Wann gilt meine neue Website als abgenommen?
Wenn Sie ausdrücklich erklären, dass die Leistung dem Vereinbarten entspricht, üblicherweise im Abnahmeprotokoll. Sie gilt auch als abgenommen, wenn Sie die Website über längere Zeit produktiv nutzen und nichts beanstanden. Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig, die Frist für Mängelansprüche beginnt und Sie müssen einen Mangel künftig selbst darlegen.
Was die Abnahme im Webprojekt bedeutet
Die Abnahme ist die Erklärung, mit der Sie das bestellte Werk gelten lassen. Sie ist der Moment, in dem ein Projekt endet und der Betrieb beginnt, und sie hat Folgen, die viele Auftraggeber erst hinterher bemerken.
Was sich mit der Abnahme ändert
| Vorher | Nachher |
|---|---|
| Der Auftragnehmer zeigt, dass die Leistung in Ordnung ist | Sie zeigen, dass ein Mangel vorliegt |
| Das Risiko am Werk liegt beim Auftragnehmer | Das Risiko liegt bei Ihnen |
| Die Vergütung ist noch nicht fällig | Die Vergütung ist zu zahlen |
| Die Frist für Mängelansprüche läuft noch nicht | Die Frist beginnt |
Wogegen geprüft wird
Prüfen können Sie nur, wenn ein Soll-Zustand festgehalten ist. Das ist die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot oder ein Pflichtenheft. Ohne diese Grundlage wird die Beurteilung zur Geschmacksfrage, und beide Seiten haben recht.
Die Prüfung läuft die Anforderungen einzeln durch. Je Punkt wird festgehalten, ob er erfüllt ist. Sinnvoll ist eine Prüfung mit echten Daten in einer Umgebung, die dem späteren Betrieb entspricht, damit Abweichungen vor dem Start auffallen.
Was in ein Abnahmeprotokoll gehört
- Datum und die Namen der Beteiligten
- Der geprüfte Stand der Website
- Die Anforderungsliste mit dem Ergebnis je Punkt
- Festgestellte Mängel mit Frist zur Nachbesserung
- Der Vermerk, ob unter Vorbehalt abgenommen wird
- Eine getrennte Liste der Wünsche, die über den Auftrag hinausgehen
Der Vorbehalt bei bekannten Mängeln
Kennen Sie einen Mangel und unterschreiben trotzdem ohne Einschränkung, sind Ihre Ansprüche aus diesem Punkt verloren. Nennen Sie den Punkt deshalb im Protokoll ausdrücklich. Das kostet eine Zeile und erhält Ihre Rechte.
Bei geringfügigen Abweichungen können Sie die Abnahme nicht verweigern; Sie nehmen ab und erklären den Vorbehalt. Verhindert der Mangel dagegen den vorgesehenen Gebrauch, etwa weil das Kontaktformular keine Nachrichten zustellt, dürfen Sie zurückweisen. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, klärt Ihre Rechtsberatung.
Die Abnahme durch Nutzung
Neben der ausdrücklichen Erklärung gibt es die Abnahme durch schlüssiges Verhalten. Wer eine Website über Wochen produktiv einsetzt, Kundenanfragen darüber annimmt und nichts beanstandet, gibt damit zu erkennen, dass er sie gelten lässt. Dieser Weg wirkt ebenso, lässt den Zeitpunkt aber offen, und genau daran entzündet sich später der Streit. Ein datiertes Protokoll ist die verlässlichere Form.
Eine Prüfliste für den Abnahmetermin
- Liegt die Anforderungsliste vor, und ist sie die vereinbarte Fassung?
- Wird auf einer Umgebung mit echten Daten geprüft?
- Sind die Formulare durchgetestet, einschließlich Zustellung der Nachrichten?
- Funktioniert die Darstellung auf dem Mobiltelefon und auf dem Rechner?
- Sind die Zugänge übergeben und die Konten auf Sie ausgestellt?
- Liegen die Unterlagen zum Betrieb vor?