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Stellenanzeigen auf der eigenen Website: eine eigene Seite für jede offene Stelle

Offene Stellen stehen auf vielen Firmenwebsites gesammelt auf einer Seite oder als angehängte PDF-Datei. Dieser Beitrag zeigt, warum jede Stelle eine eigene Seite braucht, welche Angaben dort stehen, wie die Auszeichnung für die Stellensuche der Suchmaschinen aussieht und was nach der Besetzung mit der Seite geschieht.

15 Min. Lesezeit5. Oktober 2026

Eine Stellenanzeige auf der eigenen Website erreicht passende Bewerber, wenn sie unter einer eigenen Adresse steht, die Fragen der Bewerber vollständig beantwortet und für Suchmaschinen als Stellenangebot ausgezeichnet ist. Zu ihr gehört ein festes Ende: Ist die Stelle besetzt, verschwindet die Auszeichnung am selben Tag, und die Seite wird entfernt, umgestellt oder für die nächste Ausschreibung derselben Stelle aufbewahrt.

Eine Stellenseite ist eine Unterseite der Website, die genau eine offene Stelle beschreibt und den Weg zur Bewerbung auf diese Stelle enthält. Sie ist der kleinste Baustein der Personalgewinnung über die eigene Website. Den Aufbau der Karriereseite als Ganzes, mit den Inhalten über den Betrieb als Arbeitgeber, beschreibt der Beitrag Karriereseite als stiller Recruiting-Motor. Hier geht es um die einzelne Anzeige: ihre Adresse, ihre Angaben, ihre Auszeichnung und ihre Laufzeit bis zur Besetzung.

Eine Stellenseite durchläuft vier Stationen

Von der Veröffentlichung bis zum Umgang mit der Adresse nach der Besetzung

1. Seite anlegen
eigene Adresseacht AngabenBewerbungsweg
je Stelle
2. Auszeichnen
fünf PflichtfelderEnddatumEntgelt
für die Stellensuche
3. Laufzeit führen
zuständige PersonErinnerungVerlängerung
bis zur Zusage
4. Abschalten
Auszeichnung entfernenWeg für die AdresseText archivieren
am Tag der Besetzung

Die Auszeichnung endet mit der Besetzung; was mit der Adresse geschieht, ist schon bei der Veröffentlichung festgelegt

Jede offene Stelle bekommt eine eigene Adresse

Die Adresse einer Seite, im Fachbegriff URL, ist die Zeichenfolge in der Adresszeile des Browsers, unter der die Seite dauerhaft abrufbar ist. Erhält jede Stelle ihre eigene Adresse, etwa /karriere/industriemechaniker-hildesheim, lässt sie sich gezielt finden, weitergeben und auswerten. Vier Gründe sprechen dafür, und jeder betrifft einen anderen Beteiligten: die Suchmaschine, den Bewerber, die Personalabteilung und die Geschäftsführung.

1. Suchmaschinen nehmen nur einzelne Stellenseiten in die Stellensuche auf

Suchmaschinen blenden bei Suchanfragen aus Berufsbezeichnung und Ort eine eigene Stellenübersicht über den gewöhnlichen Treffern ein. Diese Übersicht speist sich aus Seiten, die genau eine Stelle beschreiben und als Stellenangebot ausgezeichnet sind. Eine Seite mit zehn Stellen untereinander kommt dafür nicht in Frage, weil die Vorgaben der Suchmaschinen die Auszeichnung von Übersichtsseiten ausschließen.

2. Bewerber geben den Link zur Stelle weiter

Wer eine passende Stelle findet, schickt sie häufig weiter: an den Partner, an einen Bekannten, der den Betrieb kennt, oder an sich selbst für die Lektüre am Abend. Direkt bei der Stelle landet der Empfänger nur, wenn sie eine eigene Adresse hat. Auf einer Sammelseite beginnt er am Anfang einer Liste und sucht die gemeinte Stelle selbst. Dasselbe gilt für Mitarbeitende, die eine Stelle in ihrem Umfeld empfehlen.

3. Jede Bewerbung lässt sich der Stelle zuordnen

Steht das Bewerbungsformular auf der Stellenseite, trägt jede eingehende Bewerbung die Kennung der Stelle. Die Personalabteilung sieht ohne Rückfrage, worauf sich jemand beworben hat. Das Formular fragt außerdem je Stelle genau die Angaben ab, die für diese Stelle gebraucht werden, etwa eine Fahrerlaubnis bei einer Tätigkeit im Außendienst.

4. Zugriffe und Bewerbungen werden je Stelle messbar

Mit einer Adresse je Stelle zeigt die Auswertung der Website, wie viele Besucher eine Anzeige aufgerufen haben, über welchen Weg sie kamen und wie viele davon eine Bewerbung abgeschickt haben. Bleibt eine Stelle trotz vieler Aufrufe ohne Bewerbung, lenkt das den Blick auf die Anzeige selbst: auf einen unklaren Titel, ein fehlendes Entgelt oder einen umständlichen Bewerbungsweg. Auf einer Sammelseite lassen sich diese Werte keiner einzelnen Stelle zuordnen.

Praxis-Tipp:

Bilden Sie die Adresse aus Berufsbezeichnung und Ort, ohne Datum und ohne interne Stellennummer. Eine solche Adresse bleibt lesbar, wenn der Link weitergegeben wird, und sie passt auch für eine spätere Ausschreibung derselben Stelle.

Sammelseiten und PDF-Anhänge halten Stellen aus der Suche heraus

Zwei Formen der Veröffentlichung sind auf Firmenwebsites verbreitet, und beide erschweren Suchmaschinen wie Bewerbern den Zugang zur einzelnen Stelle. Die erste ist die Sammelseite: Alle offenen Stellen stehen untereinander auf einer Seite, jede mit einem kurzen Absatz, darunter eine gemeinsame E-Mail-Adresse. Diese Seite hat einen Titel und eine Beschreibung für alle Stellen zugleich und bietet keine Möglichkeit, eine einzelne Stelle als Stellenangebot auszuzeichnen.

Die zweite Form ist die Stellenanzeige als PDF-Datei, häufig abgeleitet aus der Vorlage für die gedruckte Anzeige. Auf dem Telefon muss der Bewerber die Datei herunterladen und vergrößern, ein Bewerbungsformular fehlt, und eine Auszeichnung als Stellenangebot lässt sich in einer PDF-Datei nicht unterbringen. Die Abwägung zwischen Datei und Seite führt der Beitrag über PDF-Dateien auf der Website im Einzelnen aus.

Beide Formen lassen sich ohne Verlust ablösen. Die Sammelseite wird zur Stellenübersicht, die zu jeder Stelle einen Titel, Ort und Arbeitszeit zeigt und auf die jeweilige Stellenseite verlinkt. Der Inhalt der PDF-Datei wird zum Text der Stellenseite. Die Übersicht bleibt als Einstieg für Besucher bestehen, die sich allgemein nach offenen Stellen im Betrieb umsehen.

Acht Angaben beantworten die Fragen der Bewerber

Auf der Stellenseite entscheidet ein Bewerber, ob er sich bewirbt. Die Seite enthält deshalb alle Angaben, mit denen jemand eine Stelle an seiner eigenen Lage misst: dem Weg zur Arbeit, der verfügbaren Zeit, der eigenen Ausbildung und dem nötigen Verdienst. Acht Angaben decken diese Fragen ab.

1. Der Stellentitel nennt die gebräuchliche Berufsbezeichnung

Der Titel ist das Erste, was Bewerber in einer Trefferliste lesen, und er enthält das Wort, nach dem sie suchen. Er verwendet die Berufsbezeichnung, die außerhalb des Betriebs üblich ist, ergänzt um die Fachrichtung, wo sie die Stelle eingrenzt. Interne Funktionsnamen, Abkürzungen und Zusätze wie „Wir suchen Verstärkung“ kommen in keiner Suchanfrage vor und gehören deshalb in den Text darunter.

2. Arbeitsort und Arbeitszeit stehen im ersten Absatz

Ort und Arbeitszeit sind die Angaben, an denen Bewerber eine Stelle als Erstes aussortieren oder weiterlesen. Dazu gehören die Anschrift oder das Einsatzgebiet, Vollzeit oder Teilzeit mit Wochenstunden, Schichtarbeit, Anteile mobiler Arbeit sowie der Beginn und eine etwaige Befristung. Stehen diese Angaben am Anfang, erkennt ein Bewerber sofort, ob die Stelle für ihn grundsätzlich in Frage kommt.

3. Die Aufgaben beschreiben den Arbeitstag

Schlagworte wie „Wartung“ oder „Kundenbetreuung“ passen auf zahlreiche Stellen derselben Branche. Aussagekräftig wird die Beschreibung, wenn sie sagt, woran gearbeitet wird, mit welchen Maschinen oder Werkzeugen, mit wem und an welchem Ort: in der Werkstatt, beim Kunden, im Büro. Ein Bewerber soll sich nach dem Lesen einen gewöhnlichen Arbeitstag auf dieser Stelle vorstellen können.

4. Die Anforderungen trennen Voraussetzung und Wunsch

Eine Anforderungsliste, in der jede Kenntnis gleich gewichtet erscheint, hält geeignete Bewerber ab, die einen einzelnen Eintrag nicht erfüllen. Die Stellenseite trennt deshalb, was zwingend ist, etwa ein Berufsabschluss oder eine Fahrerlaubnis, von dem, was erwünscht ist und im Betrieb erlernt werden kann. Jede Anforderung lässt sich aus der Tätigkeit begründen; diese Begründung ist zugleich die Grundlage einer Ausschreibung, die niemanden benachteiligt.

5. Das Entgelt steht als Betrag oder Spanne in der Anzeige

Die Angabe zum Verdienst beantwortet die Frage, die Bewerber sonst erst im Gespräch stellen können. Genannt werden ein Betrag oder eine Spanne mit Bezugszeitraum, also je Stunde, je Monat oder je Jahr, und ein Hinweis, ob ein Tarifvertrag gilt. Umschreibungen wie „leistungsgerechte Bezahlung“ lassen die Frage offen. Die rechtliche Entwicklung zu dieser Angabe beschreibt der Abschnitt zu den Vorgaben.

6. Eine benannte Person beantwortet Rückfragen

Name, Funktion und eine direkte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der zuständigen Person senken die Schwelle für eine Frage vor der Bewerbung. Wer vorab klären kann, ob seine Ausbildung zur Stelle passt, bewirbt sich gezielter. Die genannte Person kennt die Stelle aus eigener Anschauung, damit sie Fragen zur Tätigkeit beantworten kann.

7. Der Bewerbungsweg beginnt auf der Stellenseite

Am Ende der Seite steht der Weg zur Bewerbung: ein Formular mit den Angaben, die für diese Stelle gebraucht werden, und der Hinweis, welche Unterlagen nötig sind und welche sich nachreichen lassen. Daneben steht, was nach dem Absenden geschieht: Eingangsbestätigung, Zeitraum bis zur Rückmeldung und die Form des ersten Gesprächs.

8. Das Veröffentlichungsdatum zeigt das Alter der Ausschreibung

Ein sichtbares Datum der Veröffentlichung zeigt dem Bewerber, ob die Stelle frisch ausgeschrieben ist oder schon länger offen steht. Es stimmt mit dem Datum in der Auszeichnung überein und ändert sich nur bei einer neuen Ausschreibung.

Ausbildungsplätze folgen demselben Aufbau, bringen aber eigene Fragen mit, etwa nach Betreuung, Berufsschule und Übernahme, und sie werden auch von Eltern gelesen. Diese Ergänzungen behandelt der Beitrag Ausbildungsplätze auf der Website darstellen.

Häufiger Fehler:

Die Stellenseite wird aus einer gedruckten Anzeige übernommen, deren Länge sich nach dem verfügbaren Platz richtete. Angaben, die dort aus Platzgründen fehlten, etwa Entgelt, Arbeitszeitmodell oder Ansprechperson, fehlen dann auch online, obwohl die Seite für sie Raum bietet.

Drei rechtliche Vorgaben gelten für jede Stellenseite

Für eine Stellenanzeige gelten drei Regelungsbereiche: das Verbot der Benachteiligung, die Transparenz beim Entgelt und der Schutz der Bewerberdaten. Die folgende Übersicht beschreibt, worauf sich jeder Bereich bezieht. Die Prüfung des einzelnen Ausschreibungstextes liegt bei der Personalabteilung oder einer Rechtsberatung.

1. Die Ausschreibung benachteiligt niemanden

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Bewerber vor Nachteilen, die an persönliche Merkmale anknüpfen, darunter Geschlecht, Alter, Herkunft, Glaube und Behinderung. Dieser Schutz greift bereits bei der veröffentlichten Anzeige, also bevor ein einziger Bewerber Kontakt aufgenommen hat. Für den Stellentitel folgt daraus eine Ansprache aller Geschlechter, meist über den Zusatz (m/w/d). Ein gewünschtes Höchstalter oder die Forderung nach Deutsch als Muttersprache knüpft verdeckt an solche Merkmale an und bleibt deshalb aus dem Text heraus.

2. Bewerber erhalten Angaben zum Entgelt vor dem Gespräch

Nach der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz soll ein Bewerber erfahren, mit welchem Gehalt oder welcher Gehaltsspanne die Stelle beginnt, und zwar bevor er zum Gespräch kommt. Außerdem untersagt sie Arbeitgebern, nachzufragen, was jemand in früheren Anstellungen verdient hat. Die Frist zur Übernahme in nationales Recht lief im Juni 2026 ab; die Einzelheiten für Deutschland bestimmt das hiesige Umsetzungsrecht. Als zulässigen Ort für diese Auskunft führt die Richtlinie die Stellenanzeige selbst an.

3. Das Bewerbungsformular informiert über die Datenverarbeitung

Mit einem Formular auf der Stellenseite verarbeitet der Betrieb personenbezogene Daten. Am Formular steht deshalb, wer die Unterlagen erhält, wie lange sie aufbewahrt werden und wann sie gelöscht werden. Übertragungsweg, Zugriffskreis und Löschfristen führt der Beitrag Bewerbungen über die Website aus. Auf der Stellenseite steht der Hinweis unmittelbar über der Schaltfläche zum Absenden, wo ihn jeder Bewerber vor der Übertragung sieht.

Strukturierte Daten machen die Stelle für die Stellensuche lesbar

Strukturierte Daten sind eine maschinenlesbare Beschreibung des Seiteninhalts, die im Quelltext steht und für Besucher unsichtbar bleibt. Für Stellenanzeigen sieht das Vokabular Schema.org den Typ JobPosting vor: einen Datensatz, der Titel, Arbeitgeber, Ort, Datum und weitere Merkmale der Stelle in festen Feldern angibt. Mit diesem Datensatz erkennt eine Suchmaschine die Seite als Stellenangebot und kann sie in ihre Stellenübersicht aufnehmen. Grundlagen, Formate und die Prüfung der Auszeichnung erläutert der Beitrag zu strukturierten Daten auf der Website; dieser Abschnitt behandelt die Felder der Stelle.

1. Fünf Felder sind Voraussetzung für die Aufnahme

Die Dokumentation der Suchmaschinen führt für den Stellendatensatz fünf Pflichtfelder:

  • title enthält den Stellentitel, wie er auf der Seite steht.
  • description enthält die vollständige Beschreibung mit Aufgaben, Anforderungen und Bedingungen.
  • datePosted enthält das Datum der Veröffentlichung.
  • hiringOrganization benennt den ausschreibenden Betrieb mit Namen und Website.
  • jobLocation enthält die Anschrift des Arbeitsorts.

Ist eine Stelle vollständig ortsunabhängig, tritt an die Stelle der Anschrift die Angabe, dass aus der Ferne gearbeitet wird, zusammen mit dem Land oder Gebiet, aus dem Bewerber diese Tätigkeit ausüben dürfen.

2. Enddatum, Beschäftigungsart und Entgelt ergänzen den Datensatz

Drei weitere Felder empfiehlt die Dokumentation. validThrough gibt das Datum an, bis zu dem die Ausschreibung gilt; hat die Stelle ein festes Ende, wird das Feld verlangt. employmentType bezeichnet die Beschäftigungsart, etwa Vollzeit, Teilzeit oder befristete Tätigkeit. baseSalary enthält das Entgelt als Betrag oder Spanne mit Währung und Bezugszeitraum. Die Filter, die Stellensuchen nach Arbeitszeit und Verdienst anbieten, greifen auf diese Felder zu; eine Stelle ohne sie fällt bei gefilterten Suchen heraus.

3. Die Auszeichnung gibt den sichtbaren Inhalt wieder

Jede Angabe im Datensatz steht auch auf der Seite selbst. Ein Entgelt, das nur in der Auszeichnung auftaucht, ein abweichender Ort oder ein Titel mit angehängten Suchbegriffen verstößt gegen die Vorgaben der Suchmaschinen und kann zum Ausschluss der Seite aus der Stellensuche führen. Technisch entsteht der Datensatz deshalb aus denselben Feldern, aus denen auch der sichtbare Text der Stellenseite erzeugt wird. So können Seite und Auszeichnung nicht voneinander abweichen.

Praxis-Tipp:

Prüfen Sie jede neue Stellenseite vor der Freigabe mit einem Prüfwerkzeug für strukturierte Daten. Es meldet fehlende Pflichtfelder und Formatfehler, etwa ein Datum ohne Jahr oder eine Anschrift ohne Postleitzahl, bevor die Seite online geht.

Jede Ausschreibung hat ein Enddatum und eine zuständige Person

Die Laufzeit einer Stellenanzeige ist der Zeitraum zwischen ihrer Veröffentlichung und dem Tag, an dem sie offline geht oder verlängert wird. Ist keine Laufzeit festgelegt, bleiben Anzeigen online, nachdem die Stelle besetzt ist: Für die Seite fühlt sich niemand zuständig, und die Nachricht von der Besetzung erreicht die Website nicht. Bewerber verwenden dann Zeit auf eine Bewerbung für eine vergebene Stelle, und der Betrieb beantwortet Bewerbungen, die bei einer gepflegten Seite nie entstanden wären.

Drei Festlegungen verhindern das:

  • Jede Ausschreibung erhält bei der Veröffentlichung ein Enddatum. Bis zu diesem Datum ist die Stelle besetzt oder die Laufzeit bewusst verlängert.
  • Jede Ausschreibung hat eine zuständige Person, in der Regel aus dem Bereich, der die Stelle besetzt. Sie bestätigt vor dem Enddatum, ob die Stelle noch offen ist, und meldet die Besetzung am Tag der Zusage.
  • Das Enddatum wirkt technisch: Am Tag danach entfernt die Website die Auszeichnung, nimmt die Stelle aus der Übersicht und benachrichtigt die zuständige Person.

Bei einer Verlängerung erhält die Ausschreibung ein neues Enddatum, das Veröffentlichungsdatum bleibt unverändert. Ein erneuertes Datum ließe eine Stelle, die seit Monaten offen ist, frisch ausgeschrieben erscheinen und gäbe Bewerbern ein falsches Bild davon, wie lange die Suche bereits läuft.

Dieselbe Sorgfalt gilt für alle Orte, an denen die Anzeige erscheint. Wurde sie zusätzlich auf Stellenportalen oder in beruflichen Netzwerken veröffentlicht, gehört eine Liste dieser Veröffentlichungen zur Ausschreibung. Bei der Besetzung arbeitet die zuständige Person diese Liste ab, und keine Kopie bleibt stehen.

Häufiger Fehler:

Der neue Mitarbeiter hat zugesagt, die Stellenseite bleibt trotzdem online, weil die Meldung an die Website für später vorgesehen war. Diese Meldung gehört in denselben Arbeitsschritt wie der Versand des Arbeitsvertrags.

Nach der Besetzung stehen vier Wege für die Stellenseite offen

Mit der Besetzung endet die Ausschreibung, die Adresse der Stellenseite bleibt aber im Umlauf: im Index der Suchmaschinen, in weitergeleiteten Nachrichten, in Lesezeichen und auf fremden Seiten, die auf die Stelle verweisen. Auf jedem der vier Wege wird am Tag der Besetzung zuerst die Auszeichnung als Stellenangebot entfernt. Was danach mit der Seite geschieht, hängt davon ab, ob die Stelle wiederkehrt und ob die Adresse noch Besucher bringt.

1. Die Seite wird mit dem Statuscode 410 entfernt

Ein Statuscode ist die dreistellige Antwort, die der Server bei jedem Abruf einer Seite mitsendet. Der Code 410 meldet, dass eine Seite dauerhaft und absichtlich entfernt wurde; der Code 404 meldet lediglich, dass unter der Adresse nichts gefunden wird. Suchmaschinen nehmen die Adresse in beiden Fällen aus dem Index, mit 410 ist die Absicht eindeutig. Besucher mit einem alten Link sehen die Fehlerseite der Website, die deshalb auf die offenen Stellen verweist. Dieser Weg passt für einmalige Stellen ohne Nachfolge.

2. Eine Hinweisseite meldet die Besetzung

Die Seite bleibt erreichbar, ihr Inhalt wird ersetzt: Ein Hinweis meldet, dass die Stelle besetzt ist, darunter stehen die übrigen offenen Stellen und der Weg zur Initiativbewerbung, also einer Bewerbung ohne ausgeschriebene Stelle. Die Seite erhält die Anweisung noindex, mit der sie Suchmaschinen bittet, sie aus dem Index zu nehmen. Dieser Weg passt, solange die Adresse noch Besucher bringt, etwa in den ersten Wochen nach der Besetzung oder wenn viele fremde Seiten auf die Stelle verlinkt haben.

3. Eine Weiterleitung führt zur gleichartigen Nachfolgestelle

Eine Weiterleitung schickt jeden Besucher der alten Adresse automatisch auf eine andere Seite; der Statuscode 301 kennzeichnet sie als dauerhaft. Sie passt, wenn eine gleichartige Stelle neu ausgeschrieben wird, etwa dieselbe Tätigkeit an einem anderen Standort. Leitet die Website dagegen jede besetzte Stelle pauschal auf die Stellenübersicht um, werten Suchmaschinen das wie eine entfernte Seite, und Besucher landen ohne Erklärung auf einer Liste, in der ihre Stelle fehlt. Die Abwägung zwischen Hinweisseite und Weiterleitung folgt derselben Logik wie bei Produkten, die aus dem Sortiment fallen; der Beitrag zu auslaufenden Produkten auf der Website beschreibt sie für diesen Fall.

4. Wiederkehrende Stellen behalten ihre Adresse

Manche Stellen schreibt ein Betrieb in Abständen immer wieder aus, etwa Fahrer, Servicekräfte oder Aushilfen für die Saison. Für sie bleibt die Adresse dauerhaft bestehen. Zwischen zwei Ausschreibungen zeigt die Seite den Hinweis, dass derzeit keine Stelle offen ist, ohne Auszeichnung und mit noindex. Bei der nächsten Ausschreibung werden Text, Veröffentlichungsdatum und Enddatum erneuert, die Auszeichnung wird gesetzt und die Seite wieder für den Index freigegeben. Verweise von fremden Seiten, die sich über frühere Ausschreibungen angesammelt haben, kommen so der neuen Ausschreibung zugute.

Unabhängig vom gewählten Weg gehört der Wortlaut jeder Ausschreibung in ein internes Archiv, zusammen mit dem Zeitraum der Veröffentlichung und den Orten, an denen sie erschien. Wird später eine Entscheidung im Bewerbungsverfahren beanstandet, ist der veröffentlichte Text das Dokument, an dem sie sich messen lässt. Das Archiv liegt in der internen Ablage des Betriebs, getrennt von der öffentlichen Website.

Praxis-Tipp:

Legen Sie den Weg nach der Besetzung schon bei der Veröffentlichung fest und hinterlegen Sie ihn an der Ausschreibung. Am Tag der Zusage meldet die zuständige Person dann allein die Besetzung, und die Website setzt den vorgesehenen Weg um.

Wir richten Stellenseiten in vier Schritten ein

Die Einrichtung folgt einer festen Reihenfolge: Zuerst klären wir Inhalte und Zuständigkeiten, danach setzen wir die Technik um. Jeder Schritt endet mit einem Ergebnis, das Sie vor dem nächsten Schritt prüfen.

  1. Bestand und Ablauf aufnehmen. Wir sehen uns Ihre heutigen Ausschreibungen an, auf der Website, als Datei und auf externen Portalen, und klären, wer eine Stelle freigibt, wer sie besetzt und wer die Besetzung meldet. Ergebnis: eine Übersicht Ihrer Stellenarten mit den Zuständigkeiten je Ausschreibung.
  2. Vorlage für die Stellenseite festlegen. Aus den acht Angaben entsteht eine Vorlage mit festen Feldern für Titel, Ort, Arbeitszeit, Aufgaben, Anforderungen, Entgelt, Ansprechperson und Bewerbungsweg. Ergebnis: eine Musterseite, gefüllt mit Ihrer nächsten echten Stelle.
  3. Auszeichnung und Laufzeit umsetzen. Die Website erzeugt aus denselben Feldern den sichtbaren Text, den Stellendatensatz und die Übersicht, wertet das Enddatum aus und benachrichtigt die zuständige Person. Ergebnis: Stellenseiten, die das Prüfwerkzeug für strukturierte Daten ohne Fehler durchlaufen.
  4. Weg nach der Besetzung einrichten. Für jede Stellenart legen wir fest, ob die Seite entfernt, als Hinweisseite geführt, weitergeleitet oder für die nächste Ausschreibung aufbewahrt wird, und richten das Archiv der Ausschreibungstexte ein. Ergebnis: ein Ablauf, in dem die Meldung der Besetzung genügt.

Vier Fehler kosten Stellenseiten Bewerbungen und Sichtbarkeit

Jeder der folgenden Fehler betrifft einen der Abschnitte oben, und jeder lässt sich mit einer Festlegung vor der ersten Veröffentlichung vermeiden.

01
Besetzte Stellen bleiben ausgezeichnet online

Die Stelle ist vergeben, Seite und Auszeichnung bestehen weiter. Bewerber schreiben auf eine erledigte Stelle, und die Stellensuche zeigt sie weiter an. Enddatum und Meldung am Tag der Zusage verhindern das.

02
Alle Stellen stehen auf einer Seite

Die Sammelseite lässt sich nicht als einzelnes Stellenangebot auszeichnen und fehlt deshalb in der Stellensuche. Jede Stelle erhält eine eigene Seite, die Übersicht verlinkt dorthin.

03
Das Datum wird künstlich erneuert

Eine Stelle bekommt regelmäßig ein neues Datum, ohne neu ausgeschrieben zu sein. Wer die Anzeige schon kennt, bemerkt es. Das Veröffentlichungsdatum bleibt bis zur nächsten echten Ausschreibung stehen.

04
Auszeichnung und Seite widersprechen sich

Ort, Entgelt oder Titel im Datensatz weichen vom sichtbaren Text ab, weil beide getrennt gepflegt werden. Abhilfe schafft eine gemeinsame Quelle für beide.

Häufig gestellte Fragen

Die nächste Ausschreibung ist der passende Anlass

An der nächsten Stelle, die Sie ausschreiben, lassen sich Vorlage, Auszeichnung, Enddatum und der Weg nach der Besetzung einmal vollständig durchspielen. Alle folgenden Stellen übernehmen den Ablauf, und die Pflege der Stellenseiten reduziert sich auf zwei Meldungen: die Freigabe der Stelle und ihre Besetzung.

Zum Einstieg sehen wir uns mit Ihnen die aktuellen Ausschreibungen und die Abläufe dahinter an. Danach wissen Sie:

  • welche Ihrer Stellen heute in der Stellensuche der Suchmaschinen fehlen und aus welchem Grund,
  • welche Angaben Ihren Anzeigen fehlen, gemessen an den Fragen der Bewerber,
  • wie Enddatum, Zuständigkeit und der Weg nach der Besetzung in Ihrem Betrieb aussehen können.

Wie wir die Personalgewinnung über die eigene Website insgesamt unterstützen, beschreibt die Seite zu unseren Leistungen im Recruiting.

REDAKTIONELLE VERANTWORTUNG
Dagmar Seebo, CEO von ProXWorks®Dagmar Seebo

Dagmar Seebo, B.A., ist CEO von ProXWorks® und verbindet über 27 Jahre Erfahrung im E-Commerce und Marketing mit digitalem Know-how.

Die Inhalte entstehen unter Einsatz moderner KI-gestützter Systeme. Vor Veröffentlichung erfolgt die Überprüfung und redaktionelle Kontrolle durch Dagmar Seebo.

Antwort in 1 Werktag

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