Die Über-uns-Seite:
was sie über den Betrieb belegt
Die meisten Über-uns-Seiten erzählen viel und belegen wenig. Der Unterschied entscheidet, ob ein Interessent der Selbstdarstellung glaubt. Dieser Beitrag trennt die Angaben, die einer Nachfrage standhalten, von denen, die nur behaupten.
Die Über-uns-Seite ist der Ort, an dem ein Betrieb erklärt, wer hinter dem Angebot steht. Sie wird oft mit Formulierungen gefüllt, die gut klingen und wenig aussagen: langjährige Erfahrung, ein starkes Team, ein hoher Qualitätsanspruch. Ein Leser, der eine Entscheidung vorbereitet, sucht dort etwas anderes: Angaben, die er nachvollziehen kann.
Genau an dieser Stelle teilt sich der Inhalt in zwei Klassen. Manche Angaben lassen sich an einer unabhängigen Quelle überprüfen und werden damit zum Nachweis. Andere stehen für sich und bleiben eine Behauptung. Die folgenden Abschnitte gehen die vier Felder durch, um die es auf der Über-uns-Seite meistens geht, Gründung, Größe, Zuständigkeiten und Werdegang, und ordnen für jedes, was dort trägt und was nur behauptet.
Wie aus einer Aussage ein Nachweis wird
Vier Schritte vom Satz auf der Seite bis zur Angabe, die einer Nachfrage standhält
Fehlt der Bezug in Schritt zwei, bleibt die Aussage im ersten Schritt stehen und ist eine Behauptung
Was „belegen" auf der Über-uns-Seite bedeutet
Ein Nachweis ist eine Angabe, die sich an einer unabhängigen Quelle überprüfen lässt. Die Quelle liegt außerhalb der eigenen Website: ein öffentliches Register, das Impressum, ein datierter Inhalt, eine benannte Person mit Rolle und Erreichbarkeit. Eine Behauptung ist eine Angabe, die für sich steht und keine Quelle nennt, an der sie sich bestätigen ließe. Der Satz „seit über zwanzig Jahren am Markt" wird zum Nachweis, wenn ein Gründungsdatum dahintersteht, das zum Handelsregister passt. Ohne diesen Bezug bleibt derselbe Satz eine Behauptung.
Warum der Leser den Unterschied bemerkt
Wer eine Zusammenarbeit erwägt, liest die Über-uns-Seite mit einer stillen Frage im Hinterkopf: Stimmt, was hier steht. Er gleicht die Selbstdarstellung mit dem ab, was er an anderer Stelle über den Betrieb findet, im Impressum, in einer Bewertung, in einem Register, in einem früheren Kontakt. Passen die Angaben zusammen, festigt sich das Vertrauen. Findet er einen Widerspruch oder eine Aussage, die sich an nichts festmachen lässt, wächst der Zweifel, und er überträgt ihn auf die übrigen Angaben derselben Seite.
Die zwei Klassen von Angaben
Fast jeder Satz auf einer Über-uns-Seite fällt in eine der beiden Klassen. Prüfbare Angaben tragen das Bild: ein Datum, eine Anschrift, ein Name mit Funktion, eine Qualifikation, ein benanntes Projekt. Werbende Formulierungen füllen die Seite, ohne sie zu tragen: hoher Anspruch, große Leidenschaft, volle Verlässlichkeit. Die erste Klasse überzeugt einen prüfenden Leser, die zweite überliest er.
Lesen Sie Ihre Über-uns-Seite Satz für Satz und setzen Sie hinter jede Aussage die Frage: Woran lässt sich das überprüfen. Wo Ihnen eine Quelle einfällt, steht ein Nachweis. Wo Ihnen keine einfällt, steht eine Behauptung, die entweder eine Quelle braucht oder gestrichen gehört.
Gründung und Bestehen: was ein Datum belegt
Das Gründungsjahr ist die am leichtesten prüfbare Angabe der ganzen Seite. Das Bestehen eines eingetragenen Betriebs lässt sich am Handelsregister nachvollziehen, und ein Datum bindet die vage Formel „langjährig" an eine konkrete Zahl. Eine gesetzliche Pflicht zur Nennung besteht nicht. Wer das Jahr angibt, verwandelt aber eine Behauptung über Erfahrung in einen nachprüfbaren Anker.
Widerspruchsfreiheit vor Größe der Zahl
Entscheidend ist, dass die Angabe zu den übrigen Quellen passt. Das Jahr auf der Über-uns-Seite darf dem Registereintrag, dem Impressum und anderen Auftritten des Betriebs nicht widersprechen. Wer an einer Stelle „gegründet 1998" schreibt und an anderer von einer Tätigkeit „seit den frühen Neunzigern" spricht, erzeugt genau die Reibung, die ein prüfender Leser registriert. Die kleinere, konsistente Angabe wiegt schwerer als die größere, die sich selbst widerspricht.
Rechtsform und Firmierung gehören dazu
Zur Einordnung des Bestehens gehört, unter welcher Rechtsform und Firmierung der Betrieb auftritt. Diese Angaben stehen ohnehin im Impressum. Nennt die Über-uns-Seite denselben Namen in derselben Schreibweise, verstärken sich die beiden Stellen. Welche Angaben das Impressum verlangt und wie sie zur übrigen Website passen müssen, ordnet unser Beitrag zu den Pflichtangaben auf der Website ein.
Größe: was sich ohne interne Zahlen zeigen lässt
Die Größe eines Betriebs ist heikel, weil die naheliegenden Belege, Umsatz und Mitarbeiterzahl, entweder vertraulich sind oder schnell veralten. Ein Betrieb kann seine Kapazität trotzdem belegen, und zwar an Merkmalen, die sichtbar und prüfbar sind, ohne dass eine interne Kennzahl das Haus verlässt.
- Standorte mit Anschrift: jeder benannte Standort mit eigener Adresse ist ein prüfbarer Hinweis auf die räumliche Ausdehnung des Betriebs. Die Anschrift lässt sich abgleichen, die reine Zahl der Standorte nicht.
- Ansprechpartner mit Rolle: vorgestellte Personen mit Funktion zeigen die organisatorische Tiefe. Aus mehreren benannten Rollen schließt der Leser auf eine Struktur, ohne dass eine Personalzahl genannt wird.
- Fachliche Bandbreite: die Zahl und Tiefe der dargestellten Leistungsfelder gibt ein Bild vom Umfang des Betriebs. Ein breites, sauber beschriebenes Angebot wiegt schwerer als das Adjektiv „groß".
- Dargestellte Projekte: benannte Vorhaben mit Art, Umfang und Zeitraum belegen, dass der Betrieb Aufträge in einer bestimmten Größenordnung bewältigt hat.
Aus diesen Merkmalen bildet sich der Leser ein Urteil über die Kapazität, das belastbarer ist als jede Selbsteinschätzung. Eine Formulierung wie „großes Team" oder „einer der führenden Anbieter" trägt dieses Urteil nicht, weil sie sich an nichts festmachen lässt und im Zweifel gegen den Betrieb ausgelegt wird.
Die Über-uns-Seite behauptet Marktführerschaft oder eine Spitzenstellung, ohne einen Bezug zu nennen. Eine solche Aussage ist nach dem Wettbewerbsrecht eine Tatsachenbehauptung, die belegt sein muss, und sie fällt einem prüfenden Leser zuerst auf. Wo ein Beleg fehlt, ersetzt eine sachliche Beschreibung der eigenen Leistung die Rangbehauptung ohne Risiko.
Zuständigkeiten: Namen, Rollen und Erreichbarkeit
Zuständigkeit beschreibt, wer im Betrieb für welchen Bereich einsteht und ansprechbar ist. Sie ist das Feld, in dem sich Nachweis und Behauptung am deutlichsten trennen. Eine benannte Person mit Name, Funktion und einem Weg, sie zu erreichen, ist überprüfbar. Ein anonymes „Wir" ohne Gesicht bleibt eine Behauptung, weil niemand dafür geradesteht.
Was eine benannte Person belegt
Wer eine Person mit Rolle vorstellt, macht drei Dinge prüfbar: dass es sie gibt, dass sie eine bestimmte Verantwortung trägt und dass ein Interessent sich an sie wenden kann. Die Angabe lässt sich mit dem Impressum abgleichen, in dem der gesetzliche Vertreter ohnehin steht, und mit den Kontaktwegen des Betriebs. Aus einer Rolle mit Namen wird ein Ansprechpartner, aus einem anonymen Kollektiv nicht.
Fotos und die Rechte der Abgebildeten
Gesichter erhöhen die Wirkung der Vorstellung, bringen aber eigene Anforderungen mit. Für die Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos gelten Persönlichkeitsrechte und die Einwilligung der abgebildeten Person, und beim Austritt eines Mitarbeiters stellt sich die Frage, wie lange das Bild stehenbleiben darf. Was dabei rechtlich gilt und wie sich die Einwilligung sauber dokumentieren lässt, behandelt unser Beitrag zu Mitarbeiterfotos auf der Website.
Werdegang: Stationen, die sich nachprüfen lassen
Der Werdegang erzählt die Entwicklung des Betriebs über die Zeit. Eine zusammenhängende Erzählung liest sich rund und belegt wenig. Nachprüfbar wird der Werdegang als Folge benannter Stationen: Jede trägt, wenn sie an ein konkretes Ereignis gebunden ist, eine Gründung, ein Standortwechsel, eine Erweiterung des Leistungsfelds, die Übernahme eines größeren Vorhabens.
Der Anker an jeder Station
Jede Station braucht zwei Dinge, um zu tragen: einen Zeitpunkt und einen Bezug, an dem sie sich festmachen lässt. Das Jahr eines Standortwechsels lässt sich mit der heutigen Anschrift und dem Impressum abgleichen. Die Erweiterung eines Leistungsfelds zeigt sich in den Leistungsseiten. Ein abgeschlossenes Vorhaben findet seinen Beleg in einer Referenz. Ohne solche Anker bleibt die Erzählung eine Aneinanderreihung von Aussagen, die für sich stehen.
Wo der Werdegang in die Tiefe geht
Die Über-uns-Seite bietet den Überblick; die ausführliche Darstellung jedes Projekts gehört an einen anderen Ort. Einzelne Stationen mit belegtem Ergebnis gehören in eine eigene Form. Wie sich ein einzelnes Vorhaben mit Ausgangssituation, Vorgehen und nachgewiesenem Resultat als Fallstudie aufbereiten lässt, zeigt unser Beitrag zu B2B-Referenzen und Fallstudien. Die Über-uns-Seite verweist darauf und hält den eigenen Text schlank.
Wo die Behauptung anfängt und wie man sie erdet
Nicht jede werbende Formulierung gehört gestrichen. Eine Behauptung wird zum Problem, wenn sie eine prüfbare Tatsache vortäuscht, ohne eine zu sein. „Wir arbeiten sorgfältig" ist eine Absichtserklärung, die niemand als Nachweis missversteht. „Wir sind der erfahrenste Betrieb der Region" ist eine Tatsachenbehauptung, die einen Beleg verlangt und ohne ihn angreifbar wird.
Aus einer Behauptung eine Angabe machen
Eine unbelegte Aussage lässt sich oft erden, indem man das prüfbare Merkmal dahinter benennt. „Erfahren" wird zum Gründungsjahr mit Registerbezug. „Kompetent" wird zur benannten Qualifikation einer benannten Person. „Zuverlässig" wird zu einer Referenz mit Zeitraum und Ergebnis. Die Formulierung verliert an Schwung und gewinnt an Gewicht, und genau dieser Tausch überzeugt einen Leser, der eine Entscheidung vorbereitet.
Was der Betrieb weglässt
Manche Aussagen lassen sich nicht erden, weil ihnen jeder prüfbare Kern fehlt. Superlative ohne Bezug, Versprechen über die Zukunft und Eigenschaften, die jeder Betrieb für sich reklamiert, tragen die Seite nicht und lenken vom belegbaren Teil ab. Sie ersatzlos zu streichen macht die Über-uns-Seite kürzer und glaubwürdiger zugleich.
Zu jeder Angabe auf der Über-uns-Seite gehört eine unabhängige Quelle, an der sie sich bestätigen lässt: das Register, das Impressum, ein Datum, eine benannte Person, eine Referenz. Wo diese Quelle vorhanden und widerspruchsfrei ist, steht ein Nachweis. Wo sie fehlt, steht eine Behauptung, die eine Quelle braucht oder gestrichen gehört.
So prüfen Sie Ihre Über-uns-Seite auf Belegbarkeit
Für die Prüfung genügen die eigene Seite, ein Blick ins Impressum und die Sicht einer außenstehenden Person. Die folgenden sechs Durchgänge gehen den Text durch und zeigen, wo eine Angabe heute noch für sich steht, statt sich belegen zu lassen.
Nennt die Seite ein Gründungsjahr, und passt es zu Handelsregister, Impressum und den übrigen Auftritten?
Zeigt sich die Kapazität an Standorten, Rollen und Projekten statt an einem unbelegten „großes Team"?
Stehen die Verantwortlichen mit Name, Funktion und einem Weg, sie zu erreichen, oder bleibt es beim anonymen „Wir"?
Ist jede Station an einen Zeitpunkt und einen prüfbaren Bezug gebunden, oder liest sie sich als runde Erzählung ohne Beleg?
Steht ein Superlativ oder eine Spitzenstellung im Text, für die kein Beleg genannt ist?
Gibt es eine Angabe, die dem Impressum, einem Register oder einem anderen Auftritt des Betriebs widerspricht?
Die ersten vier Durchgänge prüfen den Inhalt selbst, und wo etwas fehlt, ergänzt es sich meist mit überschaubarem Aufwand. Die beiden letzten prüfen die Widerspruchsfreiheit und setzen den Abgleich mit den übrigen Quellen voraus. Ein Durchgang, der auffällt, schlägt sich in keiner messbaren Zahl nieder, wohl aber im Vertrauen, auf dem die ganze Seite beruht.
Die fünf häufigsten Fehler auf der Über-uns-Seite
Die folgenden fünf Muster führen dazu, dass eine Über-uns-Seite viel behauptet und wenig belegt und damit an Glaubwürdigkeit verliert.
Kein benannter Verantwortlicher, für den jemand ansprechbar wäre und geradesteht
Marktführerschaft oder Spitzenstellung ohne jeden Bezug, der sie stützt
Gründungsjahr, Firmierung oder Anschrift weichen von Impressum und Register ab
Eine runde Erzählung ohne Zeitpunkte und ohne prüfbare Bezüge zu den Stationen
Sorgfältig, kompetent, verlässlich, ohne das prüfbare Merkmal dahinter zu nennen
Die ersten drei Muster erschüttern das Vertrauen unmittelbar, die letzten beiden lassen die Seite blass und austauschbar wirken.
Häufig gestellte Fragen
Eine Angabe wird zum Nachweis, wenn sie sich an einer unabhängigen Quelle bestätigen lässt: am Registereintrag, am Impressum, an einem datierten Inhalt oder an einer benannten Person mit Rolle und Erreichbarkeit. Ein Gründungsjahr, das zum Handelsregister passt, ein Name, der im Impressum als Vertreter steht, eine Qualifikation, die sich einer öffentlichen Rolle zuordnen lässt: Solche Angaben halten einer Nachfrage stand. Eine Aussage, die für sich steht und keine Quelle nennt, an der sie sich prüfen ließe, bleibt eine Behauptung.
Eine gesetzliche Pflicht zur Angabe des Gründungsjahres besteht nicht. Wer es nennt, gibt dem Leser einen prüfbaren Anker, denn das Bestehen eines eingetragenen Betriebs lässt sich am Handelsregister nachvollziehen. Wichtiger als die Zahl selbst ist ihre Widerspruchsfreiheit: Das Jahr auf der Über-uns-Seite darf dem Registereintrag, dem Impressum und anderen Auftritten des Betriebs nicht widersprechen. Eine Angabe, die an einer Stelle 1998 und an anderer 2001 nennt, schwächt beide.
Die Größe zeigt sich an sichtbaren, prüfbaren Merkmalen statt an Mitarbeiterzahlen oder Umsatz. Benannte Standorte mit Anschrift, vorgestellte Ansprechpartner mit Rolle, eine erkennbare fachliche Bandbreite und dargestellte Projekte geben ein belastbares Bild, ohne dass interne Kennzahlen offengelegt werden müssen. Der Leser schließt aus diesen Merkmalen auf die Kapazität. Eine unbelegte Formulierung wie „großes Team" oder „führender Anbieter" trägt dieses Bild nicht, weil sie sich an nichts messen lässt.
Auf die Über-uns-Seite gehören die Personen, die für den Betrieb einstehen, mit Name, Funktion und der Zuständigkeit, für die sie ansprechbar sind. Eine benannte Person mit klarer Rolle ist ein Nachweis, weil sie erreichbar und im Zweifel überprüfbar ist. Ein anonymes „Wir" ohne Gesicht bleibt eine Behauptung. Bei Fotos gelten Persönlichkeitsrechte und die Einwilligung der Abgebildeten, insbesondere beim Austritt eines Mitarbeiters. Die rechtlichen Anforderungen an Mitarbeiterfotos behandeln wir gesondert.
Ein Werdegang wird nachprüfbar, wenn seine Stationen sich an konkrete Ereignisse binden lassen: eine Gründung, ein Standortwechsel, eine Erweiterung des Leistungsfelds, ein abgeschlossenes Projekt. Jede Station trägt, wenn sie mit einem Zeitpunkt und einem prüfbaren Bezug versehen ist. Eine Erzählung ohne solche Anker liest sich rund, hält einer Nachfrage aber nicht stand. Referenzen und Fallstudien sind der Ort, an dem sich einzelne Stationen mit belegtem Ergebnis vertiefen lassen.
Eine unbelegte Aussage wirkt, solange niemand sie prüft, und fällt in dem Moment, in dem jemand es tut. Ein Interessent, ein Prüfer oder ein Bewerber gleicht die Selbstdarstellung mit dem ab, was er sonst über den Betrieb findet. Bestätigt sich die Angabe, stützt sie das Vertrauen. Widerspricht sie dem übrigen Bild oder lässt sich an nichts festmachen, überträgt sich der Zweifel auf die anderen Angaben derselben Seite. Deshalb wiegt eine belegbare, kleinere Aussage schwerer als eine große, die für sich steht.
Eine Seite, die einer Nachfrage standhält
Was die Über-uns-Seite überzeugend macht, ist der Anteil ihres Inhalts, der sich überprüfen lässt. Gründung, Größe, Zuständigkeiten und Werdegang bieten dafür genug Substanz, wenn jede Angabe an eine unabhängige Quelle gebunden ist: an das Register, das Impressum, ein Datum, eine benannte Person, eine Referenz. Der belegbare Teil trägt die Seite, der behauptende Teil lenkt von ihm ab.
Am meisten Arbeit macht die Übereinstimmung zwischen den Kanälen: Die Über-uns-Seite, das Impressum, die Leistungsseiten und die Referenzen sollten dasselbe Bild ergeben und sich gegenseitig stützen. Wie sich eine Über-uns-Seite im Ganzen gestalten und erzählen lässt, mit klarer Struktur und echten Personen, zeigt unser Leitfaden zum Aufbau der Über-uns-Seite.
Wir prüfen Ihre Über-uns-Seite in 1 Werktag auf Belegbarkeit und nennen die Stellen, an denen eine Aussage nur behauptet, statt sich an einer Quelle bestätigen zu lassen.
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