Region, Medium. Teurer, aber dafür kann das gleiche Bild ausgeschlossen werden für die Konkurrenz. Für die meisten KMU reicht RF. RM lohnt sich nur, wenn das Bild tragend für eine Marke oder Kampagne ist.
Editorial-Use vs. kommerzielle Nutzung
Achtung bei „Editorial Use Only"-Bildern: Diese dürfen nur in redaktionellen Kontexten verwendet werden (Blogartikel, Pressemeldungen), nicht in Werbung oder auf Verkaufsseiten. Auf einer KMU-Website ist die Grenze fließend – die sicherste Wahl ist immer eine kommerzielle Lizenz.
Eigene Modifikation und Bearbeitung
Die meisten Stockfoto-Lizenzen erlauben Bearbeitung (Crop, Farbkorrektur, Komposition). Was sie nicht erlauben: das Bild oder ähnliche Bilder als eigene Werke zu verkaufen oder als Teil eines Logos zu schützen. Wer ein Stockfoto in sein Logo einarbeitet, verletzt fast immer die Lizenz.
Lizenz-Dokumentation
Pro Bild speichern: Anbieter, Bild-ID, Lizenztyp, Kaufdatum, Lizenzschein als PDF. Eine einfache Tabelle (Excel, Notion, Sharepoint) reicht. Im Abmahnfall ist das der einzige Beweis, dass die Nutzung legal ist – ohne Dokumentation gibt es keine Verteidigung.
Pixabay, Unsplash, Pexels und Co. wirken risikoarm – sind es aber nur, wenn das Bild dort sauber lizenziert wurde. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Lizenz auf Pixabay hochlädt, befreit nachfolgende Nutzer nicht von der Haftung. Auch hier gilt: Plattform, Bild-ID und Lizenzbedingungen pro Bild dokumentieren. Bei Bildern, die zu gut aussehen, um echte Hobby-Fotografie zu sein, lieber ein zweites Mal hinschauen.
KI-Bilder: Wem gehört das Ergebnis?
Die rechtliche Lage bei KI-Bildern ist 2026 noch nicht abschließend geklärt. Klar ist: KI-Bilder sind in Deutschland nach aktueller Rechtsauffassung nicht urheberrechtlich geschützt – weil kein menschlicher Schöpfer dahintersteht. Das heißt: Wer Ihr KI-Bild kopiert, verletzt kein Urheberrecht. Sie haben kein Werkschutz für Ihr generiertes Motiv.
AGB der Anbieter prüfen
Die Nutzungsregeln unterscheiden sich pro Anbieter erheblich – und ändern sich. Vor produktivem Einsatz immer die aktuellen AGB lesen. Worauf zu achten ist:
- Lizenzstatus der Trainingsdaten: Modelle mit ausschließlich lizenzierten Trainingsbildern reduzieren das Risiko von Urheberrechts-Konflikten an generierten Werken
- Kommerzielle Nutzung im Plan: Nicht jeder Tarif erlaubt geschäftlichen Einsatz – im kostenlosen Tarif oft ausgeschlossen oder eingeschränkt
- Veröffentlichung der Generate: Manche Anbieter teilen Eingaben und Ergebnisse standardmäßig öffentlich – relevant bei vertraulichen Briefings
- Verantwortungsverlagerung: Die meisten AGB schieben die rechtliche Prüfung ans Endprodukt komplett auf die nutzende Person ab
- Lokale Modelle (z. B. Stable Diffusion): Lizenzbedingungen hängen am konkreten Modell-Checkpoint und am Trainingsdatensatz – fall-individuell prüfen
- In Suchmaschinen integrierte KI: Häufig nur eingeschränkt kommerziell nutzbar – im Zweifel nicht für Werbung verwenden
Wann KI-Bilder funktionieren – und wann nicht
KI-Bilder eignen sich für: abstrakte Hintergründe, illustrative Konzepte, Blog-Artikelköpfe, Stilbilder. Nicht für: Team-Darstellungen, echte Räumlichkeiten, Produkt-Fotografie, Vertrauenssignale. Wer KI-Bilder als Team-Foto einsetzt, verliert massiv Vertrauen, sobald Besucher das merken – und sie merken es zunehmend zuverlässig.
KI-Bilder kennzeichnen?
Aktuell besteht in Deutschland keine generelle Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder. Mit dem AI-Act der EU ändert sich das schrittweise – ab 2026 sind „deepfake"-artige Inhalte kennzeichnungspflichtig. Auf einer KMU-Website ist eine freiwillige Kennzeichnung („Bild: KI-generiert") sinnvoll: Sie zeigt Transparenz und schließt Täuschungs-Vorwürfe aus.
Eigenes Shooting: Wann es sich rechnet
Ein eigenes Shooting ist die teuerste Bildquelle in der Anschaffung, aber langfristig oft die günstigste – und immer die wirkungsvollste. Wer einmal im Jahr einen halben Tag mit einem lokalen Fotografen verbringt, hat 30 bis 80 verwertbare Bilder, die fünf Jahre und länger nutzbar bleiben.
Was sich für eigenes Shooting lohnt
- Team-Fotos: echte Gesichter sind nicht ersetzbar – Standard auf jeder Über-uns-Seite
- Räumlichkeiten: Praxis, Werkstatt, Büro, Verkaufsraum – Ort schafft Vertrauen
- Produkte und Dienstleistungen in Aktion: echte Arbeit, echte Werkzeuge, echte Kunden (mit Einwilligung)
- Hero-Bilder mit Identität: die ersten 3 Sekunden entscheiden über Vertrauen
- Detail-Shots für Produkt-Detailseiten: Material, Verarbeitung, Qualität
Was nicht den Aufwand wert ist
- Stock-typische Konzepte (Hände-Schütteln, abstrakte Business-Klischees)
- Branchenspezifische Symbol-Motive, die als Stockfoto solide gelöst sind
- Großstadt-Skylines, Straßen-Szenen ohne lokalen Bezug
- Kurze Aktionen oder Zeitlich begrenzte Kampagnen ohne Wiederverwendung
Vertrag mit dem Fotografen
Wichtigster Punkt im Vertrag: die Nutzungsrechte. Standard-Vertrag bei KMU: zeitlich unbegrenzte, geografisch unbegrenzte, exklusive Nutzungsrechte für die eigene Kommunikation (Website, Social Media, Print). Vorsicht bei „nur für Web"-Lizenzen oder zeitlich begrenzten Verträgen – die rächen sich, sobald die Bilder in einer Anzeige oder Broschüre verwendet werden sollen. Bei Personen-Aufnahmen zusätzlich: Einwilligung der abgebildeten Personen (siehe Sektion DSGVO).
Die meisten gut funktionierenden KMU-Websites nutzen alle drei Quellen gezielt: Eigenes Shooting für Team, Räume und Vertrauenssignale. Stockfotos für unterstützende Symbol-Bilder (Branchen-Klischees), bei denen Authentizität nicht zählt. KI-Bilder für Blog-Artikelköpfe, abstrakte Hintergründe und illustrative Konzepte. So entsteht der Großteil der nötigen Bilder schnell und günstig – und die wenigen Bilder, auf die es wirklich ankommt, wirken echt.
Welche Quelle für welchen Zweck
Ein Vergleich der drei Quellen pro typischem Einsatzzweck. Die Auswahl ist keine Stilfrage, sondern eine Frage der Wirkung – und des rechtlichen Risikos.
Team & Über-uns-Seite
Praxis-, Werkstatt-, Büroaufnahmen
Produkt- und Detailaufnahmen
Hero-Bilder mit Identität
Wirkung am höchsten, Aufwand einmalig pro Jahr
Symbol-Bilder ohne Authentizitäts-Bedarf
Branchen-Standardmotive
Schnelle Landingpages für Tests
Hintergründe und Mood-Bilder
Solide Standardlösung, klar lizensiert, schnell verfügbar
Blog-Artikelköpfe
Illustrative Konzepte
Abstrakte Hintergründe
Stil-Bilder ohne Personen
Schnell, günstig, aber rechtlich grau – nicht für Vertrauenssignale
Echte Team-Mitglieder darstellen
Räumlichkeiten & Werkzeuge
Produkte als Verkaufsfoto
Kunden-Testimonials
Verlust an Vertrauen, sobald die KI erkannt wird
Wer eine Website für eine Zahnarztpraxis plant, sollte das Praxis-Team niemals durch KI ersetzen – das gleiche gilt für Handwerk, Gastronomie und Beratung. Stockfotos auf einer Über-uns-Seite wirken fast genauso schädlich. Wer Vertrauen will, braucht echte Bilder.
Personen auf Fotos: DSGVO und Persönlichkeitsrecht
Sobald Personen erkennbar sind, greifen zwei Rechtsgrundlagen parallel: die DSGVO (Verarbeitung personenbezogener Daten) und das Kunsturheberrechtsgesetz (Recht am eigenen Bild, § 22 KUG). Beide verlangen eine ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung der abgebildeten Person.
Einwilligungserklärung für Mitarbeiterfotos
Eine schriftliche Einwilligung sollte konkret enthalten:
- Welches Foto / welche Fotos genau (z.B. Aufnahmedatum, Aufnahmeort)
- Welche Verwendungszwecke (Website, Social Media, Print, Pressemeldungen)
- Welche Speicherdauer (z.B. „bis zum Widerruf" oder „bis zum Ausscheiden")
- Hinweis auf jederzeitiges Widerrufsrecht ohne Begründung
- Hinweis, dass die Einwilligung freiwillig ist und keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat
Was bei Ausscheiden passiert
Mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen erlischt die Einwilligung nicht automatisch – aber die Person kann sie jederzeit widerrufen. Wer das nicht berücksichtigt, riskiert Ärger. Praxis-Empfehlung: Beim Austritt aktiv fragen, ob Bilder auf der Website verbleiben dürfen, und das schriftlich dokumentieren. Bei Widerruf: Bilder zeitnah aus Website, Social Media und Archiv-Seiten entfernen.
Kunden- und Patient:innen-Fotos
Kunden auf Bildern (z.B. in der Werkstatt, im Verkaufsraum, als Referenz) brauchen die gleiche dokumentierte Einwilligung wie Mitarbeitende. Bei Patient:innen kommt zusätzlich die ärztliche Schweigepflicht hinzu – Fotos in einer Praxis dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht werden, und nur, wenn keine Behandlungsinformationen ableitbar sind. Wer eine DSGVO-konforme Datenschutz-Strategie auf der Website hat, muss diese um Einwilligungen für Personen-Bilder ergänzen.
Beifang-Personen im Hintergrund
Wenn auf einem Foto unbeabsichtigt fremde Personen im Hintergrund zu sehen sind (Verkaufsraum, Veranstaltung), gilt § 23 KUG: Bei „Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte" oder „Personen als Beiwerk neben einer Landschaft" ist eine Einwilligung nicht zwingend nötig. In der Praxis: Wenn die Person nicht der Bildmittelpunkt ist und nicht klar identifizierbar hervortritt, ist die Verwendung meist unkritisch. Im Zweifel: Gesicht unkenntlich machen oder ein anderes Bild wählen.
Häufige Fehler und teure Abmahnfallen
Bei Bildrechte-Audits zeigen sich quer durch KMU-Websites klare Wiederholungsmuster. Die teuersten Fehler sind keine bösen Absichten – sondern fehlende Routine.
Klassiker – fast immer eine Urheberrechtsverletzung
Lizenz vorhanden, aber nicht beweisbar – juristisch wertlos
Mündliche Zusage zählt im Streitfall nicht
Stockfoto in falschem Kontext – Lizenzverletzung
Einwilligung nicht aktualisiert – Persönlichkeitsrecht verletzt
Vertrauensschaden, wenn entdeckt – auch ohne Rechtsverletzung
Die Punkte 1 bis 3 sind die typischen Auslöser teurer Abmahnverfahren – sie laufen automatisch durch jeden Crawler, der das Web nach unlizenzierten Bildern absucht.
So bringen Sie Ihre Bildwelt sauber auf den Stand
Eine systematische Aufräumaktion lohnt sich – einmal alle Bilder durchgehen, Lizenzen dokumentieren, Lücken schließen. Das ist überschaubar, wenn Sie strukturiert vorgehen.
- Inventar erstellen: Liste aller Bilder auf der Website, pro Bild Quelle, Datum, Verwendungsstelle.
- Lizenzen prüfen: Pro Stockfoto Lizenzschein (PDF) ablegen, pro KI-Bild Anbieter und Generierungsdatum vermerken.
- Personen-Einwilligungen dokumentieren: Pro abgebildeter Person schriftliche Einwilligung sicherstellen oder einholen.
- Bildnachweis-Seite einrichten: Eigene Seite (z.B. /bildnachweise) mit allen verwendeten Bildquellen – wo Lizenz das verlangt.
- Lücken durch eigenes Shooting schließen: Wo Stockfotos schädlich wirken (Team, Räume), Halbtags-Shooting planen.
- Routine etablieren: Bei jedem neuen Bild Quelle und Lizenz sofort dokumentieren – nicht später.
Anbieter, Bild-ID, Lizenztyp, Kaufdatum, Lizenzschein-Link – an einem zentralen Ort
Pro Mitarbeitenden, Kunden oder Beteiligten schriftliche Einwilligung im HR- oder CRM-System
Auf einer eigenen Seite oder im Impressum – pro Bild Urheber und Lizenzform
Zeitlich, geografisch und nutzungs-technisch unbegrenzt – sonst spätere Konflikte vorprogrammiert
Standard-Frage beim Offboarding: Bilder weiter verwenden – ja oder nein – schriftlich
Bildrechte sind Marken-Schutz, nicht nur Compliance
Saubere Bildrechte sind nicht nur Schutz vor Abmahnungen – sie sind Markenschutz. Wer eine Website mit echten Bildern und sauberen Lizenzen aufbaut, hat ein Asset, das wertbeständig bleibt. Wer auf Stockfoto-Klischees und KI-Verkleidungen setzt, baut auf Sand: Sobald die Quellen erkannt werden, kippt das Vertrauen. Und wer ohne Lizenz arbeitet, wartet nur darauf, von einer spezialisierten Kanzlei gefunden zu werden.
Der pragmatische Weg ist klar: Eigenes Shooting für die Bilder, die zählen. Stockfotos für die Bilder, die solide sein müssen. KI-Bilder für die Bilder, die schnell und illustrativ sein dürfen. Pro Bild Lizenz dokumentieren, pro Person Einwilligung archivieren. Wer das einmal sauber aufsetzt, hat fünf Jahre Ruhe – wer es schleifen lässt, bekommt früher oder später eine Rechnung über mehrere Tausend Euro.
Häufig gestellte Fragen
Bei den meisten großen Anbietern (Midjourney, DALL·E, Adobe Firefly, Stable Diffusion) ist die kommerzielle Nutzung im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbedingungen erlaubt – aber an Bedingungen geknüpft. Adobe Firefly ist explizit für kommerzielle Nutzung freigegeben (Trainingsdaten lizenziert). Midjourney verlangt ein zahlendes Abo. Bei Stable Diffusion hängt es vom verwendeten Modell ab. KI-Bilder sind in Deutschland aktuell nicht urheberrechtlich geschützt (kein menschlicher Schöpfer) – Sie haben also keinen Werkschutz für Ihre generierten Motive. Vor Nutzung AGB des Anbieters prüfen und dokumentieren.
Abmahnung mit Schadenersatzforderung. In Deutschland sind 750 € bis 2.500 € pro Bild typische Streitwerte – plus Anwaltskosten und Unterlassungserklärung. Spezialisierte Kanzleien (Waldorf Frommer, Lichtbildwerke) durchsuchen das Web systematisch nach unlizenzierten Bildern. Auch „nur kurz benutzt" oder „mit Quellenangabe genommen" zählt nicht – ohne Lizenz ist es eine Urheberrechtsverletzung. Die einzige saubere Lösung: Lizenz nachweisbar archivieren oder Bild sofort entfernen.
Ja. Nach DSGVO Art. 6 und Kunsturheberrechtsgesetz § 22 brauchen Sie eine ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung der abgebildeten Person. Mündliche Zustimmung reicht im Streitfall nicht. Die Einwilligung muss konkret nennen: welches Foto, welcher Zweck (Website, Social Media, Print), welche Speicherdauer, Widerrufsrecht. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen muss das Foto auf Wunsch entfernt werden – auch aus dem Footer und aus Archivseiten. Praxis-Empfehlung: Standard-Einwilligungsformular mit jeder Personalakte.
In den meisten Fällen ja – mindestens für Team, Räumlichkeiten und Kerndienstleistung. Ein Halbtags-Shooting mit lokalem Fotograf liefert 30–80 verwertbare Bilder, die fünf Jahre und länger nutzbar sind. Auf den Bildkosten pro Jahr gerechnet liegt das oft günstiger als das ständige Nachlizenzieren von Stockfotos – und vor allem: echte Bilder erkennen Besucher sofort. Weniger lohnenswert: Branchen-Klischee-Motive (Hände-Schütteln, Headsets), die Stockfotos günstiger und gleichwertig liefern. Faustregel: alles, was Sie als Unternehmen ausmacht, gehört aufs eigene Foto.
Royalty-Free (RF): Einmal-Lizenzgebühr, danach beliebige Nutzung im Rahmen der Lizenzbedingungen – meist ohne zeitliche oder geografische Begrenzung. Standard bei Adobe Stock, Shutterstock, iStock. Rights-Managed (RM): Lizenz wird pro Verwendung kalkuliert (Auflage, Zeitraum, Region, Medium). Teurer, aber dafür Exklusivität möglich – das gleiche Bild taucht nicht in jeder zweiten Werbung auf. Für Standard-Websites reicht Royalty-Free; für Kampagnen mit hohem Werbedruck oder Branding-Bildern lohnt sich RM. Wichtig in beiden Fällen: AGB lesen, Lizenzschein archivieren.
Hängt von der Lizenz ab. Viele Anbieter (Adobe Stock, iStock, Shutterstock) verlangen keine Bildnachweise im Standard-Lizenzpaket, andere schon (Pixabay, Unsplash teilweise je nach Bild). Auch Creative-Commons-Bilder verlangen meist Nennung von Urheber + Lizenzform. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer Bildnachweis-Seite (z. B. /bildnachweise oder im Impressum), auf der jedes verwendete Bild mit Quelle und Urheber gelistet ist. Bei Eigen- und KI-Bildern reicht ein einzelner Hinweis. Praxis: Lizenzbedingungen pro Bild beim Download lesen und in einer Tabelle dokumentieren.
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