Angebotsgültigkeit
Die Angebotsgültigkeit ist der Zeitraum, in dem ein Anbieter an die Konditionen seines Angebots gebunden ist; auf einer Angebotsseite ist sie eine Regel, die die Annahme nach Ablauf sperrt und vorher an das Ende der Frist erinnert.
Die Angebotsgültigkeit steuert in der [[online-angebotsannahme|Online-Angebotsannahme]], wie lange die Annahme offensteht, und greift dabei auf den [[zeitstempel|Zeitstempel]] des Systems zurück.
In einfachen Worten
Auf dem gedruckten Angebot steht die Gültigkeit als Datum in einer Zeile, doch ein Kunde kann es auch lange nach dem Stichtag noch unterschreiben und zurücksenden. Auf der Angebotsseite ist dieselbe Angabe eine Regel, nach der sich die Seite verhält, und daraus ergeben sich drei Zustände. Im ersten Zustand ist die Frist noch offen: Der Kunde kann zusagen und sieht, wie viele Tage ihm dafür bleiben. Im zweiten Zustand rückt das Fristende näher, das System schickt dem Kunden den Link erneut und setzt das Angebot auf die Wochenliste des Vertriebs. Im dritten Zustand ist die Frist verstrichen; der Kunde kann den Inhalt weiter lesen, die Zusage ist abgeschaltet, und eine Schaltfläche bittet um Verlängerung oder neue Kalkulation. Über eine Verlängerung urteilt der Vertrieb im Einzelfall. Sagt er zu, entsteht eine weitere Fassung des Angebots mit eigener Frist, und nur sie ist annehmbar. Die Frist selbst stammt aus der Warenwirtschaft, in der das Angebot angelegt wurde.
Wozu brauche ich das?
Die Regel ist überall dort wichtig, wo Einkaufspreise schwanken oder Kapazitäten knapp sind: Material mit Tagespreisen, Fertigung mit begrenzten Terminen, Dienstleistungen mit saisonaler Auslastung. Ohne Sperre müsste der Betrieb zu Preisen liefern, die längst nicht mehr seiner Kalkulation entsprechen. Bei der Online-Angebotsannahme wird die Frist deshalb zur Regel der Seite.
Beispiel aus der Praxis
Ein Metallbauer kalkuliert Angebote auf Basis aktueller Stahlpreise und setzt die Gültigkeit auf vier Wochen. Ein Kunde meldet sich nach sieben Wochen und will annehmen. Auf der Angebotsseite ist die Annahme gesperrt; der Kunde fragt mit einem Klick eine Verlängerung an, der Zeitstempel der Anfrage belegt, wann der Kunde sich gemeldet hat, der Vertrieb prüft die inzwischen gestiegenen Einkaufspreise und stellt eine neue Version mit angepasstem Preis und neuer Frist ein. Ohne die Sperre hätte der Betrieb den Auftrag zum alten Preis ausführen müssen oder eine unangenehme Diskussion führen.
Wirtschaftlicher Nutzen
Weil die Seite verspätete Zusagen selbst abweist, entfällt die Einzelprüfung im Vertrieb, und schützt die Marge bei schwankenden Einkaufspreisen. Die Erinnerung vor Ablauf holt Angebote zurück ins Bewusstsein des Kunden, die sonst in der Ablage liegen geblieben wären, und gibt dem Nachfassen des Vertriebs einen konkreten Anlass.
Typische Fehler
- Die Frist nur als Text anzeigen, ohne dass die Seite die Annahme nach Ablauf sperrt.
- Eine Verlängerung durch Ändern des Datums am bestehenden Angebot statt durch eine neue Version.
- Keine Erinnerung vor Ablauf senden und damit den Anlass zum Nachfassen verschenken.
- Die Frist auf der Seite anders führen als in der Warenwirtschaft.
Worauf achten?
- Frist je Angebotsart festlegen und aus der Warenwirtschaft übernehmen.
- Drei Zustände abbilden: offen mit Restfrist, kurz vor Ablauf mit Erinnerung, abgelaufen mit Sperre und Verlängerungsanfrage.
- Erinnerung an Kunde und Vertrieb mit festem Vorlauf.
- Jede Verlängerung als neue Version mit eigenem Datum führen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Angebotsgültigkeit?
Der Zeitraum, in dem der Anbieter an die Konditionen seines Angebots gebunden ist. Auf einer Angebotsseite ist sie eine Regel, die die Annahme nach Ablauf sperrt und vorher erinnert.
Was passiert, wenn ein Angebot online abgelaufen ist?
Die Seite bleibt lesbar, die Annahme ist gesperrt, und der Kunde kann eine Verlängerung oder ein aktualisiertes Angebot anfragen. Der Vertrieb entscheidet je Fall und stellt bei Zusage eine neue Version mit neuem Datum ein.
Warum erzeugt eine Verlängerung eine neue Version?
Damit eindeutig bleibt, welchem Stand der Kunde zustimmt. Ein geändertes Datum am alten Angebot würde den Nachweis verwischen, welche Konditionen zu welchem Zeitpunkt galten.