Technik

Barrierefreie Website:
Was das BFSG seit 2025 bedeutet

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Unternehmen wissen bis heute nicht, ob sie betroffen sind – und was sie dagegen tun sollen. Zeit, das ruhig zu sortieren.

11 Min. Lesezeit 24. April 2026

„Betrifft uns das überhaupt?" – das ist die typische erste Frage zum BFSG, und sie ist berechtigt: Das Gesetz greift nicht pauschal, sondern an konkreten Funktionen einer Website. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Und trotzdem sitzen viele Unternehmen zwischen Unsicherheit, Halbwissen und leisen Drohmails von Abmahnkanzleien.

Die gute Nachricht: Für viele KMU ist der Aufwand überschaubar, wenn man das Thema strukturiert angeht. Die unbequeme Nachricht: Wer es komplett ignoriert, riskiert Bußgelder und Abmahnungen – und verschenkt gleichzeitig Kunden, die heute schon auf Barrierefreiheit achten. Schauen wir uns an, was wirklich gilt – und wie sich das in einer technisch sauber gebauten Website ohne Nachrüst-Aufwand mitdenken lässt.

Ihr Weg zur BFSG-konformen Website

Vier Schritte, die jeder Betrieb durchlaufen sollte

1. Prüfen
Bin ich betroffen?Welche Funktionen?Rechtliche Lage
Ausgangspunkt
2. Analysieren
KontrasteTastatur-BedienungScreenreader
Schwachstellen-Audit
3. Beheben
Texte & StrukturFormulareAlternativtexte
Umsetzung
4. Dokumentieren
ErklärungFeedback-WegPrüfdatum
Rechtssicherheit

Jeder Schritt baut auf dem vorigen auf – Umsetzung ohne Analyse bleibt Stückwerk

Was das BFSG eigentlich ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel: Digitale Angebote sollen auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein – unabhängig davon, ob jemand mit Tastatur statt Maus arbeitet, einen Screenreader nutzt oder auf starke Kontraste angewiesen ist.

Betroffen sind nicht nur öffentliche Stellen (die sind seit Jahren schon verpflichtet), sondern erstmals auch private Unternehmen, wenn sie bestimmte digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Genau dieser Punkt sorgt für die meiste Verwirrung.

Technisch orientiert sich das BFSG an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Stufe AA). Das ist der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte – mit vier Grundprinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.

Barrierefreiheit ist keine Randgruppe

Menschen mit Seh-, Hör- oder Bewegungs-Einschränkungen sind ein relevanter Teil jeder Zielgruppe – und der Anteil wächst mit einer alternden Gesellschaft. Wer barrierefrei plant, plant für den durchschnittlichen Kunden, nicht für eine Minderheit.

Wer konkret betroffen ist

Das BFSG greift bei bestimmten Produkten (Hardware wie Self-Service-Terminals, E-Reader, Router) und bei Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Für Websites entscheidend ist die zweite Kategorie.

Ihre Website ist wahrscheinlich betroffen, wenn sie eine oder mehrere dieser Funktionen enthält:

  • Online-Shop mit Verkaufsabschluss an Verbraucher
  • Online-Terminbuchung mit Zahlungsfunktion
  • Bank- und Zahlungsdienste (Kontoeröffnung, Überweisung)
  • Personenbeförderungs-Angebote (Ticketbuchung)
  • Telekommunikationsdienste (Tarifabschluss, Portierung)
  • E-Book-Angebote oder digitale Inhalte auf Abruf

Eine reine Visitenkarten-Website ohne Online-Kaufabschluss fällt in der Regel nicht darunter. Sobald Sie aber einen Online-Shop, eine Buchungsstrecke oder ein kostenpflichtiges Formular integrieren, ändert sich die Lage – auch wenn das nur ein kleiner Teil Ihrer Seite ist. Rechtlich ähnlich gelagert ist übrigens das Thema DSGVO-konformer Cookie-Banner: Auch hier entscheidet die konkrete Funktion, nicht die Gesamtgröße der Seite.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Das Gesetz nimmt Kleinstunternehmen von der Pflicht aus – allerdings nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG sind Betriebe, die beide Kriterien erfüllen:

Ausnahme gilt

Weniger als 10 Mitarbeitende

Jahresumsatz unter 2 Mio. €

Oder Bilanzsumme unter 2 Mio. €

Nur gültig für Dienstleistungen

Keine Ausnahme

10 oder mehr Mitarbeitende

Umsatz ab 2 Mio. €

Vertrieb von Produkten i. S. d. BFSG

Auch Konzerntöchter, die allein klein sind

Eine kleine Praxis mit drei Angestellten und Online-Terminbuchung fällt damit in der Regel unter die Ausnahme. Ein Handwerksbetrieb mit 15 Mitarbeitenden und Online-Shop dagegen nicht. Die Grenze ist nicht intuitiv, aber eindeutig – und entscheidet, wie streng die formalen Anforderungen greifen.

Achtung, häufiges Missverständnis:

Die Ausnahme befreit nur von den formalen Pflichten des BFSG, nicht von der guten fachlichen Praxis. Wer Kunden gewinnen will, profitiert von Barrierefreiheit unabhängig von jedem Gesetz – lesbarere Texte, bessere Navigation und klare Formulare wirken auf jeden Besucher.

Was Ihre Website erfüllen muss

Die Anforderungen teilen sich in zwei Blöcke: technische Barrierefreiheit und formale Pflichten. Beides muss vorhanden sein – das eine ohne das andere reicht nicht.

Technisch: Die vier WCAG-Prinzipien

  • Wahrnehmbar: Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste
  • Bedienbar: Vollständige Tastaturbedienung, ausreichende Klickflächen, keine Zeitlimits
  • Verständlich: Klare Sprache, konsistente Navigation, aussagekräftige Fehlermeldungen
  • Robust: Saubere HTML-Struktur, Kompatibilität mit Screenreadern und assistiven Technologien

Formal: Erklärung und Feedback-Kanal

Neben der technischen Umsetzung fordert das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website. Darin legen Sie dar, welche Teile konform sind, wo es Einschränkungen gibt – und wie Nutzer Sie kontaktieren können, wenn sie auf Barrieren stoßen. Diese Rückmeldung muss innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet werden.

Die 5 häufigsten Stolperfallen in der Praxis

Diese fünf Punkte tauchen in der Praxis quer durch Branchen, Unternehmensgrößen und Baukastensysteme auf. Sie sind nicht zufällig – sie entstehen, wo Design und Technik ohne Barrierefreiheit-Lehrbuch entstanden sind.

1
Zu geringer Farbkontrast

Helles Grau auf Weiß, Buttons ohne klaren Rand

2
Formulare ohne echte Labels

Nur Platzhaltertexte statt sichtbarer Beschriftung

3
Bilder ohne Alternativtext

Screenreader lesen „bild123.jpg" statt Inhalt

4
Keine Tastaturbedienung

Menüs lassen sich nur per Maus öffnen

5
PDFs als Ersatz für Inhalte

Wichtige Informationen nur als unstrukturiertes PDF

Die Fehler 1–3 fallen Behörden und Verbraucherverbänden besonders schnell auf – fehlende Kontraste, fehlende Labels und fehlende Alt-Texte sind ohne Werkzeug erkennbar.

Punkt 1 ist besonders tückisch: Viele Designs wirken „modern und elegant", weil sie mit dünnen Schriften und sehr hellen Grautönen arbeiten. Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sind sie praktisch unlesbar – und damit nicht BFSG-konform.

Praxis-Tipp:

Halten Sie sich beim Text-Hintergrund-Kontrast an ein Verhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text. Im Browser gibt es kostenlose Erweiterungen, die genau diesen Wert messen – ein schneller Selbsttest deckt einen großen Teil der typischen Kontrastprobleme auf.

So prüfen Sie Ihre Website selbst

Ein vollständiges Audit ersetzt keine manuelle Prüfung durch Expertinnen, aber Sie können in etwa 30 Minuten die größten Baustellen selbst erkennen.

  1. Tastatur-Test: Legen Sie die Maus beiseite. Können Sie mit der Tab-Taste durch alle Links, Buttons und Formulare navigieren? Ist immer sichtbar, wo der Fokus gerade ist?
  2. Zoom-Test: Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 %. Brechen Inhalte ab, überlagern sich Elemente, verschwindet Text?
  3. Kontrast-Check: Nutzen Sie ein Browser-Plugin (z. B. einen Accessibility-Checker der Developer-Tools). Markiert es viele Texte rot, ist das Design zu kontrastarm.
  4. Screenreader-Probe: Aktivieren Sie den integrierten Screenreader Ihres Betriebssystems und hören Sie eine Unterseite an. Wird „Bild", „Link", „Schaltfläche" vorgelesen – oder erfahren Sie wirklich, was gemeint ist?
  5. Formular-Test: Füllen Sie Ihr Kontaktformular falsch aus. Werden Fehlermeldungen klar benannt und sind sie mit dem jeweiligen Feld verbunden?

Wenn mehrere dieser Punkte nicht sauber funktionieren, ist Ihre Website mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht BFSG-konform. Die Frage ist dann nicht „ob", sondern „wie tief" nachgearbeitet werden muss.

Was jetzt zu tun ist

Die Pflichten gelten seit Juni 2025. Ein „Wir warten erstmal ab" ist damit keine Strategie mehr. Sinnvoller ist ein gestaffeltes Vorgehen, das den Aufwand steuerbar hält.

Sofort: Die Bestandsaufnahme

Klären Sie zuerst, ob Ihre Website überhaupt in den Geltungsbereich fällt – idealerweise mit rechtlicher Einschätzung, nicht nur aus dem Bauch. Parallel machen Sie das Selbst-Audit aus dem vorigen Kapitel.

Kurzfristig: Die „Quick Wins"

Kontraste anpassen, Alternativtexte ergänzen, Formulare mit Labels ausstatten, Fokus-Zustände sichtbar machen. Das sind Änderungen, die in wenigen Tagen umsetzbar sind und die Mehrheit der Beschwerden verhindern.

Mittelfristig: Struktur und Dokumentation

Saubere Überschriften-Hierarchie, Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Kanal, dokumentierte Prüfung. Hier entscheidet sich, ob Ihre Website nicht nur „irgendwie funktioniert", sondern auch belastbar dokumentiert ist, falls eine Behörde oder ein Abmahner fragt.

Wenn ein Neubau die ehrlichere Wahl ist

Manche Websites lassen sich nachrüsten, andere nicht. Wer auf einem sehr alten Baukastensystem sitzt, das weder Labels noch saubere Überschriften erlaubt, spart mit einem Neubau meist Zeit und Nerven. Wann der Punkt erreicht ist, beschreiben wir in fünf Signale für einen Neuanfang.

Barrierefreiheit als Chance, nicht als Pflicht

Wer nur auf das Gesetz schaut, verpasst das Eigentliche: Barrierefreie Websites sind einfach bessere Websites. Klare Struktur, verständliche Sprache, solide Kontraste, tastaturfreundliche Bedienung – das hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern jedem Besucher, der müde, abgelenkt, unterwegs oder einfach ungeduldig ist.

Gleichzeitig ist Barrierefreiheit ein starkes Vertrauenssignal. Wer sich sichtbar die Mühe macht, auch die schwächste Nutzergruppe mitzunehmen, signalisiert Sorgfalt und Verlässlichkeit. In unserem Artikel zu Vertrauen durch Webdesign-Elemente sehen Sie, wie stark dieser Effekt bereits in den ersten drei Sekunden wirkt.

Bessere SEO-Signale

Suchmaschinen lesen strukturierte, semantische Inhalte besser

Höhere Conversion-Rate

Klare Formulare und Buttons reduzieren Abbrüche – für alle

Weniger Supportanfragen

Verständliche Seiten beantworten Fragen, bevor das Telefon klingelt

Geringeres Rechtsrisiko

Keine Abmahnungen, keine Bußgelder, keine Nachtarbeiten

Häufig gestellte Fragen

Ruhig angehen statt Panik bekommen

Das BFSG ist kein Grund zur Panik, aber auch kein Thema für die lange Bank. Wer jetzt systematisch vorgeht – prüfen, analysieren, beheben, dokumentieren – hat das Thema in wenigen Wochen aus der Risiko-Ecke heraus und gleichzeitig eine messbar bessere Website.

Die eigentliche Frage ist nicht, ob das Gesetz Sie betrifft. Sondern, ob Sie Barrierefreiheit als lästige Pflicht abarbeiten – oder als Gelegenheit, Ihre digitale Präsenz auf einen Stand zu bringen, der Ihnen langfristig mehr Kunden und weniger Ärger bringt.

ÜBER DIE AUTORIN
Dagmar Seebo, Geschäftsführerin von ProXWorks®Dagmar Seebo

Dagmar Seebo, B.A., ist seit 1999 im E-Commerce tätig. Als Geschäftsführerin von ProXWorks® verbindet sie über 27 Jahre Marketing-Erfahrung mit digitalem Know-how.

Die Inhalte entstehen unter redaktioneller Verantwortung und fachlicher Prüfung unter Einsatz moderner KI-gestützter Systeme.

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