Ablauf & Zusammenarbeit

Wann gilt meine neue Website als abgenommen?

6 Min. Lesezeit | 13. September 2026

Wenn Sie ausdrücklich erklären, dass die Leistung dem Vereinbarten entspricht, üblicherweise im Abnahmeprotokoll. Sie gilt auch als abgenommen, wenn Sie die Website über längere Zeit produktiv nutzen und nichts beanstanden. Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig, die Frist für Mängelansprüche beginnt und Sie müssen einen Mangel künftig selbst darlegen.

Was die Abnahme im Webprojekt bedeutet

Die Abnahme ist die Erklärung, mit der Sie das bestellte Werk gelten lassen. Sie ist der Moment, in dem ein Projekt endet und der Betrieb beginnt, und sie hat Folgen, die viele Auftraggeber erst hinterher bemerken.

Was sich mit der Abnahme ändert

VorherNachher
Der Auftragnehmer zeigt, dass die Leistung in Ordnung istSie zeigen, dass ein Mangel vorliegt
Das Risiko am Werk liegt beim AuftragnehmerDas Risiko liegt bei Ihnen
Die Vergütung ist noch nicht fälligDie Vergütung ist zu zahlen
Die Frist für Mängelansprüche läuft noch nichtDie Frist beginnt
Die erste Zeile ist die wichtigste. Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer belegen, dass er geliefert hat, was vereinbart war. Danach liegt diese Last bei Ihnen. Genau deshalb lohnt sich eine sorgfältige Prüfung vorher.

Wogegen geprüft wird

Prüfen können Sie nur, wenn ein Soll-Zustand festgehalten ist. Das ist die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot oder ein Pflichtenheft. Ohne diese Grundlage wird die Beurteilung zur Geschmacksfrage, und beide Seiten haben recht.

Die Prüfung läuft die Anforderungen einzeln durch. Je Punkt wird festgehalten, ob er erfüllt ist. Sinnvoll ist eine Prüfung mit echten Daten in einer Umgebung, die dem späteren Betrieb entspricht, damit Abweichungen vor dem Start auffallen.

Was in ein Abnahmeprotokoll gehört

  • Datum und die Namen der Beteiligten
  • Der geprüfte Stand der Website
  • Die Anforderungsliste mit dem Ergebnis je Punkt
  • Festgestellte Mängel mit Frist zur Nachbesserung
  • Der Vermerk, ob unter Vorbehalt abgenommen wird
  • Eine getrennte Liste der Wünsche, die über den Auftrag hinausgehen
Die letzte Zeile verhindert den häufigsten Streit. Ein Punkt, der nie beauftragt war, gilt als Änderungswunsch. Warum das einen Unterschied macht, steht in der Frage, warum eine Änderung im laufenden Projekt extra kostet.

Der Vorbehalt bei bekannten Mängeln

Kennen Sie einen Mangel und unterschreiben trotzdem ohne Einschränkung, sind Ihre Ansprüche aus diesem Punkt verloren. Nennen Sie den Punkt deshalb im Protokoll ausdrücklich. Das kostet eine Zeile und erhält Ihre Rechte.

Bei geringfügigen Abweichungen können Sie die Abnahme nicht verweigern; Sie nehmen ab und erklären den Vorbehalt. Verhindert der Mangel dagegen den vorgesehenen Gebrauch, etwa weil das Kontaktformular keine Nachrichten zustellt, dürfen Sie zurückweisen. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, klärt Ihre Rechtsberatung.

Die Abnahme durch Nutzung

Neben der ausdrücklichen Erklärung gibt es die Abnahme durch schlüssiges Verhalten. Wer eine Website über Wochen produktiv einsetzt, Kundenanfragen darüber annimmt und nichts beanstandet, gibt damit zu erkennen, dass er sie gelten lässt. Dieser Weg wirkt ebenso, lässt den Zeitpunkt aber offen, und genau daran entzündet sich später der Streit. Ein datiertes Protokoll ist die verlässlichere Form.

Eine Prüfliste für den Abnahmetermin

  1. Liegt die Anforderungsliste vor, und ist sie die vereinbarte Fassung?
  2. Wird auf einer Umgebung mit echten Daten geprüft?
  3. Sind die Formulare durchgetestet, einschließlich Zustellung der Nachrichten?
  4. Funktioniert die Darstellung auf dem Mobiltelefon und auf dem Rechner?
  5. Sind die Zugänge übergeben und die Konten auf Sie ausgestellt?
  6. Liegen die Unterlagen zum Betrieb vor?
Die letzten beiden Punkte werden bei der Abnahme regelmäßig übersehen und sind später schwer nachzuholen. Was dazugehört, steht in der Frage nach den Unterlagen zur Website. Wie der Projektablauf davor aussieht, beschreibt die Frage zum Ablauf eines Webprojekts.