Recht & Pflichten

Dürfen wir KI-Kompetenz als Einstellungskriterium verlangen?

5 Min. Lesezeit | 8. Juli 2026

Als fachliche Anforderung grundsätzlich ja. Der kompetente, lernbereite Umgang mit KI-Werkzeugen ist ein Qualifikationsmerkmal wie Fremdsprachen- oder Software-Kenntnisse und als Auswahlkriterium zulässig. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt einen abschließenden Katalog persönlicher Merkmale – Werkzeug-Kompetenz zählt nicht dazu. Vorsicht gilt bei der Formulierung: Jeder Anklang an Generationen oder Alter kann eine mittelbare Benachteiligung begründen. Das Kriterium gehört fachlich beschrieben, nie demografisch.

Die Rechtslage in Kürze

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Benachteiligungen wegen der in § 1 AGG benannten persönlichen Merkmale – darunter Alter, Geschlecht, Herkunft und Behinderung. Der Katalog ist abschließend. Eine fachliche Anforderung wie der sichere Umgang mit KI-gestützten Arbeitsabläufen fällt nicht darunter und darf deshalb in Ausschreibung und Auswahl dieselbe Rolle spielen wie jede andere Qualifikation.

Dieser Eintrag ordnet die Zusammenhänge ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Die Formulierung einer konkreten Stellenausschreibung und die Bewertung von Einzelfällen gehören in arbeitsrechtliche Fachberatung.

Die Flanke: mittelbare Benachteiligung über das Alter

Riskant wird es, wenn das fachliche Kriterium demografisch eingefärbt daherkommt. Eine mittelbare Benachteiligung liegt schon dann nahe, wenn scheinbar neutrale Formulierungen faktisch eine Altersgruppe ausschließen. Wer also in der Anzeige eine bestimmte Generation anspricht oder das Team über seine Jugend beschreibt, verknüpft das an sich zulässige Kriterium mit dem geschützten Merkmal Alter – und öffnet damit genau die Angriffsfläche, die sich vermeiden ließe.

Fachlich statt demografisch formulieren

Riskante FormulierungSaubere Alternative
Anspielung auf ein junges, technikbegeistertes TeamSicherer Umgang mit KI-gestützten Arbeitsabläufen
Ansprache einer bestimmten GenerationBereitschaft, neue Werkzeuge zu erproben und einzuordnen
„Digital Native" als AnforderungErfahrung mit KI-Werkzeugen im Arbeitskontext oder Lernbereitschaft dazu
Die saubere Variante ist zugleich die treffendere: Der Umgang mit KI ist eine Übungs- und Haltungsfrage, keine Altersfrage. Eine erfahrene Fachkraft mit Neugier schlägt in der Praxis regelmäßig eine jüngere Person, die den Werkzeugen aus dem Weg geht.

Dokumentation schützt

Die beste Absicherung ist ein nachvollziehbares Verfahren: ein fachlich definiertes Anforderungsprofil, dieselben Fragen für alle Kandidaten und stichpunktartig festgehaltene Antworten. So lässt sich jede Auswahlentscheidung fachlich begründen. Mit welchen Verhaltensfragen sich KI-Affinität im Gespräch erkennen lässt, zeigt der eigene Eintrag – die dort beschriebene strukturierte Befragung ist zugleich die Dokumentationsgrundlage.

Das Bestandsteam nicht vergessen

Ein Einstellungskriterium beantwortet nur die halbe Frage, denn die meisten Stellen sind besetzt. Für die vorhandene Belegschaft führt der Weg über Weiterqualifizierung statt Austausch – das erhält Erfahrungswissen und ist meist schneller und günstiger als Neubesetzung. Wie das Team eine KI-Einführung mitträgt und welche Rolle Befähigung dabei spielt, behandelt der eigene Eintrag; die strategische Einordnung liefert unser Beitrag über KI-Affinität als Einstellungskriterium.