Recht & Pflichten

Was muss ich rechtlich bei Drohnenaufnahmen für die Website beachten?

6 Min. Lesezeit | 31. Mai 2026

Seit 2021 gilt in ganz Europa eine einheitliche Drohnenverordnung. Wer eine Drohne ab 250 Gramm fliegt — unabhängig davon, ob privat oder gewerblich —, braucht den EU-Kompetenznachweis (A1/A3, bei Flug nahe Personen das Fernpilotenzeugnis A2), eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und je nach Einsatzort Genehmigungen. Personen und fremde Privatgrundstücke unterliegen zusätzlich der DSGVO. ProXWorks® arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Piloten, die alle Nachweise schriftlich vorlegen können.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick zum Stand Mai 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel einen Fachanwalt oder einen zertifizierten Drohnenpiloten hinzuziehen.

Die rechtliche Lage seit 2021

Seit 2021 gilt in der gesamten EU eine einheitliche Drohnenverordnung. Sie ist deutlich strenger als die vorherige deutsche Regelung – und Verstöße werden inzwischen aktiv geahndet. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (Betrieb) und die delegierte Verordnung (EU) 2019/945 (Drohnen-Klassen), EU-weit gültig seit Ende 2020. Wer Drohnenaufnahmen für die Website nutzt, sollte fünf Themenbereiche kennen, bevor der erste Flug startet.

EU-Kompetenznachweis (umgangssprachlich „Drohnenführerschein")

Wer eine Drohne ab 250 Gramm fliegt, braucht mindestens den A1/A3-Schein – kostenfrei online beim Luftfahrt-Bundesamt absolvierbar, Aufwand rund zwei Stunden. Für Flüge in der Nähe von Personen oder bebauten Gebieten ist zusätzlich der A2-Schein Pflicht, der eine schriftliche Prüfung erfordert. Wer ohne den passenden Nachweis fliegt, fliegt formal illegal – auch dann, wenn nichts passiert. Rechtsgrundlage: Art. 8 i.V.m. Anhang Teil A der DVO (EU) 2019/947; ausgestellt vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA), fünf Jahre gültig.

ScheinWann nötigAufwand
A1/A3Drohnen ab 250 Gramm, Flug abseits von MenschenKostenlos online, ca. 2 Stunden
A2Flug in der Nähe von Personen oder bebauten GebietenKostenpflichtig, schriftliche Prüfung

Registrierungspflicht und e-ID

Drohnen-Halter müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und eine elektronische Halter-ID auf der Drohne anbringen. Das gilt unabhängig vom Drohnen-Gewicht für jeden gewerblichen Einsatz – also auch für die kleine Kamera-Drohne, mit der einmalig Außenaufnahmen für die Website entstehen. Betreiber-Registrierung nach Art. 14 DVO (EU) 2019/947; in Deutschland beim LBA, Pflicht seit 1. Mai 2021 für Drohnen über 250 Gramm oder mit Kamera.

Halterhaftpflichtversicherung

Eine separate Drohnen-Haftpflicht ist Pflicht. Die normale Privathaftpflicht deckt gewerbliche Drohnenflüge in der Regel nicht ab – wer das übersieht, haftet im Schadensfall persönlich. Schadensszenarien sind real: Ein Sturz auf ein parkendes Auto, eine beschädigte Stromleitung oder eine verletzte Person können erhebliche Summen erreichen. Pflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG — gewichts- und nutzungsunabhängig, auch privat.

Lassen Sie sich den EU-Kompetenznachweis und die Halterhaftpflicht des Piloten vor jedem Auftrag schriftlich vorlegen. Wer beides nicht spontan zeigen kann, fliegt vermutlich auch nicht legal – und im Schadensfall haftet im schlimmsten Fall der Auftraggeber mit.

Verbotszonen und Genehmigungen

Flüge über Menschenansammlungen, in der Nähe von Flughäfen, über Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Naturschutzgebieten und Industrieanlagen sind eingeschränkt oder verboten. Geografische UAS-Gebiete (Geozonen) nach § 21h LuftVO. Für viele dieser Bereiche gibt es Ausnahmegenehmigungen, die jedoch Vorlauf brauchen – meist zwei bis sechs Wochen, je nach Behörde.

Eine aktuelle Karte mit Verbots- und Beschränkungszonen liefert die amtliche Plattform DIPUL (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt). Wer in einer historischen Innenstadt oder über einer Anlage mit Sicherheitsbedeutung filmen will, muss mit einer separaten Genehmigung planen, nicht nur mit dem Drohnenführerschein.

Datenschutz (DSGVO) bei Aufnahmen

Sobald erkennbare Personen oder fremde Privatgrundstücke gezeigt werden, greift die DSGVO. Sobald identifizierbare Personen erfasst werden, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) und es braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO — in der Regel die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Für die Veröffentlichung von Personenaufnahmen gilt zusätzlich § 22 KUG (Ausnahmen § 23 KUG). Drei Konstellationen sind kritisch:

  • Mitarbeitende erkennbar im Bild: Schriftliche Einwilligung mit Widerrufsmöglichkeit ist Pflicht. Diese Einwilligung kann jederzeit zurückgezogen werden – das Material muss dann entfernt werden.
  • Gäste, Kunden oder Passanten erkennbar: Einwilligung praktisch nicht zu organisieren – deshalb so drehen, dass keine Person identifizierbar ist (Distanz, Unschärfe, Pixelung).
  • Fremde Privatgrundstücke als zentrales Motiv: rechtlich heikel. Industrieanlagen, Verkehrswege und öffentliche Plätze sind grundsätzlich unkritisch, solange kein einzelnes Privathaus zentral gezeigt wird.

Im Zweifel hilft eine kurze rechtliche Prüfung vor der Veröffentlichung – nachträgliche Verpixelung ist mühsam, das Material vorher sauber zu drehen ist deutlich günstiger.

Bußgelder und Konsequenzen

Verstöße sind bußgeldbewehrt: Ordnungswidrigkeiten nach § 58 Abs. 2 LuftVG können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden; Datenschutzverstöße nach Art. 83 DSGVO. Beide Risiken sind real, aber vermeidbar, wenn der Pilot die Vorgaben kennt.

Was ProXWorks® dazu beiträgt

Wer den Aufwand der Recherche nicht selbst betreiben will, sollte mit zertifizierten Piloten arbeiten, die alle Nachweise schriftlich vorlegen können. Wir prüfen vor jedem Auftrag den EU-Kompetenznachweis, die Halterhaftpflicht und die Genehmigungslage, organisieren bei Bedarf Ausnahmegenehmigungen und beraten zur DSGVO-Konformität der Aufnahmen. Welche Branchen und Formate sich überhaupt lohnen, beschreiben wir in unserer FAQ zu Drohnenaufnahmen für die Website. Tieferes Praxiswissen zu Produktion und Web-Optimierung liefert unser Beitrag Drohnenaufnahmen für Ihre Website.