Kann ich eine versehentlich gelöschte Seite wiederherstellen?
In der Regel ja – über die Versionshistorie. Ein gut konfiguriertes Content-Management-System speichert frühere Stände jeder Seite, sodass ein gelöschter oder überschriebener Inhalt zurückgeholt werden kann. Aus einem möglichen Totalverlust wird so eine reine Wiederherstellung. Besonders rechtliche Pflichtseiten sollten zusätzlich nur einem kleinen Kreis bearbeitbar sein.
Zwei Schutzschichten gegen den Datenverlust
Dass ein Inhalt versehentlich gelöscht oder überschrieben wird, lässt sich nie ganz ausschließen. Entscheidend ist, dass der Schaden umkehrbar bleibt. Dafür greifen zwei Schichten ineinander: eingeschränkter Zugriff und eine Versionshistorie.
Die Versionshistorie
Ein gut konfiguriertes System bewahrt bei jedem Speichern die bisherige Fassung einer Seite auf, anstatt sie zu ersetzen. Geht ein Text verloren oder wird er fehlerhaft geändert, lässt sich eine ältere Version mit wenigen Klicks zurückholen.
Eingeschränkter Zugriff bei Pflichtseiten
Rechtliche Pflichtseiten – Impressum, Datenschutzerklärung, AGB – sollten nicht für jede Redaktionsrolle bearbeitbar sein. Ein aus Versehen entferntes Impressum ist mehr als eine leere Stelle; es begründet einen abmahnfähigen Zustand. Welche Angaben dort hineingehören, klärt Impressumspflichten für die Website. Wie sich solche Bereiche einem kleinen Kreis vorbehalten lassen, zeigt Wer darf was im CMS? und die Frage nach Administratorrechten für alle.
Damit die Historie aussagekräftig ist, braucht es persönliche Zugänge – mehr dazu im Beitrag zu Redaktionsrechten im CMS und im Beitrag zur Datensicherung nach der 3-2-1-Regel.