Recht & Pflichten

Muss meine Website barrierefrei sein? Was verlangt das BFSG?

6 Min. Lesezeit | 22. April 2026

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind vor allem Online-Shops, Buchungssysteme und Dienstleistungen mit Verbraucherbezug – Kleinstunternehmen sind ausgenommen. ProXWorks® prüft Ihre Website nach WCAG 2.1 und setzt die Maßnahmen schrittweise um.

Barrierefreie Websites: vom Kann zum Muss

Lange war barrierefreies Webdesign ein Thema für öffentliche Stellen und engagierte Unternehmen. Seit dem 28. Juni 2025 ist das anders: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde die europäische European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umgesetzt. Seitdem gilt für einen großen Teil der Wirtschaft eine klare Pflicht – nur hat die bei vielen Unternehmen noch nicht wirklich angekommen.

Wer ist konkret betroffen?

Die Pflicht trifft nicht jede Website pauschal. Das BFSG bezieht sich auf "Dienstleistungen für Verbraucher" in festgelegten Bereichen:

BereichBeispiele
E-CommerceOnline-Shops, Konfiguratoren, Buchungsplattformen
BankdienstleistungenOnline-Banking, Zahlungsdienste
PersonenbeförderungTicket-Buchung, Fahrplan-Auskunft
TelekommunikationVerträge, Kundenportale
Messenger/audiovisuellStreaming-Dienste, Kommunikations-Plattformen
E-Book-LesegeräteReader-Software, Shops für E-Books

Für klassische Unternehmens-Websites ohne Online-Shop und ohne Buchungsfunktion greift das BFSG direkt nicht – die Pflicht zur Barrierefreiheit ergibt sich dort aber aus anderen Regeln (AGG, DSGVO, öffentliche Aufträge) und ist strategisch ohnehin sinnvoll.

Die Kleinstunternehmer-Ausnahme

Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und gleichzeitig einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro haben, sind bei der Erbringung von Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Wichtig dabei: Die Ausnahme gilt nicht für den Verkauf von Produkten – ein Online-Shop eines Mini-Unternehmens ist trotzdem betroffen, weil sich die Ausnahme nur auf Dienstleistungen bezieht.

Was konkret barrierefrei sein muss

Die Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Das ist der internationale Standard und deckt die vier Kernprinzipien barrierefreier Websites ab:

1. Wahrnehmbar – Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel, Farben dürfen kein alleiniges Informationsmittel sein.

2. Bedienbar – Alles muss ohne Maus nutzbar sein. Die komplette Seite muss mit der Tastatur bedienbar sein, Klickflächen groß genug, Zeitlimits anpassbar.

3. Verständlich – Sprache muss klar sein, Navigation vorhersehbar, Fehlermeldungen hilfreich und lösungsorientiert.

4. Robust – Die technische Umsetzung muss mit Hilfsmitteln wie Screenreadern zusammenspielen. Dafür sorgt semantisch korrektes HTML.

Typische Baustellen in KMU-Websites

Die meisten Websites erfüllen viele Anforderungen bereits, scheitern aber an einzelnen Punkten, die oft technisch nicht trivial sind:

  • Fehlende Alt-Texte bei Bildern, die tatsächlich Inhalt transportieren
  • Nicht-erreichbare Navigation mit der Tabulator-Taste
  • Kontrastwerte unter den WCAG-Grenzen (oft bei Fließtext in hellem Grau)
  • Formulare ohne klare Label – die Felder haben Platzhalter, aber kein verknüpftes Label für Screenreader
  • Videos ohne Untertitel und ohne Text-Alternative
  • PDFs, die als reine Bildscans eingebunden sind und nicht durchsucht werden können
  • Dynamische Inhalte (Tabs, Akkordeons), die mit Screenreadern nicht korrekt angekündigt werden

Viele dieser Punkte lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben, wenn die Technik der Website sauber aufgesetzt ist. Wie sauber das responsive Design einer modernen Website umgesetzt sein sollte, beschreiben wir an anderer Stelle – Barrierefreiheit baut darauf auf.

Was das konkret für Ihr Projekt bedeutet

Barrierefreiheit ist kein Einzelprojekt, sondern eine Haltung, die sich durch alle Entscheidungen zieht. Von der Schriftwahl über Farbkontraste bis zur Frage, ob ein Karussell überhaupt sinnvoll ist. Wer von Anfang an barrierefrei denkt, zahlt dafür kaum mehr als für eine nicht-barrierefreie Website – wer nachträglich umbauen muss, zahlt deutlich mehr.

Barrierefreiheit hilft allen Nutzern, nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Gute Kontraste sind auch auf dem Handy in der Sonne besser lesbar. Klare Navigation hilft auch Senioren und Ungeübten. Untertitel sehen auch hörende Nutzer im stummen Büro. Barrierefrei zu sein heißt oft einfach: besser gestaltet.

Sanktionen und Kontrollen

Die Durchsetzung erfolgt durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder – meist die Bezirksregierungen. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder pro Fall, zusätzlich können Verbraucherverbände klagen. Auch wenn die Kontrolldichte in den ersten Monaten noch gering ist, wird sich das absehbar ändern, sobald die Behörden ihre Prozesse etabliert haben. Der Ton wird dabei klar: Wer erkennbar nichts tut, bekommt Probleme. Wer einen Plan vorweisen kann und schrittweise umsetzt, erfährt in der Regel Kulanz.

Pragmatischer Einstieg: die drei ersten Schritte

Wer das Thema erstmal angehen will, findet mit diesen drei Schritten einen sinnvollen Anfang:

  1. Automatisierter Schnell-Check mit kostenlosen Tools wie WAVE oder axe DevTools – gibt eine Ausgangslage in 15 Minuten.
  2. Manueller Tastatur-Test – einmal die ganze Website nur mit Tab-Taste durchgehen. Jedes Problem dabei ist auch ein Screenreader-Problem.
  3. Prioritätenliste erstellen – was ist ein Blocker (Formular nicht bedienbar), was ist kosmetisch (Kontrast knapp unter Norm)?

Aus dieser Liste entsteht eine Roadmap, die sich in den normalen Entwicklungs-Rhythmus integrieren lässt. ProXWorks® begleitet den Prozess von der Erstanalyse bis zur schrittweisen Umsetzung – ohne dass die Website dafür komplett neu gebaut werden muss. Einen praxisnahen Überblick zur Umsetzung gibt unser Blog-Beitrag barrierefreie Website nach BFSG.