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Pflichtfeld

Ein Pflichtfeld ist ein Formularfeld, ohne dessen Eingabe das Formular nicht abgeschickt werden kann; welche Felder Pflicht sind, wird aus dem Zweck des Formulars abgeleitet, weil jede Pflichtangabe Besucher ausschließt, die sie gerade nicht machen können oder wollen.

Die Zahl der Pflichtfelder ist die Stellschraube mit der größten Wirkung auf den [[formularabbruch|Formularabbruch]] und hängt eng mit der [[feldpruefung|Feldprüfung]] zusammen, die eine fehlende Pflichtangabe meldet.

In einfachen Worten

Jedes Pflichtfeld schließt die Besucher aus, denen die verlangte Information gerade fehlt oder deren Zweck sich ihnen nicht erschließt. Die Entscheidung, welche Felder Pflicht sind, folgt deshalb aus dem Zweck des Formulars. Ein Rückrufformular braucht den Namen, eine Nummer zum Zurückrufen und das Anliegen, eine Mailadresse ist dort entbehrlich. Wer dagegen ein schriftliches Angebot anfordert, muss eine Mailadresse angeben, während die Nummer optional bleibt. Wer beide Kontaktwege erzwingt, verliert genau die Interessenten, die vom Telefon aus nur einen davon angeben möchten. Unter jedem Pflichtfeld erklärt ein halber Satz, wofür die Angabe dient, zum Beispiel die Terminabsprache am Telefon. Was sich im ersten Gespräch ohnehin klären lässt, etwa Anschrift oder Kundennummer, wird nicht vorab erzwungen. Für Dateien gilt das ebenso: Fotos und Pläne helfen beim Kalkulieren, als Bedingung für das Absenden bremsen sie jeden, der unterwegs keine Aufnahme parat hat. Die Kennzeichnung der Pflichtfelder ist einheitlich und für Hilfsmittel lesbar; wo die meisten Felder Pflicht sind, werden stattdessen die freiwilligen gekennzeichnet. Ob eine Pflichtangabe Anfragen kostet, zeigt die Abbruchquote je Feld.

Wozu brauche ich das?

Die Entscheidung über Pflichtfelder steht bei jedem Formular an, das Geschäft bringen soll, und sie wird je Zweck getroffen: Rückruf, Angebot, Bewerbung, Musteranfrage, Bestellung. Je weniger der Betrieb vorab verlangt, desto mehr Anfragen erreichen ihn; was fehlt, erfragt er im ersten Gespräch.

Beispiel aus der Praxis

Ein Dachdecker verlangt in seinem Anfrageformular Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift und ein Foto des Dachs als Pflicht. Die Messung zeigt den Formularabbruch vor allem am Foto-Upload und an der Anschrift. Nach der Umstellung sind nur noch Name, Telefonnummer und Anliegen Pflicht, mit der Begründung „für die Terminabsprache"; Foto und Anschrift bleiben freiwillig, und in der Eingangsbestätigung steht ein Link, über den das Foto später folgen kann. Die Anfragen vom Smartphone nehmen zu, und die Anschrift erfragt der Betrieb beim Rückruf.

Wirtschaftlicher Nutzen

Jedes gestrichene Pflichtfeld bringt die Anfragen zurück, die an genau diesem Feld verloren gingen, und kostet den Betrieb eine Frage im ersten Gespräch, die er ohnehin stellt. Die Begründung unter dem Feld erhöht die Bereitschaft, die verbleibenden Pflichtangaben zu machen, und die Feldprüfung meldet eine fehlende Angabe direkt am Feld.

Typische Fehler

  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse beide als Pflicht verlangen, obwohl der Zweck nur eine braucht.
  • Angaben zur Pflicht machen, die der Betrieb später ohnehin erfragt.
  • Datei-Uploads als Pflicht, die Besucher ohne Foto zur Hand aufhalten.
  • Pflichtfelder ohne Begründung und ohne einheitliche Kennzeichnung.

Worauf achten?

  • Zweck des Formulars benennen und die Pflichtfelder daraus ableiten.
  • Jede Pflichtangabe mit einer kurzen Begründung unter dem Feld versehen.
  • Kennzeichnung einheitlich und für Hilfsmittel lesbar; bei vielen Pflichtfeldern die freiwilligen kennzeichnen.
  • Abbruchquote je Pflichtfeld messen und Felder streichen, die Anfragen kosten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pflichtfeld?

Ein Formularfeld, ohne dessen Eingabe das Formular nicht abgeschickt werden kann. Welche Felder Pflicht sind, folgt aus dem Zweck des Formulars, weil jede Pflichtangabe Besucher ausschließt.

Wie viele Pflichtfelder sollte ein Anfrageformular haben?

So viele, wie der Betrieb zur Bearbeitung braucht, und kein weiteres. Beim Rückrufwunsch sind das Name, Rufnummer und Anliegen, bei der Bitte um ein schriftliches Angebot Name, Mailadresse und Anliegen. Was später ohnehin erfragt wird, bleibt freiwillig.

Sollten Telefonnummer und E-Mail-Adresse beide Pflicht sein?

Nein. Der Zweck verlangt nur einen Kontaktweg: die Telefonnummer für den Rückruf, die E-Mail-Adresse für das Angebot. Wer beide Angaben erzwingt, verliert Anfragen von Besuchern, die mobil nur eine davon eintragen.