KI-Schulung im Betrieb: was das Team danach können muss
Der Erfolg einer Schulung zeigt sich nicht am Schulungstag, sondern sechs Wochen später am Arbeitsplatz. Fünf Lernziele entscheiden darüber, und keines davon betrifft die Bedienung einer Oberfläche.
Eine KI-Schulung ist erfolgreich, wenn die Teilnehmer danach mindestens einen wiederkehrenden Arbeitsschritt dauerhaft anders erledigen. Dieser Maßstab ist strenger als der übliche, und er verschiebt den Inhalt: Geschult wird nicht die Bedienung eines Systems, sondern die Beurteilung eigener Aufgaben, die Formulierung von Aufträgen, die Prüfung von Ergebnissen, der Umgang mit vertraulichen Angaben und die Entscheidung darüber, wann ein Mensch übernehmen muss.
Gemeint ist mit KI-System in diesem Beitrag der Zugang zu einem Sprachmodell, wie ihn Betriebe heute im Alltag nutzen: ein Textfeld, in das eine Aufgabe eingegeben wird, und ein System, das daraufhin Text, eine Auswertung oder einen Entwurf zurückgibt. Die Schulung, um die es hier geht, betrifft diese Nutzung durch Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz. Nicht gemeint sind Vorhaben, bei denen ein System in einen Ablauf eingebaut wird und dort ohne menschlichen Zwischenschritt arbeitet; dafür gelten eigene Anforderungen an Freigabe und Protokollierung.
Dieser Beitrag beschreibt die fünf Lernziele, den Aufbau der Übungsphase, die Unterschiede zwischen den Bereichen eines Betriebs und den Nachweis, dass die Schulung im Alltag angekommen ist. Wie sich die Qualität einzelner Ergebnisse über die Formulierung der Eingabe steuern lässt, behandelt der Beitrag dazu, warum KI nicht bei jedem gleich gut funktioniert.
Vom Termin zur veränderten Arbeitsweise
Der Schulungstag ist der zweite von vier Schritten, nicht der einzige
Der vierte Schritt wird am häufigsten gestrichen und entscheidet am stärksten: Ohne Nachlauf fällt der Teil der Teilnehmer zurück, der am Schulungstag nur zugesehen hat
Fünf Lernziele, an denen sich der Erfolg zeigt
Ein Lernziel beschreibt, was ein Teilnehmer nach der Schulung tun kann, nicht was ihm gezeigt wurde. Die folgenden fünf gelten unabhängig von Branche, Bereich und eingesetztem System.
- Eigene Aufgaben einschätzen. Der Teilnehmer erkennt, welche seiner wiederkehrenden Aufgaben sich für eine maschinelle Bearbeitung eignen. Geeignet sind Aufgaben mit Text, mit wiederkehrender Form und mit einem Ergebnis, das sich prüfen lässt. Ungeeignet sind Aufgaben, bei denen eine verbindliche Auskunft ohne Prüfung herausgeht oder bei denen die Entscheidung rechtliche Folgen hat.
- Einen Auftrag vollständig formulieren. Der Teilnehmer gibt Zweck, Empfänger, Umfang, Tonlage und ein Beispiel für das gewünschte Ergebnis an. Diese fünf Angaben sind der Unterschied zwischen einem brauchbaren und einem unbrauchbaren Ergebnis, und sie sind erlernbar, weil sie einer festen Reihenfolge folgen.
- Ergebnisse prüfen. Der Teilnehmer kennt die typischen Fehler: erfundene Belegstellen, veraltete Angaben, plausibel klingende Zahlen ohne Grundlage, stillschweigend ausgelassene Sonderfälle. Er weiß, an welchen Merkmalen er sie erkennt, und er hat im Termin selbst erlebt, wie ein solches Ergebnis aussieht.
- Vertrauliche Angaben zurückhalten. Der Teilnehmer entscheidet vor der Eingabe, welche Angaben den Betrieb verlassen dürfen, und ersetzt Namen, Nummern und Adressen durch Platzhalter, wo das nötig ist.
- Die Grenze zur eigenen Entscheidung ziehen. Der Teilnehmer weiß, an welchen Stellen ein Mensch entscheiden und freigeben muss, und er kennt die Person, die im Zweifelsfall zuständig ist.
Zu den fünf Zielen zwei Anmerkungen, die im Termin den größten Teil der Zeit beanspruchen. Die erste betrifft das zweite Ziel. Die fünf Angaben eines vollständigen Auftrags klingen selbstverständlich und fehlen in der Praxis fast immer: Wer nur schreibt, er brauche einen Text für einen Kunden, bekommt einen Text für irgendeinen Kunden. Wer angibt, dass es um die Antwort auf eine Reklamation geht, dass der Empfänger ein langjähriger Geschäftskunde ist, dass der Umfang eine halbe Seite beträgt, dass der Ton sachlich und ohne Entschuldigung in der ersten Zeile sein soll, und wer zusätzlich ein früheres Schreiben als Muster beilegt, bekommt einen brauchbaren Entwurf. Der Unterschied liegt nicht in der Technik.
Die zweite Anmerkung betrifft das dritte Ziel. Die Prüfung eines Ergebnisses ist erlernbar, weil die Fehler einem Muster folgen. Ein Sprachmodell erzeugt Text, der zum Zusammenhang passt, und es unterscheidet dabei nicht zwischen einer Angabe, die es kennt, und einer, die nur plausibel klingt. Daraus folgen die vier Fehler, die in der Übung gezeigt werden: eine Quelle oder Vorschrift, die es nicht gibt; eine Zahl, die im richtigen Bereich liegt, aber nicht die richtige ist; ein Sonderfall, der stillschweigend weggelassen wurde, weil er im Auftrag nicht erwähnt war; und eine Angabe, die zu einem früheren Stand richtig war. Wer diese vier kennt, prüft gezielt statt allgemein.
Formulieren Sie die fünf Ziele vor der Beauftragung als Erwartung an den Anbieter und lassen Sie sich sagen, mit welcher Übung jedes einzelne erreicht wird. Ein Ablaufplan, der auf diese Frage keine Antwort gibt, beschreibt eine Produktvorführung.
Warum Werkzeugkunde am Alltag vorbeigeht
Werkzeugkunde ist die Vermittlung einer bestimmten Oberfläche: wo welche Schaltfläche liegt, wie eine Unterhaltung gespeichert wird, welche Einstellung welchen Schalter hat. Dieser Teil veraltet schneller als jeder andere, weil die Anbieter ihre Oberflächen laufend ändern. Ein Teilnehmer, der eine Bedienfolge auswendig gelernt hat, steht nach der nächsten Aktualisierung wieder am Anfang.
Schwerer wiegt der zweite Punkt: Werkzeugkunde beantwortet nicht die Frage, die die Teilnehmer tatsächlich haben. Diese Frage lautet, welchen ihrer Vorgänge sie anders erledigen sollen und wie sie erkennen, ob das Ergebnis taugt. Wer eine Oberfläche bedienen kann, aber nicht weiß, wofür, kehrt an den Arbeitsplatz zurück und macht weiter wie bisher. Dieses Muster ist der häufigste Grund, warum Schulungen als wirkungslos in Erinnerung bleiben.
Ein Rest an Bedienwissen ist nötig, und er hat seinen Platz: am Anfang des Termins, in fünfzehn Minuten, mit dem System, das im Betrieb freigegeben ist. Alles Weitere entsteht während der Übung, weil Bedienung dort auftaucht, wo sie gebraucht wird.
Die Schulung findet an einem System statt, das im Betrieb nicht freigegeben ist. Die Teilnehmer üben an einer Oberfläche, die sie anschließend nicht benutzen dürfen, und weichen im Zweifel auf ihren privaten Zugang aus. Geübt wird an dem Zugang, der danach zur Verfügung steht.
Die Übung am eigenen Vorgang
Die Übungsphase ist der längste Teil des Termins und der einzige, der die Arbeitsweise verändert. Sie beginnt vor der Schulung: Jeder Teilnehmer bringt drei Vorgänge aus seinem Bereich mit, die regelmäßig anfallen und Zeit kosten. Eine Angebotsbeschreibung, die sich in ähnlicher Form wiederholt. Ein Protokoll, das nach jeder Besprechung entsteht. Die Aufbereitung einer Reklamation für die Rückmeldung an den Kunden.
Im Termin wird an diesen Vorgängen gearbeitet, und zwar in drei Durchgängen. Im ersten formuliert der Teilnehmer den Auftrag so, wie er es ohne Anleitung täte, und sieht sich das Ergebnis an. Im zweiten ergänzt er die fehlenden Angaben nach der festen Reihenfolge und vergleicht. Im dritten prüft er das Ergebnis gezielt auf Fehler, die er vorher nicht gesucht hätte. Dieser dritte Durchgang ist der wichtigste, weil er die Prüfgewohnheit anlegt, die später am Arbeitsplatz zählt.
Am Ende jedes Übungsblocks steht eine Entscheidung des Teilnehmers: Übernimmt er den Vorgang in seine tägliche Arbeit, verwirft er ihn oder braucht er dafür eine Freigabe. Diese Entscheidungen werden mitgeschrieben und bilden die Liste, gegen die im Nachlauf gemessen wird. Ohne diese Liste bleibt später offen, was eigentlich vorgenommen war.
Für den Zuschnitt des Termins haben sich zwei Größen bewährt. Die Gruppe umfasst sechs bis zehn Teilnehmer, weil in der Übungsphase jeder Einzelne an seinem eigenen Fall begleitet wird und größere Runden dabei auseinanderfallen. Der Termin dauert einen halben bis einen ganzen Tag, wobei die Übung mindestens die Hälfte der Zeit bekommt. Ein zweistündiges Format lässt sich durchführen, erreicht aber höchstens die ersten beiden Lernziele, weil für die Prüfübung und die Vertraulichkeitsregel keine Zeit bleibt.
Zur Vorbereitung gehört eine Absprache, die häufig vergessen wird: Die Teilnehmer brauchen die Erlaubnis, während des Termins mit echten Vorgängen zu arbeiten. Wer im Zweifel ist, ob er die Angebotsdaten eines laufenden Projekts eingeben darf, übt an einem erfundenen Beispiel, und damit verliert die Übung ihren Wert. Die Freigabe für die Übungsvorgänge wird vorher erteilt und den Teilnehmern mitgeteilt.
Was sich je nach Bereich unterscheidet
Die fünf Lernziele gelten überall, die Übungen dahinter nicht. Der Unterschied liegt in den Vorgängen, die ein Bereich täglich bearbeitet, und in der Art der Prüfung, die ein Ergebnis dort braucht.
- Vertrieb. Angebotstexte, Zusammenfassungen von Gesprächsnotizen, Vorbereitung von Nachfassaktionen. Geprüft wird auf sachliche Richtigkeit der zugesagten Leistungen.
- Verwaltung und Buchhaltung. Auslesen eingehender Belege, Entwürfe wiederkehrender Schreiben, Auskünfte aus eigenen Unterlagen. Geprüft wird auf Vollständigkeit und die richtige Zuordnung.
- Technik und Produktion. Aufbereitung von Dokumentation, Prüfberichten und Anleitungen. Geprüft wird gegen die zugrunde liegende Spezifikation.
- Personal. Stellenausschreibungen, Einarbeitungsunterlagen, Antworten auf wiederkehrende Fragen. Geprüft wird auf Gleichbehandlung und auf die Trennung von Bewerberdaten.
- Geschäftsführung. Auswertungen, Entscheidungsvorlagen, Zusammenfassungen längerer Unterlagen. Geprüft wird gegen die Ausgangszahlen.
Aus diesen Unterschieden folgt der Zuschnitt der Gruppen. Gemischte Runden aus allen Bereichen funktionieren im ersten Teil des Termins und fallen auseinander, sobald die Übung beginnt, weil die Beispiele der anderen niemanden betreffen. Sinnvoll sind Gruppen aus einem oder zwei verwandten Bereichen.
Die Regel für vertrauliche Angaben
Der Umgang mit vertraulichen Angaben lässt sich nur vermitteln, wenn er als Regel vorliegt, die ohne Nachdenken anwendbar ist. Eine Regel, die eine Abwägung verlangt, wird im Arbeitsalltag nicht befolgt, weil die Abwägung Zeit kostet und im Zweifel zugunsten der schnelleren Erledigung ausgeht.
Bewährt hat sich eine Einteilung in drei Klassen von Angaben. Zur ersten gehört, was ohnehin öffentlich ist: Angaben aus dem eigenen Auftritt, allgemeine fachliche Fragen, Formulierungshilfen ohne Bezug zu einem Vorgang. Zur zweiten gehört, was den Betrieb betrifft, aber nur in einem freigegebenen betrieblichen Zugang eingegeben werden darf: Vorgangsdaten, Angebotsinhalte, interne Beschreibungen. Zur dritten gehört, was gar nicht eingegeben wird: Gesundheitsangaben, Bewerberunterlagen, Zugangsdaten und alles, was einer besonderen Verschwiegenheitspflicht unterliegt.
Dazu kommt die Ersetzung als Handgriff: Namen, Kundennummern und Adressen werden durch Platzhalter ersetzt, bevor ein Text übergeben wird, und nach der Bearbeitung wieder eingesetzt. Diese Ersetzung wird in der Schulung geübt, nicht erklärt. Wo dieser Teil fehlt, entsteht die Nutzung über private Zugänge, die der Betrieb weder kennt noch vertraglich abgesichert hat; die Folgen behandelt der Beitrag zur Schatten-KI im Betrieb.
Die Regel wird als Verbotsliste formuliert und ohne freigegebene Alternative ausgegeben. Wer nur erfährt, was er nicht darf, aber keinen zugelassenen Weg bekommt, sucht sich einen eigenen. Die Freigabe eines betrieblichen Zugangs gehört deshalb vor die Schulung.
Die Kompetenzpflicht aus der KI-Verordnung
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der KI-Verordnung der Europäischen Union. Er nimmt Betriebe in die Pflicht, ihre Beschäftigten für den Umgang mit solchen Systemen zu befähigen, soweit diese in ihrem Namen damit arbeiten. Verantwortlich ist dabei jeder Betrieb, der ein System dieser Art für die eigene Arbeit nutzt, vom Handwerksbetrieb mit acht Beschäftigten bis zum Unternehmen mit mehreren hundert. Wer ein System selbst entwickelt und unter eigenem Namen weitergibt, trägt zusätzliche Pflichten; für die meisten Betriebe kommt allein die Nutzerseite in Betracht.
Wie weit die Befähigung reichen muss, legt die Vorschrift nicht in Stunden oder Formaten fest. Sie stellt auf die Umstände ab: darauf, was die Beschäftigten bereits gelernt haben und können, wozu das System im Betrieb eingesetzt wird und wen die damit erzeugten Ergebnisse betreffen. Für die Praxis heißt das, dass jeder Betrieb seinen Bedarf selbst bestimmt und diese Bestimmung begründen können muss. Wer seine Schulung mit Datum, Teilnehmern und behandelten Inhalten festhält, hat den Beleg dafür in der Hand.
Für die Gestaltung der Schulung ist diese Vorschrift ein Nebeneffekt, kein Anlass. Ein Betrieb, der die fünf Lernziele erreicht, liegt ohnehin darüber. Wer umgekehrt nur die Vorschrift abarbeiten will, landet bei einer Unterweisung zum Abhaken, die im Arbeitsalltag nichts verändert.
Woran sich die Wirkung ablesen lässt
Gemessen wird sechs bis acht Wochen nach dem Termin, gegen die Liste der Entscheidungen aus der Übungsphase. Drei Größen genügen.
Wie viele der vorgemerkten Vorgänge werden inzwischen tatsächlich mit maschineller Unterstützung bearbeitet
Wie viele haben mindestens einen Arbeitsschritt umgestellt und dabei belassen
In wie vielen Fällen wurde ein Ergebnis vor der Weitergabe geändert, als Beleg dafür, dass geprüft wird
Die dritte Größe wird regelmäßig übersehen und ist die aussagekräftigste. Ein Betrieb, in dem nie etwas korrigiert wird, prüft nicht, sondern übernimmt. Ein Wert von null ist deshalb ein Warnzeichen und kein Erfolg.
Der Nachlauftermin selbst dauert kurz und hat zwei Aufgaben: die drei Größen aufnehmen und die Teilnehmer abholen, die stecken geblieben sind. Steckenbleiben hat meist einen von zwei Gründen, eine fehlende Freigabe oder ein Vorgang, der sich als ungeeignet erwiesen hat. Beides lässt sich in wenigen Minuten klären, führt ohne Termin aber dazu, dass der Teilnehmer die Sache aufgibt.
Häufig gestellte Fragen
Fünf Dinge, die sich am Arbeitsplatz zeigen. Es beurteilt, welche der eigenen Aufgaben sich für eine maschinelle Bearbeitung eignen und welche nicht. Es formuliert einen Auftrag an das System so, dass ein brauchbares Ergebnis herauskommt, also mit Zweck, Empfänger, Umfang und Beispiel. Es prüft ein Ergebnis auf sachliche Richtigkeit, statt es zu übernehmen. Es entscheidet vor der Eingabe, welche Angaben den Betrieb verlassen dürfen. Und es kennt die Stellen, an denen die Entscheidung bei einer Person im Betrieb bleibt. Werkzeugkunde, also die Bedienung einer bestimmten Oberfläche, gehört ausdrücklich nicht dazu, weil sie sich mit jeder Aktualisierung ändert.
Weil die Teilnehmer danach wissen, was die Technik kann, und nicht, was sie damit tun sollen. Der Abstand zwischen beidem überbrückt niemand von allein: Nach einer allgemeinen Einführung kehren die Teilnehmer an ihren Arbeitsplatz zurück, finden dort ihre gewohnten Abläufe vor und haben keinen Anlass, einen davon zu ändern. Eine Schulung wirkt dann, wenn jeder Teilnehmer einen eigenen Vorgang mitbringt und ihn während des Termins bearbeitet. Das Ergebnis ist dann ein veränderter Arbeitsschritt, den der Teilnehmer am nächsten Tag anwendet.
Die fünf Lernziele bleiben gleich, die Übungen dahinter nicht. Im Vertrieb geht es um Angebotstexte, Zusammenfassungen von Gesprächsnotizen und die Vorbereitung von Nachfassaktionen. In der Verwaltung um das Auslesen eingehender Belege, um Entwürfe wiederkehrender Schreiben und um Auskünfte aus eigenen Unterlagen. In der Technik um die Aufbereitung von Dokumentation und Prüfberichten. In der Geschäftsführung um Auswertungen und Entscheidungsvorlagen. Gemischte Gruppen aus allen Bereichen funktionieren deshalb schlecht, sobald die Übungsphase beginnt.
An drei Größen, die sechs bis acht Wochen nach dem Termin erhoben werden. Erstens die Zahl der Vorgänge, die inzwischen mit maschineller Unterstützung bearbeitet werden, verglichen mit der Liste, die am Schulungstag entstanden ist. Zweitens die Zahl der Teilnehmer, die mindestens einen Arbeitsschritt dauerhaft umgestellt haben. Drittens die Zahl der Fälle, in denen ein Ergebnis vor der Weitergabe korrigiert wurde, denn sie zeigt, dass die Prüfung tatsächlich stattfindet. Zufriedenheitsbögen vom Schulungstag messen die Veranstaltung, nicht die Wirkung.
Zwei Dinge: eine Zuordnung, die sich ohne Nachdenken anwenden lässt, und die Kenntnis der Zugänge, die der Betrieb freigegeben hat. Die Zuordnung beantwortet für jede Angabe eine einzige Frage: Würde es schaden, wenn sie den Betrieb verlässt? Lautet die Antwort nein, kann die Angabe direkt übergeben werden. Lautet sie ja, geht die Angabe ausschließlich in einen Zugang, für den ein Vertrag über die Verarbeitung besteht. Bei Unterlagen aus einem Bewerbungsverfahren und bei allem, was einer Verschwiegenheitspflicht unterliegt, bleibt sie außen vor. Dazu kommt ein Handgriff, der im Termin geübt wird: Bezeichnungen vor der Übergabe durch Platzhalter ersetzen und nach der Bearbeitung wieder einsetzen.
Ja, für Betriebe, die solche Systeme im Arbeitsalltag einsetzen. Die Pflicht steht in Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung, greift seit Anfang Februar 2025 und macht bei der Betriebsgröße keinen Unterschied. Ein bestimmtes Format ist nicht vorgeschrieben, eine Stundenzahl ebenso wenig. Der nötige Umfang ergibt sich aus drei Fragen: Was können die Beschäftigten bereits? Wofür setzen Sie das System ein? Wen betreffen die Ergebnisse, die dabei entstehen? Die Antworten gibt der Betrieb selbst, und er sollte sie begründen können. Als Nachweis genügt ein Vermerk mit Datum, Teilnehmern und behandelten Inhalten.
Ein Nachlauf nach sechs bis acht Wochen gehört zum ersten Durchgang, weil sich bis dahin zeigt, welche Vorhaben tragen und wo Teilnehmer stecken geblieben sind. Danach richtet sich der Rhythmus nach Veränderungen: bei neuen Beschäftigten im Rahmen der Einarbeitung, bei einem Wechsel des eingesetzten Systems und bei einer Erweiterung der freigegebenen Anwendungsfälle. Ein fester Jahresturnus ohne Anlass bringt wenig, weil er Inhalte wiederholt, die im Alltag längst angewendet werden.
Der Zuschnitt für Ihren Betrieb
Zwei Vorarbeiten entscheiden über den Ertrag und liegen beim Betrieb, nicht beim Anbieter. Die erste ist die Freigabe eines betrieblichen Zugangs, an dem geübt werden kann und der danach zur Verfügung steht. Die zweite ist die Aufforderung an die Teilnehmer, je drei eigene Vorgänge mitzubringen.
Beginnen Sie mit einem Bereich statt mit dem ganzen Haus. Ein Bereich, in dem viel Text entsteht und in dem die Ergebnisse intern bleiben, eignet sich für den ersten Durchgang am besten, weil dort geprüft werden kann, ohne dass ein Fehler nach außen geht. Was dieser Bereich in sechs Wochen an übernommenen Vorgängen vorweist, ist die belastbarste Grundlage für die Entscheidung über alle weiteren.
Nennen Sie uns einen Bereich und drei wiederkehrende Vorgänge daraus. Wir schneiden die Schulung darauf zu und benennen die Lernziele, die dort tragen.
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