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Worauf muss ich im Angebot achten, wenn ich eine Website erstellen lasse?

6 Min. Lesezeit | 18. Juni 2026

Wer eine Website erstellen lässt, sollte das Angebot vor der Unterschrift auf fünf Punkte prüfen: einen klar abgegrenzten Leistungsumfang, definierte Meilensteine und Korrekturschleifen, eine Regelung zu Rechten und Eigentum an Quellcode, Domain und Zugängen, transparente Folgekosten für Pflege und Hosting sowie eine faire Laufzeit ohne Knebelung. Lücken in diesen Punkten sind das eigentliche Risiko — nicht der Angebotspreis.

Worauf im Angebot achten, wenn ich eine Website erstellen lasse?

Ein Angebot lässt sich nicht allein am Preis beurteilen. Was zählt, ist, was darin geregelt ist — und was fehlt. Fünf Punkte entscheiden, ob Sie später ruhig schlafen.

1. Leistungsumfang — was ist drin, was nicht?

Das Angebot sollte benennen, welche Bausteine enthalten sind und welche nicht. Fehlen Texte, Bilder oder die rechtssicheren Pflichtangaben, ist das kein Beinbruch — aber es muss klar sein, damit es kein böses Erwachen gibt. Was zu einem vollständigen Projekt gehört, listet Was ist im Leistungsumfang enthalten.

2. Meilensteine und Korrekturschleifen

Gute Angebote definieren Übergabepunkte und sagen, wie viele Korrekturrunden vorgesehen sind. So wissen Sie, wann Sie Feedback geben und was passiert, wenn Ihnen ein Entwurf nicht gefällt.

3. Rechte und Eigentum

Hier entscheidet sich Ihre Unabhängigkeit. Klären Sie ausdrücklich: Wem gehört der Quellcode nach Abschluss? Auf wessen Namen laufen Domain und Hosting? Bekommen Sie alle Zugangsdaten? Eine Website, an deren Bestandteile Sie nach dem Launch nicht herankommen, bindet Sie unnötig an einen Anbieter.

4. Folgekosten

Pflege, Hosting, Updates und Support verursachen laufenden Aufwand. Das Angebot sollte transparent machen, was davon wie abgerechnet wird. Ob ein Wartungsvertrag sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab — verschwiegen werden sollten die Folgekosten nie.

5. Laufzeit und Ausstieg

Faire Verträge sind kündbar und binden Sie nicht über Gebühr. Lange Mindestlaufzeiten ohne sachlichen Grund sind ein Warnsignal.

PrüfpunktGute AntwortWarnsignal
Leistungsumfangschriftlich, mit Ausschlüssenvage, „alles inklusive"
Rechte & Zugängegehen an Sie überbleiben beim Anbieter
Folgekostentransparent benanntgar nicht erwähnt
Laufzeitkündbar, fairlange Bindung ohne Grund

Lassen Sie sich den Leistungsumfang immer schriftlich geben — ein mündliches „machen wir schon" ist im Streitfall wertlos.

Wie die einzelnen Posten den Preis bestimmen, erklärt Was kostet es, eine Website erstellen zu lassen.

Wie ProXWorks® Angebote aufbaut

ProXWorks®-Angebote benennen Umfang, Meilensteine, Rechte und Folgekosten ausdrücklich — inklusive dessen, was nicht enthalten ist. Quellcode, Domain und Zugänge gehören Ihnen; eine Bindung über sachlich Notwendiges hinaus gibt es nicht.