Die Website im Bank- und Fördergespräch:
was dort nachgesehen wird, bevor entschieden wird
Vor einem Kredit- oder Fördergespräch prüft die Gegenseite den Betrieb anhand der eingereichten Unterlagen. Zusätzlich öffnet sie den Webauftritt, weil er die einzige Quelle ist, die ohne Anforderung bereitsteht und die der Betrieb selbst gestaltet hat. Dieser Beitrag benennt die sechs Punkte, die dort nachgesehen werden, erklärt den Abgleich zwischen Website und Unterlagen und zeigt, was vor dem Termin zu prüfen ist.
Wer eine Investition finanzieren oder ein Förderprogramm nutzen will, stellt Zahlen zusammen: Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Auftragsbestand, eine Planung. Diese Unterlagen sind der harte Teil der Prüfung. Daneben läuft ein weicher Teil, über den selten gesprochen wird, und ein Teil davon findet im öffentlichen Webauftritt des Betriebs statt.
Der Begriff des weichen Bewertungsmerkmals stammt aus der Kreditwirtschaft. Gemeint sind Beurteilungen, die sich nicht aus einer Bilanzkennzahl ableiten lassen: Qualität der Betriebsführung, Marktstellung, Abhängigkeit von einzelnen Kunden, Nachfolge, Organisation. Solche Merkmale gehen in die Gesamtbeurteilung ein, und sie werden aus allem gebildet, was zur Verfügung steht. Der Webauftritt gehört dazu, weil er jederzeit abrufbar ist und weil er zeigt, wie der Betrieb sich selbst darstellt.
Für den Betrieb hat das eine unbequeme Seite: Der Auftritt wird in einem Zusammenhang gelesen, für den er nie geschrieben wurde. Er entstand für Kunden und für Bewerber. Gelesen wird er zusätzlich von jemandem, der eine Kreditentscheidung vorbereitet und dabei eine andere Frage stellt.
Wie der Webauftritt in die Kreditakte gelangt
Vier Stationen zwischen dem Antrag und der Entscheidung, und an welcher der Auftritt gelesen wird
Der Auftritt wirkt in Station 2 und erzeugt die Rückfragen, die in Station 4 beantwortet werden müssen
Wer den Webauftritt vor dem Termin öffnet
Beteiligt sind je nach Vorhaben mehrere Stellen, und sie sehen den Auftritt aus unterschiedlichen Gründen an.
- Die Kundenbetreuung der Hausbank: bereitet das Gespräch vor und braucht ein Bild vom Geschäft, bevor sie mit dem Betrieb spricht
- Die Kreditanalyse: beurteilt den Antrag ohne persönlichen Kontakt zum Betrieb und stützt sich auf Unterlagen und öffentlich verfügbare Angaben
- Wirtschaftsauskunfteien: tragen laufend öffentlich verfügbare Angaben über Unternehmen zusammen, darunter die Selbstdarstellung im Netz, und verkaufen daraus Bonitätsauskünfte
- Die Förderstelle: prüft bei zweckgebundenen Programmen, ob Vorhaben und Betrieb zusammenpassen, und ob die Angaben im Antrag zum öffentlichen Bild passen
- Bürgschafts- und Beteiligungseinrichtungen: treten hinzu, wenn Sicherheiten fehlen, und beurteilen den Betrieb eigenständig
Der Ablauf ist dabei zweistufig, und das erklärt, warum der Auftritt überhaupt gelesen wird. Die Kundenbetreuung kennt den Betrieb persönlich und bereitet den Antrag auf. Die anschließende Beurteilung findet in einer davon getrennten Einheit statt, die den Betrieb nicht kennt und ihn ausschließlich aus Unterlagen und öffentlich verfügbaren Angaben beurteilt. Diese Trennung ist bankaufsichtlich vorgegeben, damit Vertrieb und Risikobeurteilung nicht in derselben Hand liegen. Für den Betrieb bedeutet sie: Ein Teil der Entscheidung fällt bei jemandem, der nie mit ihm gesprochen hat.
Das Ergebnis dieser Beurteilung heißt Rating. Gemeint ist eine Einstufung, die ausdrückt, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Kredit vertragsgemäß zurückgeführt wird. Sie entsteht aus zwei Gruppen von Merkmalen: aus Kennzahlen des Jahresabschlusses und aus Beurteilungen, die sich nicht rechnen lassen. Der Webauftritt zahlt ausschließlich auf die zweite Gruppe ein, und er tut es indirekt, indem er die Angaben stützt oder in Frage stellt, die der Betrieb selbst gemacht hat.
Keine dieser Stellen behandelt den Webauftritt als Beleg im rechtlichen Sinn. Er taugt dafür nicht, weil ihn der Betrieb jederzeit ändern kann. Er wirkt als erster Eindruck und als Abgleichsfläche: Wer die Unterlagen kennt, prüft, ob der öffentliche Auftritt dasselbe Bild ergibt.
Der Auftritt wird vor dem Termin gelesen, nicht danach. Was dort steht, formt die Fragen, die im Gespräch gestellt werden. Eine Website, die den Betrieb korrekt und aktuell abbildet, verkürzt das Gespräch auf die Sache; eine veraltete verlängert es um Erklärungen zu Dingen, die mit dem Vorhaben nichts zu tun haben.
Die sechs Punkte, die nachgesehen werden
Die folgenden Punkte wiederholen sich unabhängig von Branche und Vorhaben. Sie lassen sich vor dem Termin selbst prüfen.
- Was der Betrieb tatsächlich anbietet: Die Leistungsdarstellung zeigt, womit das Geld verdient wird. Führt die Website vier Geschäftsfelder auf, während die Auswertung den Umsatz aus einem einzigen ausweist, entsteht eine Frage. Umgekehrt ebenso: Ein Betrieb, der ein neues Standbein finanzieren will, sollte dieses Feld auch öffentlich führen.
- Wie beständig der Betrieb auftritt: Gründungsjahr, nachvollziehbare Entwicklung, gleichbleibende Firmierung und Anschrift. Beständigkeit ist bei kleinen und mittleren Betrieben ein eigenständiges Beurteilungsmerkmal, weil belastbare Marktdaten fehlen.
- Wer den Betrieb führt: Geschäftsführung mit Namen, Funktion und Erreichbarkeit. Bei inhabergeführten Betrieben ist die Person der wichtigste weiche Faktor. Fehlt sie im Auftritt vollständig, fehlt der Prüfung ein Anker.
- Wie es um Personal und Nachwuchs steht: Größe des Teams, offene Stellen, Ausbildungsplätze. Beides trägt eine Aussage: Ein Betrieb, der ausbildet, plant über den Tag hinaus; ein Betrieb mit zwanzig unbesetzten Stellen hat ein Kapazitätsthema, das die Planung beeinflusst.
- Wie weit die eigenen Abläufe digitalisiert sind: Angebotsanfrage, Terminvereinbarung, Kundenbereich, Datenblätter zum Abruf. Diese Merkmale sind an der Website unmittelbar ablesbar und erlauben einen Rückschluss auf die Abläufe dahinter.
- Ob all das zu den Zahlen passt: Der wichtigste Punkt. Jede Abweichung zwischen dem öffentlichen Bild und den eingereichten Unterlagen muss erklärt werden, und die Erklärung kostet Vertrauen, selbst wenn sie stimmt.
Der Abgleich mit den eingereichten Unterlagen
Der Abgleich ist der Kern der ganzen Sache, und er läuft in beide Richtungen. Die Prüfung liest die Zahlen und sucht auf der Website nach dem Betrieb, der diese Zahlen erwirtschaftet. Sie liest die Website und sucht in den Zahlen die Spuren dessen, was dort behauptet wird.
Die Abweichungen, die dabei regelmäßig auffallen, sind selten Täuschungen. Meist sind es Rückstände in der Pflege:
- Firmierung weicht ab: Der Auftritt führt die alte Bezeichnung, das Register die neue, oder die Rechtsform fehlt im Impressum
- Anschrift veraltet: Nach einem Umzug steht die alte Adresse noch im Impressum, im Kontaktbereich oder in den Unternehmensprofilen
- Ausgeschiedene Personen: Eine Geschäftsführung, die nicht mehr im Amt ist, oder Ansprechpartner, die den Betrieb verlassen haben
- Eingestellte Leistungen: Ein Geschäftsfeld steht weiter auf der Website, obwohl es seit Jahren nicht mehr betrieben wird
- Alte Jahreszahlen: Referenzen, Zertifikate oder Nachrichten mit Datum von vor mehreren Jahren als jüngster Stand
Jeder dieser Punkte ist für sich harmlos und in einer halben Stunde behoben. In der Summe ergeben sie das Bild eines Betriebs, der sich um seine Außendarstellung nicht kümmert, und dieses Bild wird auf andere Bereiche übertragen. Wie ein Auftritt entsteht, der den Betrieb belegt statt ihn nur zu behaupten, behandelt der Beitrag zur Über-uns-Seite und dem, was sie über den Betrieb belegt.
Ein Betrieb beantragt Mittel für den Ausbau eines Geschäftsfelds, das auf der eigenen Website nicht vorkommt. Aus Sicht der Prüfung stellt sich damit die Frage, ob das Vorhaben tatsächlich vorbereitet ist. Der Auftritt sollte das Vorhaben deshalb vor der Antragstellung abbilden, mindestens als benannte Leistung mit eigener Seite.
Was der Auftritt über Beständigkeit aussagt
Beständigkeit lässt sich an einem Webauftritt an mehreren Stellen ablesen, und einige davon liegen außerhalb des sichtbaren Textes.
Sichtbar sind Gründungsjahr, Firmengeschichte, langjährige Kundenbeziehungen, Mitgliedschaften und Zertifikate mit gültigem Ausstellungsdatum. Nicht unmittelbar sichtbar, aber leicht abrufbar ist das Registrierungsdatum der Domain: Eine Internetadresse, die seit fünfzehn Jahren auf denselben Betrieb registriert ist, stützt die Aussage über Beständigkeit. Eine Adresse, die vor drei Monaten registriert wurde, wirft bei einem Betrieb, der seit zwanzig Jahren besteht, die Frage auf, was vorher war.
Hinzu kommt eine Möglichkeit, die wenige Betriebe auf dem Schirm haben: Von vielen Websites existieren archivierte Fassungen früherer Jahre, öffentlich abrufbar über Archivdienste, die das Netz regelmäßig sichern. Damit lässt sich nachvollziehen, wie ein Betrieb sich vor fünf oder zehn Jahren dargestellt hat. Wer heute eine Firmengeschichte schreibt, die der damaligen Darstellung widerspricht, erzeugt eine Unstimmigkeit, die niemand mehr korrigieren kann. Der praktische Schluss daraus ist schlicht: Angaben zu Gründungsjahr, Standorten und Größenordnungen sollten stimmen, weil ihre Vorgeschichte abrufbar bleibt.
Dazu kommt die Frage nach dem Eigentum an der digitalen Grundlage. Wem die Domain gehört, wer die Zugänge hält und wem die Rechte am Auftritt zustehen, ist bei einer Finanzierung kein Randthema, weil diese Werte zum Betriebsvermögen gehören. Was dazugehört und wie man es prüft, steht im Beitrag zu Zugängen, Daten und Nutzungsrechten am eigenen Webauftritt.
Digitalisierungsgrad als weiches Bewertungsmerkmal
Der Digitalisierungsgrad beschreibt, wie weit ein Betrieb seine Abläufe von Papier und Zuruf auf durchgängige digitale Vorgänge umgestellt hat. In der Kreditbeurteilung gilt er als Hinweis auf die Zukunftsfähigkeit, weil er auf Effizienz, Fehlerquote und Unabhängigkeit von einzelnen Personen wirkt.
Von außen prüfbar ist davon nur ein Ausschnitt, aber dieser Ausschnitt wird geprüft. Ablesbar sind: ob Anfragen strukturiert entgegengenommen werden, ob Termine online vereinbart werden können, ob Kunden Unterlagen selbst abrufen, ob es einen geschützten Bereich für Bestandskunden gibt, ob Produktdaten maschinenlesbar vorliegen. Jeder dieser Punkte erlaubt einen Rückschluss darauf, wie der Betrieb intern arbeitet.
Bei Förderprogrammen für Digitalisierungsvorhaben verschiebt sich die Bedeutung noch einmal. Dort ist der Ausgangszustand Teil des Antrags: Das Vorhaben wird gegen den heutigen Stand begründet. Ein Auftritt, der bereits alles zeigt, was das Vorhaben erst herstellen soll, erschwert die Begründung. Ein Auftritt, der den Ist-Zustand zutreffend abbildet, stützt sie.
Der öffentliche Auftritt zeigt den heutigen Stand. Das Vorhaben gehört in den Antrag, nicht vorab auf die Website. Wer beides vermischt, beschreibt einen Betrieb, den es noch nicht gibt, und muss das später erklären.
Der Sonderfall Förderantrag
Ein Förderantrag unterscheidet sich vom Kreditantrag in zwei Punkten, die beide auf den Webauftritt wirken.
Der erste betrifft den Weg: Viele Programme werden nicht direkt beantragt, sondern über die Hausbank eingereicht, die das Vorhaben mitbeurteilt und weiterleitet. Damit lesen zwei Stellen dieselben Angaben, und beide vergleichen sie mit dem öffentlichen Auftritt.
Der zweite betrifft die Zweckbindung: Mittel werden für ein beschriebenes Vorhaben bewilligt, und ihre Verwendung wird nachgewiesen. Der Antrag beschreibt dafür den Ausgangszustand, das Vorhaben und das Ergebnis. Der Webauftritt belegt den Ausgangszustand mit, weil er zeigt, was der Betrieb heute anbietet. Nach Abschluss des Vorhabens gilt dasselbe umgekehrt: Wurde eine Leistung neu aufgebaut, gehört sie anschließend auch öffentlich sichtbar gemacht.
Für Vorhaben, die auf öffentliche Auftraggeber zielen, kommt eine weitere Prüfung hinzu, die eigenen Regeln folgt. Was dort verlangt wird, behandelt der Beitrag zur Website im Vergabeverfahren.
Was auf der Website nichts zu suchen hat
Aus der Erkenntnis, dass mitgelesen wird, folgt bei manchen Betrieben der falsche Schluss, man müsse nun mehr zeigen. Der Webauftritt bleibt jedoch eine öffentliche Seite, die auch Wettbewerber, Bewerber und Kunden lesen. Drei Arten von Angaben gehören deshalb in die Antragsunterlagen und nicht auf die Website.
- Betriebswirtschaftliche Zahlen: Umsatz, Ergebnis, Auftragsbestand, Investitionsvolumen. Sie stehen im Abschluss und in der Planung; öffentlich schaffen sie nur Vergleichsmaterial für den Wettbewerb
- Vorhaben vor der Entscheidung: geplante Standorte, angedachte Übernahmen, Verhandlungen mit Großkunden. Bis zur Umsetzung sind das Absichten, und eine öffentlich angekündigte Absicht, die nicht eintritt, wirkt später gegen den Betrieb
- Kundennamen ohne Freigabe: Referenzen mit Namen brauchen die Zustimmung des genannten Unternehmens. Fehlt sie, entsteht ein vertragliches Problem, das mit der Finanzierung nichts zu tun hat und sie trotzdem belasten kann
Der Maßstab für die Website ist damit klar umrissen: Sie bildet ab, was der Betrieb heute ist und tut, vollständig und überprüfbar. Was er vorhat und was er verdient, gehört in die Unterlagen, die gezielt an eine bestimmte Stelle gehen.
Die Vorbereitung vor dem Termin
Die folgenden Punkte lassen sich in einem Durchgang abarbeiten, sinnvollerweise zwei bis drei Wochen vor der Einreichung.
Firmierung, Rechtsform, Anschrift, Registernummer und Geschäftsführung stimmen mit dem Registerauszug überein
Eingestellte Felder entfernt, tragende Felder mit eigener Seite abgebildet
Keine ausgeschiedenen Personen, Funktionen benannt, Erreichbarkeit hinterlegt
Nachrichten, Referenzen und Zertifikate ohne mehrjährige Lücke
Das zu finanzierende Geschäftsfeld ist öffentlich benannt, das Vorhaben selbst bleibt im Antrag
Registrierungsdaten geprüft, Inhaberschaft dokumentiert
Angaben in öffentlichen Verzeichnissen stimmen mit der Website überein
Impressum und Datenschutzerklärung erreichbar und inhaltlich zutreffend
Ergänzend lohnt der Blick von außen: Was zeigt eine Suche nach dem Firmennamen auf der ersten Ergebnisseite? Diese Ansicht sieht die Gegenseite zuerst, und sie enthält Einträge, die der Betrieb nicht selbst gesetzt hat. Wie sich das prüfen und ordnen lässt, steht im Beitrag zum Googeln des eigenen Firmennamens.
Die häufigsten Fehler vor einem Finanzierungsgespräch
Sechs Muster treten wiederholt auf. Sie entstehen aus derselben Ursache: Der Auftritt wird als Marketing-Instrument gepflegt und nicht als Abbild des Betriebs.
Firmierung, Rechtsform oder Geschäftsführung stimmen nicht überein
Finanziert werden soll ein Feld, das auf der Website nicht vorkommt
Kein Name, keine Funktion, kein Gesicht bei einem inhabergeführten Betrieb
Letzte Nachricht, letzte Referenz und abgelaufene Zertifikate
Registrierung läuft auf einen Dienstleister oder eine Privatperson
Leistungen und Größenangaben, die der Betrieb nicht belegen kann
Die Punkte eins bis drei erzeugen unmittelbare Rückfragen, die Punkte vier bis sechs wirken auf die Gesamtbeurteilung
Häufig gestellte Fragen
Ja, und zwar regelmäßig vor dem Termin. Der Webauftritt ist die einzige Quelle über den Betrieb, die ohne Anforderung verfügbar ist und die der Betrieb selbst gestaltet hat. Er dient dort nicht als Beleg im rechtlichen Sinn, sondern als erster Eindruck und als Abgleichsfläche: Wer die Unterlagen bereits kennt, prüft, ob der öffentliche Auftritt dasselbe Bild ergibt.
Sechs Punkte wiederholen sich: welche Leistungen der Betrieb tatsächlich anbietet, wie beständig er auftritt, wer ihn führt, wie es um Personal und Nachwuchs steht, wie weit die eigenen Abläufe digitalisiert sind und ob all das zu den eingereichten Zahlen passt. Der letzte Punkt wiegt am schwersten, weil ein Widerspruch zwischen Website und Unterlagen erklärt werden muss.
Sie entscheidet keinen Kredit allein. Sie erzeugt aber Rückfragen, und Rückfragen kosten Zeit und Vertrauen. Ein Auftritt mit Jahresangaben von vor drei Jahren, mit ausgeschiedenen Ansprechpartnern oder mit Leistungen, die der Betrieb längst eingestellt hat, wirft die Frage auf, wie es um die Pflege der übrigen Betriebsabläufe steht. Diese Übertragung ist nicht zwingend fair, aber sie findet statt.
Bei Programmen, die an einen Verwendungszweck gebunden sind, muss der Antrag den Ausgangszustand und das Vorhaben nachvollziehbar beschreiben. Der öffentliche Auftritt ist dabei ein Beleg für den Ausgangszustand, weil er zeigt, was der Betrieb heute anbietet und wie er auftritt. Er ersetzt keine Antragsunterlage, kann ihr aber widersprechen, und das fällt in der Prüfung auf.
Wirtschaftsauskunfteien tragen öffentlich verfügbare Angaben zusammen, darunter Registerdaten, Veröffentlichungen und die Selbstdarstellung im Netz. Firmierung, Anschrift, Geschäftsführung und Tätigkeitsbeschreibung aus dem Impressum und der Über-uns-Seite fließen in dieses Bild ein. Abweichungen zwischen Register und Website erzeugen dort Unstimmigkeiten, die später im Kreditgespräch auftauchen.
Der Auftritt spricht, bevor Sie im Raum sind
Die Zahlen entscheiden über eine Finanzierung. Der Webauftritt entscheidet darüber, mit welchen Fragen das Gespräch beginnt und wie viel Erklärung nötig ist, bevor über die Sache geredet wird. Beides lässt sich vorbereiten, und der zweite Teil kostet weniger Aufwand als der erste.
Der Prüfdurchgang aus dem vorigen Abschnitt dauert wenige Stunden und lohnt sich auch ohne anstehendes Vorhaben: Dieselben Punkte gelten für die Prüfung durch einen Großkunden, für die Aufnahme in ein Lieferantenverzeichnis und für die Übergabe an die nächste Generation. Wer sie einmal jährlich abarbeitet, hat sie beim nächsten Termin bereits erledigt.
Wir prüfen Ihren Webauftritt in 1 Werktag auf die Punkte, die vor einem Kredit- oder Fördergespräch nachgesehen werden.
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